Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
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• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Woran orientiert Ihr Euch bei den Preisen für privatzahler? Dann sind die ja wahrscheinlich wesentlich höher als bei Beihilfepatienten.ich hab mich jetzt selbständig gemacht und brauche da mal Rat.ich dachte bei KG so an 23,50€ und Massage 21€?? Ist das zu wenig? Ist ne kleine Stadt in der Nähe von Münster ... Über eine kleine nette Antwort würde ich mich freuen
Unterschiedliche Preise sind Unsinn und bringen Unruhe in die Praxis.
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Fuzziguzzi schrieb:
Selbstzahler, Beihilfepatienten und Privatpatienten haben bei uns immer den gleichen Preis für gleiche Leistungen zu bezahlen.
Unterschiedliche Preise sind Unsinn und bringen Unruhe in die Praxis.
Hast du dabei jemals deinen Taschenrechner konsultiert? Deine €21-für-60-Minuten-Massage würde ich z.B. aus politischen Gründen boykottieren. Oder geht's da um eine 10-Minuten-Massage?
...hier wurde schon einige Male ausführlichst über Möglichkeiten der PPP-Gestaltung geschrieben: http://www.physio.de/forum/search.php?f=16
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Amoroso 1976 schrieb:
Das kannst du machen, wie du lustig bist..Privatpreise und Selbstzahlerpreise können auch unterschiedlich sein.Aber denk dran, für Physios nur Prävention und Wellnesstherapien für Sz..Es sei denn du bist Hp oder Pt-Hp.dann darfst du auch Heilbehandlungen für Sz anbieten..diese Preise können sich z.b.nach der Gebüth richten.Also Gebührenordnung für Therapeuten.Einige private Kassen übernehmen in der Regel die Kosten...
> Hast du dabei jemals deinen Taschenrechner konsultiert? Deine
> €21-für-60-Minuten-Massage
äähhm?? wo bitte hast du das in der Frage von MAB gelesen? Brauch ich vielleciht eine neue Brille?
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Udo schrieb:
Papa Alpaka schrieb:
> Hast du dabei jemals deinen Taschenrechner konsultiert? Deine
> €21-für-60-Minuten-Massage
äähhm?? wo bitte hast du das in der Frage von MAB gelesen? Brauch ich vielleciht eine neue Brille?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten, das hilft mir schon mal weiter.... Ach ja, Papa Alpaka... Die Massage sollte so 20 min. sein und KG 25 min.
Du bist Unternehmer, kalkuliere, und lege Deinen Preis fest. Man möchte meinen, dass man einem Unternehmer "Nebensächlichkeiten" wie Verbindlichkeit und Kalkulation nicht erst nach Beginn der Selbstständigkeit erklären muss.
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Helmut Fromberger schrieb:
Sollte, wäre, vielleicht, was meint ihr......
Du bist Unternehmer, kalkuliere, und lege Deinen Preis fest. Man möchte meinen, dass man einem Unternehmer "Nebensächlichkeiten" wie Verbindlichkeit und Kalkulation nicht erst nach Beginn der Selbstständigkeit erklären muss.
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Papa Alpaka schrieb:
> Ich dachte bei KG so an 23,50€ und Massage 21€
Hast du dabei jemals deinen Taschenrechner konsultiert? Deine €21-für-60-Minuten-Massage würde ich z.B. aus politischen Gründen boykottieren. Oder geht's da um eine 10-Minuten-Massage?
...hier wurde schon einige Male ausführlichst über Möglichkeiten der PPP-Gestaltung geschrieben: http://www.physio.de/forum/search.php?f=16
Selbstzahler und Privatpatienten bezahlen natürlich den selben Preis. Ob der eine oder andere Patient beihilfeberechtigt ist, interessiert mich nicht.
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Eberhard schrieb:
Selbstzahler und Privatpatienten bezahlen natürlich den selben Preis. Ob der eine oder andere Patient beihilfeberechtigt ist, interessiert mich nicht.
Ich würde mich vielleicht einfach mal bei den Kollegen in deiner Umgebung informieren. Denn Preise die man in der einer Großstadt wie Berlin oder Düsseldorf verlangen kann, können für eine Kleinstadt einfach zu teuer sein.
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Freistein schrieb:
Hallo map,
Ich würde mich vielleicht einfach mal bei den Kollegen in deiner Umgebung informieren. Denn Preise die man in der einer Großstadt wie Berlin oder Düsseldorf verlangen kann, können für eine Kleinstadt einfach zu teuer sein.
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Also ich würde mind. 1,-€ / Minute berechnen.
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christine81 schrieb:
Wer geht denn davon aus, dass Privat-Massagen 60 min dauern? :tired_face:
Also ich würde mind. 1,-€ / Minute berechnen.
