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Bochum

Das Katholische Klinikum Bochum ist
ein Krankenhausverbund der
Maximalversorgung und Träger von
zehn Einrichtungen.
An den sechs Standorten St.
Josef-Hospital, St.
Elisabeth-Hospital, St.
Maria-Hilf-Krankenhaus,
Marien-Hospital
Wattenscheid,
Martin-Luther-Krankenhaus und der
Klinik Blankenstein mit insgesamt
1.570 Betten versorgen wir
jährlich
über 240.000 stationäre und
ambulante Patienten aus der
gesamten Region. In unserem
Klinikverbund vereinen über 6.000
Mitarbeiterinnen und Mitarb...
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Praxisumzug-Vorvertrag und Fragen
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Anonymer Teilnehmer
09.02.2014 23:34
Hallo

ich möchte mit meiner Praxis zum 1. Aug. umziehen. Nun ist es so, daß die Räume dort erst komplett saniert werden müssen. Ich möchte gerne einen Vorvertag mit dem Vermieter machen. Nun bin ich etwas unsicher, was da so rein gehört. Dazu kommt, daß ich ins 1. OG einziehen möchte und das EG zur Zeit leer steht. Das bedeutet, ich habe keine Ahnung, was dort rein kommt. Ich könnte mit vielem leben, aber nicht mit Disco oder Gastronomie. Das habe ich dem Vermieter auch gesagt und er meinte, daß er sowas auch nicht möchte, aber könnte man das irgendwie vertraglich ausschließen? Mir ist schon klar, daß ich dem Vermieter wohl nicht verbieten kann solche Mieter unten rein zu nehmen, aber gebe es eine Möglichkeit irgendwo zu vermerken, daß der Vertrag dann ungültig wird oder ich Mietvertrag fristlos kündigen kann?

Was gäbe es sonst noch zu beachten? Ich müsste bei den KK eine neue Zulassung beantragen, IK-Nr. bliebe, Nachsendeauftrag Post, Telefonanschluss umstellen (geht das zu einem genauen Termin!?). Was hab' ich vergessen? Hab totale Panik irgendwas Wichtiges zu vergessen ! :confused:

Wer hat Tipps?
Danke im Voraus!
Rosa

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Hallo ich möchte mit meiner Praxis zum 1. Aug. umziehen. Nun ist es so, daß die Räume dort erst komplett saniert werden müssen. Ich möchte gerne einen Vorvertag mit dem Vermieter machen. Nun bin ich etwas unsicher, was da so rein gehört. Dazu kommt, daß ich ins 1. OG einziehen möchte und das EG zur Zeit leer steht. Das bedeutet, ich habe keine Ahnung, was dort rein kommt. Ich könnte mit vielem leben, aber nicht mit Disco oder Gastronomie. Das habe ich dem Vermieter auch gesagt und er meinte, daß er sowas auch nicht möchte, aber könnte man das irgendwie vertraglich ausschließen? Mir ist schon klar, daß ich dem Vermieter wohl nicht verbieten kann solche Mieter unten rein zu nehmen, aber gebe es eine Möglichkeit irgendwo zu vermerken, daß der Vertrag dann ungültig wird oder ich Mietvertrag fristlos kündigen kann? Was gäbe es sonst noch zu beachten? Ich müsste bei den KK eine neue Zulassung beantragen, IK-Nr. bliebe, Nachsendeauftrag Post, Telefonanschluss umstellen (geht das zu einem genauen Termin!?). Was hab' ich vergessen? Hab totale Panik irgendwas Wichtiges zu vergessen ! :confused: Wer hat Tipps? Danke im Voraus! Rosa
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo

ich möchte mit meiner Praxis zum 1. Aug. umziehen. Nun ist es so, daß die Räume dort erst komplett saniert werden müssen. Ich möchte gerne einen Vorvertag mit dem Vermieter machen. Nun bin ich etwas unsicher, was da so rein gehört. Dazu kommt, daß ich ins 1. OG einziehen möchte und das EG zur Zeit leer steht. Das bedeutet, ich habe keine Ahnung, was dort rein kommt. Ich könnte mit vielem leben, aber nicht mit Disco oder Gastronomie. Das habe ich dem Vermieter auch gesagt und er meinte, daß er sowas auch nicht möchte, aber könnte man das irgendwie vertraglich ausschließen? Mir ist schon klar, daß ich dem Vermieter wohl nicht verbieten kann solche Mieter unten rein zu nehmen, aber gebe es eine Möglichkeit irgendwo zu vermerken, daß der Vertrag dann ungültig wird oder ich Mietvertrag fristlos kündigen kann?

Was gäbe es sonst noch zu beachten? Ich müsste bei den KK eine neue Zulassung beantragen, IK-Nr. bliebe, Nachsendeauftrag Post, Telefonanschluss umstellen (geht das zu einem genauen Termin!?). Was hab' ich vergessen? Hab totale Panik irgendwas Wichtiges zu vergessen ! :confused:

Wer hat Tipps?
Danke im Voraus!
Rosa

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solanda
10.02.2014 13:13
hört sich nicht gut an die ganze Geschichte... würde ich niemals riskieren !
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hört sich nicht gut an die ganze Geschichte... würde ich niemals riskieren !
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solanda schrieb:

hört sich nicht gut an die ganze Geschichte... würde ich niemals riskieren !

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michael933
10.02.2014 17:46
In einem gewerblichen Mietvertrag ist so einiges möglich. Formuliere doch eine Klausel, die im Falle eines den Betrieb störenden Mitmieters die kurzfristige Kündigung ermöglicht. Oder befriste den Mietvertrag mit Option auf Verlängerung.

Grüße,

m.
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• Logolo
In einem gewerblichen Mietvertrag ist so einiges möglich. Formuliere doch eine Klausel, die im Falle eines den Betrieb störenden Mitmieters die kurzfristige Kündigung ermöglicht. Oder befriste den Mietvertrag mit Option auf Verlängerung. Grüße, m.
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michael933 schrieb:

In einem gewerblichen Mietvertrag ist so einiges möglich. Formuliere doch eine Klausel, die im Falle eines den Betrieb störenden Mitmieters die kurzfristige Kündigung ermöglicht. Oder befriste den Mietvertrag mit Option auf Verlängerung.

Grüße,

m.



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