Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
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in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
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ermöglicht
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Musik-Loft und einen therapeu...
wir planen unsere Patienten Beihilfe für MT immer mit 30 Min.ein und machen auch eine Honorrarvereinbarung höherer Satz. Nun kommt ein Pat der rein Privat versichert ist, müssen dort auch die 30 Min. Für MT berücksichtigt werden,oder kann ich ihn mit 20 Min einplanen, weil er auch noch KG 20 Min . bekommt.? Gibt es ein Gesetz, also etwas schriftliches?
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Kitane schrieb:
Liebe Kollegen,
wir planen unsere Patienten Beihilfe für MT immer mit 30 Min.ein und machen auch eine Honorrarvereinbarung höherer Satz. Nun kommt ein Pat der rein Privat versichert ist, müssen dort auch die 30 Min. Für MT berücksichtigt werden,oder kann ich ihn mit 20 Min einplanen, weil er auch noch KG 20 Min . bekommt.? Gibt es ein Gesetz, also etwas schriftliches?
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Die einzige Vorgabe steht in der Police des Patienten, d.h. mit ihm sprechen und ggf. Wünsche/Anforderungen erfüllen - dieser Zusatzaufwand wird schließlich vergütet ;)
Diese Vorgabe gilt ausschließlich für den Versicherten, nicht für die Praxis.
Ich möchte das nur noch mal betonen.
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 23.10.19 20:33:
Die einzige Vorgabe steht in der Police des Patienten, d.h. mit ihm sprechen und ggf. Wünsche/Anforderungen erfüllen - dieser Zusatzaufwand wird schließlich vergütet ;)
Diese Vorgabe gilt ausschließlich für den Versicherten, nicht für die Praxis.
Ich möchte das nur noch mal betonen.
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therapeutin schrieb:
frag ihn einfach wie lange er behandelt werden möchte und was er dafür zu zahlen hat und gut ist :wink: bei mir bekommt jeder die Zeit die er bereit ist zu zahlen und "Beihilfepat." bekommen genauso für 30€ 16min und keine Minute länger...
.... "Beihilfepat." bekommen genauso für 30€ 16min und keine Minute länger...
Das schreibst du hier ja regelmäßig.
Ich weiß nicht, warum aber glauben kann ich das nicht.
Schon allein von der Organisation her.
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RoFo schrieb:
therapeutin schrieb am 24.10.19 08:52:
.... "Beihilfepat." bekommen genauso für 30€ 16min und keine Minute länger...
Das schreibst du hier ja regelmäßig.
Ich weiß nicht, warum aber glauben kann ich das nicht.
Schon allein von der Organisation her.
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therapeutin schrieb:
wieso,ich arbeite im Accord...gehe von einer in die nächste Kabine,im Prinzip arbeite ich wie ein Arzt :smile:
wieso,ich arbeite im Accord...gehe von einer in die nächste Kabine,im Prinzip arbeite ich wie ein Arzt :smile:
Jeder, wie er will!
Allein der Glaube fehlt mir....
:smile:
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RoFo schrieb:
therapeutin schrieb am 24.10.19 10:44:
wieso,ich arbeite im Accord...gehe von einer in die nächste Kabine,im Prinzip arbeite ich wie ein Arzt :smile:
Jeder, wie er will!
Allein der Glaube fehlt mir....
:smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Die einzige Vorgabe steht in der Police des Patienten, d.h. mit ihm sprechen und ggf. Wünsche/Anforderungen erfüllen - dieser Zusatzaufwand wird schließlich vergütet ;)
Liebe Kollegen,
wir planen unsere Patienten Beihilfe für MT immer mit 30 Min.ein und machen auch eine Honorrarvereinbarung höherer Satz. Nun kommt ein Pat der rein Privat versichert ist, müssen dort auch die 30 Min. Für MT berücksichtigt werden,oder kann ich ihn mit 20 Min einplanen, weil er auch noch KG 20 Min . bekommt.? Gibt es ein Gesetz, also etwas schriftliches?
Privat ist privat.
Warum willst du Unterschiede machen? Welchen Sachgrund hast du?
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RoFo schrieb:
Kitane schrieb am 23.10.19 19:54:
Liebe Kollegen,
wir planen unsere Patienten Beihilfe für MT immer mit 30 Min.ein und machen auch eine Honorrarvereinbarung höherer Satz. Nun kommt ein Pat der rein Privat versichert ist, müssen dort auch die 30 Min. Für MT berücksichtigt werden,oder kann ich ihn mit 20 Min einplanen, weil er auch noch KG 20 Min . bekommt.? Gibt es ein Gesetz, also etwas schriftliches?
Privat ist privat.
Warum willst du Unterschiede machen? Welchen Sachgrund hast du?
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Kitane schrieb:
Es liegt dich eine Verordnung vor ,wo ist das Problem, der Pat ist Vollprivat versichert, darum ging es
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M83Axel schrieb:
Ich denke man darf ohne ärztliche Verordnung nicht manualtherapeutisch behandeln? Oder irre ich mich da?