Leute bei 21,00 € pro Stunde betrügt ihr nicht nur den Staat sondern auch euch selbst - unsere Leistung ist deutlich höher anzusetzen.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
So knapp kann man nicht kalkulieren dass man mit 21,00€ pro Stunde hinkommt, zumindest nicht wenn man die Steuern mit einberechnet.
Leute bei 21,00 € pro Stunde betrügt ihr nicht nur den Staat sondern auch euch selbst - unsere Leistung ist deutlich höher anzusetzen.
MfG
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Papa Alpaka schrieb:
Hier unten gibt's eine Kollegin die zu-Hause-Wellnessmassagen für €15/Stunde inkl. Anfahrt anbietet (eine Quittung bekommt man allerdings nicht; wer zu hartnäckig danach fragt dafür keine Termine mehr) - knapp kalkuliert könnte man also auch mit €21 hinkommen...
entscheidend ist der Preis pro Minute, bzw. Dein Behandlungstakt.
23,50 € für 30 Minuten KG könnten - je nach Kosten Deiner Praxis - arg, arg knapp sein. Und 21,00 € für 30 Minuten Massage ebenfalls. Diese Preise würden zudem unter den VdAK-Sätzen liegen.
Oder dachtest du an 23,50 für 20 Minuten KG und 21,00 für 20 Minuten Massage? Oder alles für 15 Minuten? Bei letzterem würde kein Privatpatient mehr zu Dir Dir kommen. Es sei denn Du hast goldene Hände...
Seine Preise sollte man nicht "aus der Luft greifen", Preise sollten kalkuliert werden.
Um Preise überhaupt kalkulieren zu können brauchst Du eine sehr genaue Vorstellung davon, was Deine Praxis pro Stunde an Kosten verursacht.
Gruß Monique
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M0nique schrieb:
Hallo mab,
entscheidend ist der Preis pro Minute, bzw. Dein Behandlungstakt.
23,50 € für 30 Minuten KG könnten - je nach Kosten Deiner Praxis - arg, arg knapp sein. Und 21,00 € für 30 Minuten Massage ebenfalls. Diese Preise würden zudem unter den VdAK-Sätzen liegen.
Oder dachtest du an 23,50 für 20 Minuten KG und 21,00 für 20 Minuten Massage? Oder alles für 15 Minuten? Bei letzterem würde kein Privatpatient mehr zu Dir Dir kommen. Es sei denn Du hast goldene Hände...
Seine Preise sollte man nicht "aus der Luft greifen", Preise sollten kalkuliert werden.
Um Preise überhaupt kalkulieren zu können brauchst Du eine sehr genaue Vorstellung davon, was Deine Praxis pro Stunde an Kosten verursacht.
Gruß Monique
Im 2. Schritt rechnest du die tatsächliche Arbeitszeit aus, die am pat. vorraussichtlich geleistet wird. sprich bei einer 5 Tagewoche 5x52 (da 52 Kalenderwochen) = 260arbeitstage davon ziehst du Urlaubs-,Feiertage und durchschnittliche Krankheitstage (evtl. Fobitage und durchschnittlicher Dienstausfall durch kurzfristige Absagen die du nicht in Rechnung stellst) ab (z.b. -25UT -10FT(NRW2014)-15KT) =210 Arbeitstage
bei einer 40std woche leistest du durchschnittlich 8Std/Tag
8x210=1680Std/Jahr. das sind die Std in denen du deine Kosten und Gehälter erwirtschaften kannst bzw. mußt.
angenommen du hast €80.000 Kosten pro jahr, teilst du diese durch die Std.
zb. 80000€:1680std=47,62€
hieße beim 30min takt mußt du mindesten 23,81€ Umsatz pro Behandlung machen, damit du als unternehmer +/- null raus gehst.
jetzt kannst du hingehen und dir ausrechnen wie viel du als Unternehmer haben willst damit du dir die sch**** die mit der Selbstädigkeit mithergeht antust also der Gewinn, den schlägst du auf deine Preise drauf, und musst nun schaun ob du die Preise gegen deine Kollegen durchsetzen kannst. ist natürlich ne vereinfachte kalkulationsweise.
