Der Unterschied zu Ihrem bisherigen
Arbeiten ist bei uns die direkte
und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Ärzteteam in unserer
neurochirurgischen Praxis.
Nach einem ausführlichen
Erstgespräch behandeln Sie
selbständig unsere Patienten und
entwickeln daraus
ein individuelles Therapiekonzept,
welches in wöchentlichen
gemeinsamen Patientenbesprechungen
diskutiert und gegebenenfalls
angepasst wird.
Zusätzlich zu Ihrer beruflichen
Qualifikation (Berufserfahrung mit
entsprechenden Wei...
Arbeiten ist bei uns die direkte
und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Ärzteteam in unserer
neurochirurgischen Praxis.
Nach einem ausführlichen
Erstgespräch behandeln Sie
selbständig unsere Patienten und
entwickeln daraus
ein individuelles Therapiekonzept,
welches in wöchentlichen
gemeinsamen Patientenbesprechungen
diskutiert und gegebenenfalls
angepasst wird.
Zusätzlich zu Ihrer beruflichen
Qualifikation (Berufserfahrung mit
entsprechenden Wei...
habe in den Archiven kein passendes Thema dazu gefunden.
Ich hatte selber auch nieeeee was davon gehört. :scream: :scream:
Nun meinte aber ein "Kollege" man bräuchte für die Praxiszulassung Behandlungsräume die alle mind. 1 Fenster haben. Ebenso muss der Aufenthaltsraum auch eines Besitzen. Ich glaube er sprach von einer natürlichen Lichtquelle...... hört sich super an ,oder?
Kann es sein das er von irgendwelchen Bedingungen der BG oder vom Gesundheitsamt, Gewerbeamt irgendetwas in der Art redet. ? Oder ist er einfach nur ein Dummschwätzer.
Liebe Grüße
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Strohut schrieb:
Hallo ,
habe in den Archiven kein passendes Thema dazu gefunden.
Ich hatte selber auch nieeeee was davon gehört. :scream: :scream:
Nun meinte aber ein "Kollege" man bräuchte für die Praxiszulassung Behandlungsräume die alle mind. 1 Fenster haben. Ebenso muss der Aufenthaltsraum auch eines Besitzen. Ich glaube er sprach von einer natürlichen Lichtquelle...... hört sich super an ,oder?
Kann es sein das er von irgendwelchen Bedingungen der BG oder vom Gesundheitsamt, Gewerbeamt irgendetwas in der Art redet. ? Oder ist er einfach nur ein Dummschwätzer.
Liebe Grüße
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Also Fenster oder Be- und Entlüftung.
Als "Tageslichtersatz" gibt es spezielle Leuchten.
ricardo588
[bearbeitet am 16.01.14 22:02]
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ricardo588 schrieb:
- aber dafür muss dannn eine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden sein.
Also Fenster oder Be- und Entlüftung.
Als "Tageslichtersatz" gibt es spezielle Leuchten.
ricardo588
[bearbeitet am 16.01.14 22:02]
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rudibam schrieb:
Nein
Es reicht auch eine Lampe, wenn kein Fenster vorhanden ist. Also: Fenster ist kein Muss.
Urmel
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Einfach mal "licht fenster Arbeitsschutz" googeln und querlesen. Wir haben der Planung unserer Praxis genau deshalb darauf geachtet. Vielleicht mit der BG telefonieren...
"Dass der Mensch eine bestimmte Mindestmenge (Dosis) Tageslicht im Jahr für seine Gesundheit braucht, haben auch die BG's erkannt, denn es ist unstrittig, dass zwischen Licht und Gesundheit vielfältige Zusammenhänge bestehen. Die im Auftrag der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft von der TU Ilmenau erstellte Literaturrecherche "Licht und Gesundheit" untermauert diese Erkenntnisse. "
LG
m.
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michael933 schrieb:
Kann eventuell arbeitsrechtlich Probleme geben.
Einfach mal "licht fenster Arbeitsschutz" googeln und querlesen. Wir haben der Planung unserer Praxis genau deshalb darauf geachtet. Vielleicht mit der BG telefonieren...
"Dass der Mensch eine bestimmte Mindestmenge (Dosis) Tageslicht im Jahr für seine Gesundheit braucht, haben auch die BG's erkannt, denn es ist unstrittig, dass zwischen Licht und Gesundheit vielfältige Zusammenhänge bestehen. Die im Auftrag der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft von der TU Ilmenau erstellte Literaturrecherche "Licht und Gesundheit" untermauert diese Erkenntnisse. "
LG
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urmel schrieb:
Es ist zwar die Mindestgröße der Behandlungsräume vorgeschrieben, aber die "Art und Weise der Lichtquelle" nicht.
Es reicht auch eine Lampe, wenn kein Fenster vorhanden ist. Also: Fenster ist kein Muss.
Urmel
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