Du bist auf der Suche nach einer
abwechslungsreichen Arbeitsstelle,
bei der deine Leistungen
wertgeschätzt werden?
Bei mir hast du die Möglichkeit,
Teil eines engagierten Teams zu
werden. Ich suche zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Vollzeit.
Die Praxis Malz für Physiotherapie
wurde bereits von meinem Vater
gegründet und ist dadurch bereits
seit über 40 Jahren in Bonn-Beuel
etabliert. Im Laufe der Zeit hat
sich die Praxis immer
weiterentwickelt und nun ...
abwechslungsreichen Arbeitsstelle,
bei der deine Leistungen
wertgeschätzt werden?
Bei mir hast du die Möglichkeit,
Teil eines engagierten Teams zu
werden. Ich suche zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Vollzeit.
Die Praxis Malz für Physiotherapie
wurde bereits von meinem Vater
gegründet und ist dadurch bereits
seit über 40 Jahren in Bonn-Beuel
etabliert. Im Laufe der Zeit hat
sich die Praxis immer
weiterentwickelt und nun ...
Sind bei euch die Preise für Selbstzahler die gleichen, wie für Privatpatienten?
Vielen Dank für Anworten und einen sonnigen Tag.
Ali
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
ja, warum auch nicht beide sind Privat...und du hast bestimmt den HP für Physio
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alimurat Ein Privatpatient ist ein Selbstzahler. Und ein Selbstzahler ist ein Privatpatient. Die beide Begriffe sind gleichbedeutend.
Ein Privatpatient ist bei einer privaten KV versichert.
Ein Selbstzahler kann gesetzlich versichert sein.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ein Privatpatient ist bei einer privaten KV versichert.
Ein Selbstzahler kann gesetzlich versichert sein.
Gruß von Monique
@Leni C.
@Physio.Leipzig
Nö, das ist eine (leider häufige) Fehlannahme, siehe Duden:
Jemand, der sich auf eigene Rechnung oder als Versicherter einer privaten Krankenversicherung in ärztliche Behandlung begibt.
oder Privatpatient – Wikipedia
Ein Privatpatient ist ein Selbstzahler. Daran gibt es keine Zweifel.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique
Privatpatient
@Leni C.
@Physio.Leipzig
Nö, das ist eine (leider häufige) Fehlannahme, siehe Duden:
Jemand, der sich auf eigene Rechnung oder als Versicherter einer privaten Krankenversicherung in ärztliche Behandlung begibt.
oder Privatpatient – Wikipedia
Ein Privatpatient ist ein Selbstzahler. Daran gibt es keine Zweifel.
Geht dich garnix an.
Hauptsache, die Rechnung wird bezahlt
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LogoMijo schrieb:
Da es ja in beiden Fällen eine ganz private Sache ist, gilt dies wie im Privaten:
Geht dich garnix an.
Hauptsache, die Rechnung wird bezahlt
Vielen Dank
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Alimurat schrieb:
Nette Antwort!
Vielen Dank
Zitat aus dem Wiki-Link:
"Nachdem der Privatpatient die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, bekommt er die tarifvertraglich vereinbarten Kostenanteile erstattet. Analog bezahlt der Privatpatient die verordneten Medikamente in der Apotheke und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein."
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Zitat aus dem Wiki-Link:
"Nachdem der Privatpatient die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, bekommt er die tarifvertraglich vereinbarten Kostenanteile erstattet. Analog bezahlt der Privatpatient die verordneten Medikamente in der Apotheke und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein."
Dazu ist die Definition aus dem Duden ebenfalls eindeutig.
Ein Selbstzahler ist per Definition Jemanden, der seine Rechnung selbst (privat) zahlt. Ob er nachfolgend irgendeinen Erstattungsanspruch gegen einen eventuellen Kostenträger hat, ist dabei irrelevant.
Das hier unter "Selbstzahler" nur ein GKV-Patient verstanden wird, der die Behandlungen selbst zahlt, ist de facto und de jure falsch. Begrifflich werden dabei "Privatpatient" und "Privatversicherter" verwechselt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Wenn du zitierst dann bitte richtig:
Privatpatient ist die in Deutschland umgangssprachliche Bezeichnung für einen Patienten, der mit einem Arzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt, Krankenhaus, einer Apotheke oder sonstigen Heilberufsangehörigen einen privaten Behandlungsvertrag abschließt. Honorare und Entgelte werden dem Privatpatienten unmittelbar in Rechnung gestellt. Diesem Selbstzahler steht der so genannte „Kassenpatient“ gegenüber, bei dem die ...
Dazu ist die Definition aus dem Duden ebenfalls eindeutig.
Ein Selbstzahler ist per Definition Jemanden, der seine Rechnung selbst (privat) zahlt. Ob er nachfolgend irgendeinen Erstattungsanspruch gegen einen eventuellen Kostenträger hat, ist dabei irrelevant.
Das hier unter "Selbstzahler" nur ein GKV-Patient verstanden wird, der die Behandlungen selbst zahlt, ist de facto und de jure falsch. Begrifflich werden dabei "Privatpatient" und "Privatversicherter" verwechselt.
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Problem beschreiben
Alimurat schrieb:
Hallo!
Sind bei euch die Preise für Selbstzahler die gleichen, wie für Privatpatienten?
Vielen Dank für Anworten und einen sonnigen Tag.
Ali
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