wenn du von ortsüblichen Preisen abweichst musst du einen Vertag abschließen, da du sonst, sollte ein Pat. nicht zahlen und es vor Gericht gehen, du diese nicht durchsetzten kannst und evtl. weniger zugesprochen bekommst. Um zuwissen ob du dich im ortsüblichen Preisberreich befindest müßtest Du ein Gutachten in auftrag geben oder alle Praxen in der umgebung anrufen und nachfragen welche preise diese nehmen. Da ein gutachten zu teuer und übertrieben wäre und alle anzurufen bzw. auszuspionieren uns unangenehem und evtl. als preis absprache gesehen werden könnte, kann man sich einer beliebten Faustformel bedienen, dem 2,3fachen Satz der Kassensätze bzw. GebüTh, da viele sich daran orientieren, obwohl wir in unsere Branche keine vertragliche Bindung an diese Berechnungsmethode haben. sich an diese Faustformel zuhalten sichert Dich nicht rechtlich ab, daß du dich wirklich im ortsüblichen befindest wenn deine Preise unter oder bis zum 2,3fachen Satz liegen, die wahrscheinlichkeit ist nur höher. Mit einem Behandlungsvertrag entfällt die Frage nach dem örtsüblichen, dieser kann auch dann über ortsüblichen liegen.
es wird immer Pat. geben die sich über die Preise beschweren, aber wenn man nachhackt geht es denen nie um die höhe sonderen nur darum das ihre Kasse nicht alles zahlt. Privatpatient hat nichts damit zutun wie er versichert ist, das "Privat" bezieht sich lediglich auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Pat. und dem Leistungserbringer sowie zwischen Pat. und Versicherung. auch ein gesetzlich Versicherter PAt. kann sich ein Privatrezept ausstellen lassen, "Privat" mit dir Preis/Leistung aushandeln (Privatleistung in anspruch nehmen) und versuchen bei seiner GKV "Privat"etwas wieder zubekommen.
[bearbeitet am 06.01.14 22:14]
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Staginus schrieb:
Als Selbständiger bist du Unternehmer und musst deine Preise anhand deiner individuellen Kosten kalkulieren. in die Kosten fließt alles mit ein, selbst jede Büroklammer oder Briefmarke. Auch dein Gehalt als Physiotherapeut solltest du mit einrechnen. (dieses setzt du so hoch an, wie es sein muss das du als "Arbeitnehmer" sagst dafür mach ich den Job und du auf der anderen Seite als Unternehmer bereit wärst, jemanden anderen zu zahlen um diese Arbeit zumachen) die Kosten rechnest du auf das Jahr hoch.
Im 2. Schritt rechnest du die tatsächliche Arbeitszeit aus, die am pat. vorraussichtlich geleistet wird. sprich bei einer 5 Tagewoche 5x52 (da 52 Kalenderwochen) = 260arbeitstage davon ziehst du Urlaubs-,Feiertage und durchschnittliche Krankheitstage (evtl. Fobitage und durchschnittlicher Dienstausfall durch kurzfristige Absagen die du nicht in Rechnung stellst) ab (z.b. -25UT -10FT(NRW2014)-15KT) =210 Arbeitstage
bei einer 40std woche leistest du durchschnittlich 8Std/Tag
8x210=1680Std/Jahr. das sind die Std in denen du deine Kosten und Gehälter erwirtschaften kannst bzw. mußt.
angenommen du hast €80.000 Kosten pro jahr, teilst du diese durch die Std.
zb. 80000€:1680std=47,62€
hieße beim 30min takt mußt du mindesten 23,81€ Umsatz pro Behandlung machen, damit du als unternehmer +/- null raus gehst.
jetzt kannst du hingehen und dir ausrechnen wie viel du als Unternehmer haben willst damit du dir die sch**** die mit der Selbstädigkeit mithergeht antust also der Gewinn, den schlägst du auf deine Preise drauf, und musst nun schaun ob du die Preise gegen deine Kollegen durchsetzen kannst. ist natürlich ne vereinfachte kalkulationsweise.
wenn du von ortsüblichen Preisen abweichst musst du einen Vertag abschließen, da du sonst, sollte ein Pat. nicht zahlen und es vor Gericht gehen, du diese nicht durchsetzten kannst und evtl. weniger zugesprochen bekommst. Um zuwissen ob du dich im ortsüblichen Preisberreich befindest müßtest Du ein Gutachten in auftrag geben oder alle Praxen in der umgebung anrufen und nachfragen welche preise diese nehmen. Da ein gutachten zu teuer und übertrieben wäre und alle anzurufen bzw. auszuspionieren uns unangenehem und evtl. als preis absprache gesehen werden könnte, kann man sich einer beliebten Faustformel bedienen, dem 2,3fachen Satz der Kassensätze bzw. GebüTh, da viele sich daran orientieren, obwohl wir in unsere Branche keine vertragliche Bindung an diese Berechnungsmethode haben. sich an diese Faustformel zuhalten sichert Dich nicht rechtlich ab, daß du dich wirklich im ortsüblichen befindest wenn deine Preise unter oder bis zum 2,3fachen Satz liegen, die wahrscheinlichkeit ist nur höher. Mit einem Behandlungsvertrag entfällt die Frage nach dem örtsüblichen, dieser kann auch dann über ortsüblichen liegen.
