Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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In der "Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung" heißt es:
"Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen. "
Ist die Gesamttherapiefläche gemeint? Inklusive des Gymnastikraums? Der Gymnastikraum wird im folgenden nicht mehr separat mit entsprechenden Mindest-qm angegeben.
Hier in der Infothek finde ich unter im Eingang genanntem Suchwort noch die Trennung von Therapieräumen und Gymnastikraum, letzteren mit 20 qm. Also wie "früher".
Zulassungsstelle reagiert bisher nicht auf meine Email, und telefonisches durchkommen ebenfalls Fehlanzeige. Ich würde gerne weiter kommen. Der Architekt wartet auf meine Angaben wegen der Aufteilung der Räume.
Vielleicht ist einer von euch gerade ebenfalls im Thema Zulassungskriterien drin und weiß hier Näheres.
Vielen Dank!
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Unter Anlage 5
Aber das hast Du schon gelesen..
Das sind die Mindestgrößen und es reichen nun 15 qm für den Gymn.raum.
Für KKG müssten es mehr sein.
Also ja, das ist die Gesamtfläche der zwei mindestens benötigten Räume.
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pt ani schrieb:
Die ARGEn der Heilmittelzulassung - Physiotherapie
Unter Anlage 5
Aber das hast Du schon gelesen..
Das sind die Mindestgrößen und es reichen nun 15 qm für den Gymn.raum.
Für KKG müssten es mehr sein.
Also ja, das ist die Gesamtfläche der zwei mindestens benötigten Räume.
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Spongiosa schrieb:
Wir ziehen mit der Praxis in neue Räumlichkeiten und ich hänge an den Räumlichen Mindestvoraussetzungen fest.
In der "Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung" heißt es:
"Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen. "
Ist die Gesamttherapiefläche gemeint? Inklusive des Gymnastikraums? Der Gymnastikraum wird im folgenden nicht mehr separat mit entsprechenden Mindest-qm angegeben.
Hier in der Infothek finde ich unter im Eingang genanntem Suchwort noch die Trennung von Therapieräumen und Gymnastikraum, letzteren mit 20 qm. Also wie "früher".
Zulassungsstelle reagiert bisher nicht auf meine Email, und telefonisches durchkommen ebenfalls Fehlanzeige. Ich würde gerne weiter kommen. Der Architekt wartet auf meine Angaben wegen der Aufteilung der Räume.
Vielleicht ist einer von euch gerade ebenfalls im Thema Zulassungskriterien drin und weiß hier Näheres.
Vielen Dank!
bestehend aus
1 Behandlungszimmer: 8qm
1 Behandlungszimmer 15qm
Du hast es doch selber so geschrieben. Was verstehst du nicht??
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massu schrieb:
Mindestvoraussetzung: 23qm Therapiefläche
bestehend aus
1 Behandlungszimmer: 8qm
1 Behandlungszimmer 15qm
Du hast es doch selber so geschrieben. Was verstehst du nicht??
ich würde gerne wissen, ob es noch Vorgaben bzgl. Wänden bzw. Abgrenzung zu anderen Räumen gibt. Früher war es so, dass ein Raum aus drei feststehenden Wänden bestehen muss. Ich habe teilweise 3 Wände und einen Vorhang als Abgrenzung, da es baulich nicht anders ging . Kann mir jeman sagen , ob das zulässig ist? Dazu steht bzw. finde ich nichts dazu . Frage nur , falls mal ein Inhaberwechsel stattfindet
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Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hmm Vorhänge das war so aus meiner Zeit vor über 50 Jahren ...aber heute ist das unglaublich, ja ich bin entsetz, Katastrophe ....
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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Inche schrieb:
Schau dir mal die neuste Arbeitsstätenverordnung an.Guck in den Datenschutz.Auch der Brandschutz hat neu anforderrungen gestellt.Die BGW hat zb Ausstatungs u Sicherheitswünsche.Auch im neuen Rahmenvertrag mit den Kassen sind neue Raumgrößen u Behandlungsfläschen definiert.Zb der Geymnastikraum braucht keine 20m2 mehr sondern nur noch 15m2 dafür sollen die ehm Kabinen jetzt statt 6m2 min 8m2 haben u die 1m von den Wänden weg stehen.Vieleicht ergeben sich hier neue Raumkonzepte.Diese zur Abnahme der zuständigen ARGE u der Örtlichen Baubehörde vor Baubeginn vorlegen.Patienten u Mitarbeiter befragen.Vermieter einbinden.
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hugo5 schrieb:
@Inche Vielen Dank , damit kann ich was anfangen
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hugo5 schrieb:
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob es noch Vorgaben bzgl. Wänden bzw. Abgrenzung zu anderen Räumen gibt. Früher war es so, dass ein Raum aus drei feststehenden Wänden bestehen muss. Ich habe teilweise 3 Wände und einen Vorhang als Abgrenzung, da es baulich nicht anders ging . Kann mir jeman sagen , ob das zulässig ist? Dazu steht bzw. finde ich nichts dazu . Frage nur , falls mal ein Inhaberwechsel stattfindet
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hugo5 schrieb:
worüber bist du entsetzt ? es war eine Frage und ich würde mich über eine konstruktive Antwort freuen und keine Beurteilung
Momentan hast du Bestandsschutz und kannst so weiter arbeiten.
Um deine Praxis für einen potenziellen Nachfolger interessant zu machen, könntest du bei der AOK Vorort fragen, wer für die Zulassungen der Heilmittelpraxen zuständig ist, und da kannst du dich zwecks Umbaumaßnahmen beraten lassen.
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hugo5 schrieb:
Vielen Dank, damit kann ich was anfangen.
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massu schrieb:
@hugo5 es müssen abgeschlossene Räume sein. Vorhänge war früher, jetzt sind Türen erforderlich. Wobei Schiebetüren auch gehen würden.
Momentan hast du Bestandsschutz und kannst so weiter arbeiten.
Um deine Praxis für einen potenziellen Nachfolger interessant zu machen, könntest du bei der AOK Vorort fragen, wer für die Zulassungen der Heilmittelpraxen zuständig ist, und da kannst du dich zwecks Umbaumaßnahmen beraten lassen.
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