An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
danke :blush:
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Würmchen73 schrieb:
Hallo,habe mal eine frage an Euch.Wir wollen mit unserer praxis umziehen,haben geeignete räume gefunden diese waren vorher schon mal eine physiotherapie über mehrere jahre muss ich einen nutzungsänderungsantrag stellen ? Und was müssen wir noch beachten ? kommen aus brandenburg (TF )
danke :blush:
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Würmchen73 schrieb:
danke also wir nicht sondern der vermieter oder eigentümer
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Eberhard schrieb:
Der Hauseigentümer muß einen Nutzungsänderungvertrag stellen, oder mindestens beim Bauamt nachfragen. Die Praxis muß nach ihrer Fertigstellung zur KK-Praxiszulassung neu abgenommen werden, da die alte Zulassung beim Auszug erlischt.
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