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Kitane schrieb:
Wielange behandelt ihr denn MT private Pat.? In der Beihilfe Verordnung steht Richtwert, also sollte man sich daran halten oder nicht ?
Hast du einen Vertag mit der Beihilfe? Also warum sich um deren Richtwerten kümmern? Wie kommen deren Richtwerte
denn überhaupt zu Stande? Eine beihilfeberechtigter Versicherter bekommt die gleiche Behandlungszeit zu dem gleichen
Behandlungspreis wie ein privat Versicherter! -> Honorarvereinbarung!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
... In der Beihilfe Verordnung steht Richtwert, also sollte man sich daran halten oder nicht ?...
Hast du einen Vertag mit der Beihilfe? Also warum sich um deren Richtwerten kümmern? Wie kommen deren Richtwerte
denn überhaupt zu Stande? Eine beihilfeberechtigter Versicherter bekommt die gleiche Behandlungszeit zu dem gleichen
Behandlungspreis wie ein privat Versicherter! -> Honorarvereinbarung!!
Grüße...Gerry
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Kitane schrieb:
Also Gerry, wie lange MT ?
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Sorry Kitane, falsche Frage! Meine Preiskalkulation, meine Behandlungszeiten...auch hier gibt es verschiedene Denkmodelle!
Grüße...Gerry
Den Zeittakt bestimmt der PI.
Wenn du 20 Min machst, ist das ok.
Wenn du 30 Min machst, ist das ok.
Wenn du eine Stunde machst, ist das ok.
Du bestimmst den jeweiligen Preis und gut ist.
Das gilt dann für alle PP!
Es gibt keinen Unterschied zw "vollprivat versichert" (was soll das eigentlich sein?) und beihilfeberechtigt (AG Anteil für Beamte)! Bitte nicht durcheinander bringen!
Sicherlich ist es nicht richtig, einen Beihilfeberechtigten 30 Min zu behandeln und einen anderen 20 Min für den gleichen Preis!
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RoFo schrieb:
Kitane, ich glaub, du bringst etwas durcheinander.
Den Zeittakt bestimmt der PI.
Wenn du 20 Min machst, ist das ok.
Wenn du 30 Min machst, ist das ok.
Wenn du eine Stunde machst, ist das ok.
Du bestimmst den jeweiligen Preis und gut ist.
Das gilt dann für alle PP!
Es gibt keinen Unterschied zw "vollprivat versichert" (was soll das eigentlich sein?) und beihilfeberechtigt (AG Anteil für Beamte)! Bitte nicht durcheinander bringen!
Sicherlich ist es nicht richtig, einen Beihilfeberechtigten 30 Min zu behandeln und einen anderen 20 Min für den gleichen Preis!
Wielange behandelt ihr denn MT private Pat.? In der Beihilfe Verordnung steht Richtwert, also sollte man sich daran halten oder nicht ?
Unser Justiziar sagt klar nein. Bei uns 20Min. egal ob Beihilfe oder nicht.
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Tempelritter schrieb:
Kitane schrieb am 24.10.19 17:52:
Wielange behandelt ihr denn MT private Pat.? In der Beihilfe Verordnung steht Richtwert, also sollte man sich daran halten oder nicht ?
Unser Justiziar sagt klar nein. Bei uns 20Min. egal ob Beihilfe oder nicht.
Sinnvoll wäre es, den Pat in der aktuellen Behandlungseinheit so lange zu behandeln bis das momentan gewünschte Therapieziel/ergebnis erreicht ist
Organisatorisch und wirtschaftlich ist das manchmal nur schwer darstellbar....
Nichtsdestotrotz sollte uns der Patient eigentlich für das Bemühen und das hoffentlich positive Therapieergebnis bezahlen.
Es wird halt irgendwie doof wenn nach 15 min alles ok ist und man dann noch eine halbe Stunde mit "sinnvollen" Übungen rumbringen muß....
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mbone schrieb:
Vom medizinisch-therapeutischen Gesichtspunkt geshen ist es ziemlich unsinnig eine Behandlung prinzipiell an Zeiten festzumachen.
Sinnvoll wäre es, den Pat in der aktuellen Behandlungseinheit so lange zu behandeln bis das momentan gewünschte Therapieziel/ergebnis erreicht ist
Organisatorisch und wirtschaftlich ist das manchmal nur schwer darstellbar....
Nichtsdestotrotz sollte uns der Patient eigentlich für das Bemühen und das hoffentlich positive Therapieergebnis bezahlen.
Es wird halt irgendwie doof wenn nach 15 min alles ok ist und man dann noch eine halbe Stunde mit "sinnvollen" Übungen rumbringen muß....
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Tempelritter schrieb:
Die 30Min. in der BBVo. sind Richtwerte, die für unsere Leistungserbringung keine Bedeutung haben.
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