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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Praxiszulassung ? Fenster in Beh. und Aufenthaltszimmer ein Muss?

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Neues Thema
Praxiszulassung ? Fenster in Beh. und Aufenthaltszimmer ein Muss?
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Strohut
16.01.2014 20:07
Hallo ,

habe in den Archiven kein passendes Thema dazu gefunden.
Ich hatte selber auch nieeeee was davon gehört. :scream: :scream:

Nun meinte aber ein "Kollege" man bräuchte für die Praxiszulassung Behandlungsräume die alle mind. 1 Fenster haben. Ebenso muss der Aufenthaltsraum auch eines Besitzen. Ich glaube er sprach von einer natürlichen Lichtquelle...... hört sich super an ,oder?

Kann es sein das er von irgendwelchen Bedingungen der BG oder vom Gesundheitsamt, Gewerbeamt irgendetwas in der Art redet. ? Oder ist er einfach nur ein Dummschwätzer.

Liebe Grüße
1

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Hallo , habe in den Archiven kein passendes Thema dazu gefunden. Ich hatte selber auch nieeeee was davon gehört. :scream: :scream: Nun meinte aber ein "Kollege" man bräuchte für die Praxiszulassung Behandlungsräume die alle mind. 1 Fenster haben. Ebenso muss der Aufenthaltsraum auch eines Besitzen. Ich glaube er sprach von einer natürlichen Lichtquelle...... hört sich super an ,oder? Kann es sein das er von irgendwelchen Bedingungen der BG oder vom Gesundheitsamt, Gewerbeamt irgendetwas in der Art redet. ? Oder ist er einfach nur ein Dummschwätzer. Liebe Grüße
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Strohut schrieb:

Hallo ,

habe in den Archiven kein passendes Thema dazu gefunden.
Ich hatte selber auch nieeeee was davon gehört. :scream: :scream:

Nun meinte aber ein "Kollege" man bräuchte für die Praxiszulassung Behandlungsräume die alle mind. 1 Fenster haben. Ebenso muss der Aufenthaltsraum auch eines Besitzen. Ich glaube er sprach von einer natürlichen Lichtquelle...... hört sich super an ,oder?

Kann es sein das er von irgendwelchen Bedingungen der BG oder vom Gesundheitsamt, Gewerbeamt irgendetwas in der Art redet. ? Oder ist er einfach nur ein Dummschwätzer.

Liebe Grüße

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rudibam
16.01.2014 20:12
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ricardo588
16.01.2014 21:47
- aber dafür muss dannn eine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden sein.
Also Fenster oder Be- und Entlüftung.
Als "Tageslichtersatz" gibt es spezielle Leuchten.

ricardo588



[bearbeitet am 16.01.14 22:02]
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- aber dafür muss dannn eine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden sein. Also Fenster oder Be- und Entlüftung. Als "Tageslichtersatz" gibt es spezielle Leuchten. ricardo588 [bearbeitet am 16.01.14 22:02]
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ricardo588 schrieb:

- aber dafür muss dannn eine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden sein.
Also Fenster oder Be- und Entlüftung.
Als "Tageslichtersatz" gibt es spezielle Leuchten.

ricardo588



[bearbeitet am 16.01.14 22:02]

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rudibam schrieb:

Nein

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urmel
16.01.2014 20:14
Es ist zwar die Mindestgröße der Behandlungsräume vorgeschrieben, aber die "Art und Weise der Lichtquelle" nicht.
Es reicht auch eine Lampe, wenn kein Fenster vorhanden ist. Also: Fenster ist kein Muss.
Urmel

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Es ist zwar die Mindestgröße der Behandlungsräume vorgeschrieben, aber die "Art und Weise der Lichtquelle" nicht. Es reicht auch eine Lampe, wenn kein Fenster vorhanden ist. Also: Fenster ist kein Muss. Urmel
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michael933
16.01.2014 20:46
Kann eventuell arbeitsrechtlich Probleme geben.

Einfach mal "licht fenster Arbeitsschutz" googeln und querlesen. Wir haben der Planung unserer Praxis genau deshalb darauf geachtet. Vielleicht mit der BG telefonieren...

"Dass der Mensch eine bestimmte Mindestmenge (Dosis) Tageslicht im Jahr für seine Gesundheit braucht, haben auch die BG's erkannt, denn es ist unstrittig, dass zwischen Licht und Gesundheit vielfältige Zusammenhänge bestehen. Die im Auftrag der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft von der TU Ilmenau erstellte Literaturrecherche "Licht und Gesundheit" untermauert diese Erkenntnisse. "

LG

m.
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Kann eventuell arbeitsrechtlich Probleme geben. Einfach mal "licht fenster Arbeitsschutz" googeln und querlesen. Wir haben der Planung unserer Praxis genau deshalb darauf geachtet. Vielleicht mit der BG telefonieren... "Dass der Mensch eine bestimmte Mindestmenge (Dosis) Tageslicht im Jahr für seine Gesundheit braucht, haben auch die BG's erkannt, denn es ist unstrittig, dass zwischen Licht und Gesundheit vielfältige Zusammenhänge bestehen. Die im Auftrag der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft von der TU Ilmenau erstellte Literaturrecherche "Licht und Gesundheit" untermauert diese Erkenntnisse. " LG m.
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michael933 schrieb:

Kann eventuell arbeitsrechtlich Probleme geben.

Einfach mal "licht fenster Arbeitsschutz" googeln und querlesen. Wir haben der Planung unserer Praxis genau deshalb darauf geachtet. Vielleicht mit der BG telefonieren...

"Dass der Mensch eine bestimmte Mindestmenge (Dosis) Tageslicht im Jahr für seine Gesundheit braucht, haben auch die BG's erkannt, denn es ist unstrittig, dass zwischen Licht und Gesundheit vielfältige Zusammenhänge bestehen. Die im Auftrag der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft von der TU Ilmenau erstellte Literaturrecherche "Licht und Gesundheit" untermauert diese Erkenntnisse. "

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urmel schrieb:

Es ist zwar die Mindestgröße der Behandlungsräume vorgeschrieben, aber die "Art und Weise der Lichtquelle" nicht.
Es reicht auch eine Lampe, wenn kein Fenster vorhanden ist. Also: Fenster ist kein Muss.
Urmel



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