es wird immer Pat. geben die sich über die Preise beschweren, aber wenn man nachhackt geht es denen nie um die höhe sonderen nur darum das ihre Kasse nicht alles zahlt. Privatpatient hat nichts damit zutun wie er versichert ist, das "Privat" bezieht sich lediglich auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Pat. und dem Leistungserbringer sowie zwischen Pat. und Versicherung. auch ein gesetzlich Versicherter PAt. kann sich ein Privatrezept ausstellen lassen, "Privat" mit dir Preis/Leistung aushandeln (Privatleistung in anspruch nehmen) und versuchen bei seiner GKV "Privat"etwas wieder zubekommen.
[bearbeitet am 06.01.14 22:14]
hier hast du nun mehrere möglichkeiten bzw. auch kombinationsmöglichkeiten.
1. Kassenpat. durch Privat. subeventionieren durch höhere Privatpreise.
(meines erachtens schwer durchzusetzten und moralisch fragwürdig)
2. Die Leistung(und damit die Kosten) für Kassenpat. kürzen zb. 20min.
(Gewinnmaximierend jedoch eine Zumutung für Therapeuten und Pat. jedoch moralisch noch vertretbar)
3. Privat. durch Kassenpat. subventionieren. welche nur dazu dienen die fixkosten zutragen und den dienstausfall zuminimieren.
(wenn genug Patienten vorhanden sind meines erachtens die fairste variante, die Privatpatienten zahlen nicht für die Kassenpat. sondern nur mein Gehalt und Gewinn die Kassenpat. tragen durch die menge die meisten Fixkosten meine Angestellten müssen nicht im 20minTakt arbeiten im gegenzug verzichte ich auf ein maximale gewinn ausbeute, ohne jedoch ein verlust zuhaben.)
4. Verlust durch eigenes Gehalt und oder kürzungen bei Gehältern oder Lohndumping, bezahlen.
(Inakzeptabel)
wie man das genau berechnet kann ich gerne erklären bei bedarf.
[bearbeitet am 06.01.14 23:07]
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Wie bitte?
"4. Verlust durch eigenes Gehalt und oder kürzungen bei Gehältern oder Lohndumping, bezahlen."
Hä?
Ich versteh nix... :confused:
"Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will"
Was will man mir damit sagen?
Monique - ratlos... :confused:
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M0nique schrieb:
"3. Privat. durch Kassenpat. subventionieren. welche nur dazu dienen die fixkosten zutragen und den dienstausfall zuminimieren."
Wie bitte?
"4. Verlust durch eigenes Gehalt und oder kürzungen bei Gehältern oder Lohndumping, bezahlen."
Hä?
Ich versteh nix... :confused:
"Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will"
Was will man mir damit sagen?
Monique - ratlos... :confused:
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Bach1a schrieb:
Diplom Betriebsführung machen und dann kannst Praxis gewinnbringend für Patient und selbst und nicht nur altruistisch führen. :smile:
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Staginus schrieb:
Die in meiner Kalkulationvariante vom Vorbeitrag läßt natürlich noch eine frage offen, wie verhält sich das mit denn GKVersicherten. da du wesendlich weniger bezahlt bekommst als du, nach der Kalkulation pro behandlung benötigst.
hier hast du nun mehrere möglichkeiten bzw. auch kombinationsmöglichkeiten.
1. Kassenpat. durch Privat. subeventionieren durch höhere Privatpreise.
(meines erachtens schwer durchzusetzten und moralisch fragwürdig)
2. Die Leistung(und damit die Kosten) für Kassenpat. kürzen zb. 20min.
(Gewinnmaximierend jedoch eine Zumutung für Therapeuten und Pat. jedoch moralisch noch vertretbar)
3. Privat. durch Kassenpat. subventionieren. welche nur dazu dienen die fixkosten zutragen und den dienstausfall zuminimieren.
(wenn genug Patienten vorhanden sind meines erachtens die fairste variante, die Privatpatienten zahlen nicht für die Kassenpat. sondern nur mein Gehalt und Gewinn die Kassenpat. tragen durch die menge die meisten Fixkosten meine Angestellten müssen nicht im 20minTakt arbeiten im gegenzug verzichte ich auf ein maximale gewinn ausbeute, ohne jedoch ein verlust zuhaben.)
4. Verlust durch eigenes Gehalt und oder kürzungen bei Gehältern oder Lohndumping, bezahlen.
(Inakzeptabel)
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[bearbeitet am 06.01.14 23:07]
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