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ich bin gerade am Informationen sammeln für die ersten Schritte zur eigenen Praxis. Auf dem Physiokongress in Stuttgart hab ich mir einen der kostenlosen Vorträge zur Existenzgründung angehört. Es gab in dem Vortrag die Aussage, dass nach der DSGVO für die Zulassung einer Praxis ein eigener Warteraum / Bereich bestehen muss der räumlich getrennt ist von der Rezeption. Ich kann jedoch hier auf der physio.de Seite und auch sonst keine Informationenen dazu finden. Für die Suche nach Räumlichkeiten wäre das aber ein wichtiger Aspekt. In den meisten Praxen die ich kenne gibt es eben ein Eingangsbereich mit einer Empfangstheke und im selben Raum stehen Stühle für die Patienten zum warten.
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
ich bin gerade am Informationen sammeln für die ersten Schritte zur eigenen Praxis. Auf dem Physiokongress in Stuttgart hab ich mir einen der kostenlosen Vorträge zur Existenzgründung angehört. Es gab in dem Vortrag die Aussage, dass nach der DSGVO für die Zulassung einer Praxis ein eigener Warteraum / Bereich bestehen muss der räumlich getrennt ist von der Rezeption. Ich kann jedoch hier auf der physio.de Seite und auch sonst keine Informationenen dazu finden. Für die Suche nach Räumlichkeiten wäre das aber ein wichtiger Aspekt. In den meisten Praxen die ich kenne gibt es eben ein Eingangsbereich mit einer Empfangstheke und im selben Raum stehen Stühle für die Patienten zum warten.
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Alex Moro schrieb:
keine ahnung wie das in stuttgart geregelt ist, aber für gewöhnlich brauchst du nur den wartebereich, rezeption ist freiwillig :)
Es gab in dem Vortrag die Aussage, dass nach der DSGVO für die Zulassung einer Praxis ein eigener Warteraum / Bereich bestehen muss der räumlich getrennt ist von der Rezeption.
Halte ich für....frag doch mal beim Vortragenden nach.
1. Ist das so pauschal kaum zulassungsrelevant.
2. Musst Du Dir überlegen, wie Du den Erfordernissen des Datenschutzes nachkommst. Ich halte das für machbar.
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ali schrieb:
Palipepa schrieb am 6.2.19 15:15:
Es gab in dem Vortrag die Aussage, dass nach der DSGVO für die Zulassung einer Praxis ein eigener Warteraum / Bereich bestehen muss der räumlich getrennt ist von der Rezeption.
Halte ich für....frag doch mal beim Vortragenden nach.
1. Ist das so pauschal kaum zulassungsrelevant.
2. Musst Du Dir überlegen, wie Du den Erfordernissen des Datenschutzes nachkommst. Ich halte das für machbar.
im Berichtsbogen für die Zulassung gibt es die Frage: "Gibt es einen Warteraum mit ausreichend Sitzgelegenheiten?". Sonst nichts zu Rezeption oder Empfang.
Lieben Gruß, Sarah
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Sarah5 schrieb:
Hey,
im Berichtsbogen für die Zulassung gibt es die Frage: "Gibt es einen Warteraum mit ausreichend Sitzgelegenheiten?". Sonst nichts zu Rezeption oder Empfang.
Lieben Gruß, Sarah
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Klonkrieger schrieb:
So ist es. "Warteraum mit ausreichend Sitzgelegenheiten" - mehr ist dazu nicht definiert. Wie das jeder mit Datenschutz regelt muß er sehen. Bei mir ist Rezeption und Wartebereich etwas auseinander und wenn man nicht gerade rumbrüllt bekommt der Wartende auch kaum was mit vom gesprochenen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure Hilfe, das beruhigt mich schon mal. Bei den Räumlichkeiten die ich im Auge habe wäre eine komplette Abgrenzung kaum möglich.....
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