Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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Der Steuerberater weiß es leider auch nicht so genau.
Vielen Dank
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carlamaus schrieb:
Hallo, kann mir jemand sagen was ich beim Verkauf meiner Praxis mit mehreren Angestellten in etwa ansetzen kann? Praxis besteht seit 12 Jahren. Ich habe schon ein Seminar gemacht und habe noch im Kopf 1-2 Jahresgewinne, bin mir aber gerade nicht sicher und habe die Unterlagen noch zur Hand.
Der Steuerberater weiß es leider auch nicht so genau.
Vielen Dank
Und woher sollen wir das wissen????
Lass ein Gutachten erstellen, dann hast du den Wert, der aber nicht unbedingt dem Preis entspricht.
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Wer kann so einen Gutachten erstellen?
Susi
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Pat2 schrieb:
An RoFO:
Wer kann so einen Gutachten erstellen?
Susi
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Susi
Z. B.
Berufsverband fragen
IHK
Handwerkskammer
Zugelassene Prüfer
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RoFo schrieb:
Pat2 schrieb am 7.11.17 16:50:
An RoFO:
Wer kann so einen Gutachten erstellen?
Susi
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RoFo schrieb:
Äähhhh....
Und woher sollen wir das wissen????
Lass ein Gutachten erstellen, dann hast du den Wert, der aber nicht unbedingt dem Preis entspricht.
https://www.physio.de/forum5/search.php?16
Da die Einrichtung nach 12 Jahren abgeschrieben sein dürfte siehst du in der BWA das der Wert der Gerätschafte 1€ betragen dürfte. Die nächste Berechungsgrundlage ist der sog. "Übergewinn". Ganz grob, das was an Gewinn bleibt wenn du dein "Gehalt" aus dem Praxisgewinn rausrechnest.
Ansonsten ist es wie bei jedem Kauf eines gebrauchten Artikels. Du kannst so viel nehmen nehmen wie jemand anderes bereit ist zu zahlen.
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Udo schrieb:
Dieses Thema wurde hier schon so oft diskutiert das sich ein Blick in die Suchfunktion lohnt:
https://www.physio.de/forum5/search.php?16
Da die Einrichtung nach 12 Jahren abgeschrieben sein dürfte siehst du in der BWA das der Wert der Gerätschafte 1€ betragen dürfte. Die nächste Berechungsgrundlage ist der sog. "Übergewinn". Ganz grob, das was an Gewinn bleibt wenn du dein "Gehalt" aus dem Praxisgewinn rausrechnest.
Ansonsten ist es wie bei jedem Kauf eines gebrauchten Artikels. Du kannst so viel nehmen nehmen wie jemand anderes bereit ist zu zahlen.
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