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Bei uns findest du mehr als nur
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Da ich noch Vorhang-Kabinen habe ( schreckliches Wort🤣) werden jetzt feste hochgezogene Wände installiert mit richtigen festen Türen. Eine Wand im Wartezimmerbereich wird komplett entfernt, damit der Wartebereich mit Empfangstheke größer wird.
Es ändert sich nichts an der Kabinenzahl, jetzt ja eher Zimmeranzahl.
Muss ich diesen Umbau zu festen Zimmern der ARGE HESSEN melden und mir praktisch neu genehmigen lassen? Meine Praxis besteht seit 22 Jahren.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
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Tom32 schrieb:
Meine Physiotherapie Praxis wird im August umgebaut und modernisiert.
Da ich noch Vorhang-Kabinen habe ( schreckliches Wort🤣) werden jetzt feste hochgezogene Wände installiert mit richtigen festen Türen. Eine Wand im Wartezimmerbereich wird komplett entfernt, damit der Wartebereich mit Empfangstheke größer wird.
Es ändert sich nichts an der Kabinenzahl, jetzt ja eher Zimmeranzahl.
Muss ich diesen Umbau zu festen Zimmern der ARGE HESSEN melden und mir praktisch neu genehmigen lassen? Meine Praxis besteht seit 22 Jahren.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
das lässt sich so pauschal nicht beantworten.
M.e. wird der Praxisgrundriss erheblich geändert und das führt dazu, das die Praxisräume neu abgenommen werden müssen. Hättest du die Vorhänge nur durch Wände ersetzt, denke ich wäre das wohl ok, aber da der Wartebereich vergrößert wird, ist das ein "nicht unerheblicher" eingriff in die bestehende Zulassung und kann zu problemem führen. Der zusätzliche platz für den Wartebereich wird ja nicht extra angebaut, sondern vom bestehenden Grundriss hergenommen, es wird also irgendwo der Therapiebereich verändert (oder eine Besenkammer entfernt?)
Weiter solltest du die örtlichen Bauvorschrifen zu rate ziehen, denn Brandschutz kann nun zum großen Thema werden, wenn Räumlichkeiten durch feststehende Wände getrennt werden.
Am besten ist es, den Plan mit einem kurzen Statnment zur Arge zu schicken und die Änderung des Praxisgrundrisses absegnen zu lassen. Bitte Bauamt nicht vergessen, wenn die dir den Laden dichtmachen (Nutzungsuntersagung) wegen Brandschutzproblemen, hast du ein richtiges Problem.
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
das lässt sich so pauschal nicht beantworten.
M.e. wird der Praxisgrundriss erheblich geändert und das führt dazu, das die Praxisräume neu abgenommen werden müssen. Hättest du die Vorhänge nur durch Wände ersetzt, denke ich wäre das wohl ok, aber da der Wartebereich vergrößert wird, ist das ein "nicht unerheblicher" eingriff in die bestehende Zulassung und kann zu problemem führen. Der zusätzliche platz für den Wartebereich wird ja nicht extra angebaut, sondern vom bestehenden Grundriss hergenommen, es wird also irgendwo der Therapiebereich verändert (oder eine Besenkammer entfernt?)
Weiter solltest du die örtlichen Bauvorschrifen zu rate ziehen, denn Brandschutz kann nun zum großen Thema werden, wenn Räumlichkeiten durch feststehende Wände getrennt werden.
Am besten ist es, den Plan mit einem kurzen Statnment zur Arge zu schicken und die Änderung des Praxisgrundrisses absegnen zu lassen. Bitte Bauamt nicht vergessen, wenn die dir den Laden dichtmachen (Nutzungsuntersagung) wegen Brandschutzproblemen, hast du ein richtiges Problem.
Ich hatte mal neue Räume entstehen lassen und den neuen Grundriss zur Absegnung zur ARGE geschickt. Das war der sichere Weg und auf dem kurzen Dienstweg auch problemlos möglich. Eine ausführliche Mail, ein-zwei telefonate und dann war das schon abgesegnet. Frag einfach nach - da bist du auf der sicheren Seite.
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Inche schrieb:
Super danke wir wollen evtl eine Faltwand ein ziehen um einen Raum entweder als ganzes oder als 2 getrennte nutzen zu können.
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Klonkrieger schrieb:
Also ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Die ARGE will das sehr wohl wissen wenn sich baulich massiv etwas verändern sollte. Ich denke aber wenn du nur eine Wand einziehst ist das denen egal.
Ich hatte mal neue Räume entstehen lassen und den neuen Grundriss zur Absegnung zur ARGE geschickt. Das war der sichere Weg und auf dem kurzen Dienstweg auch problemlos möglich. Eine ausführliche Mail, ein-zwei telefonate und dann war das schon abgesegnet. Frag einfach nach - da bist du auf der sicheren Seite.
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massu schrieb:
Ruf die Arge an. Super nette MA. Meist reicht ein Praxisgrundriss. Bei uns war wichtig, dass die Räume abgeschlossen sind, Fenster haben ( Fluchtwege wegen Brandschutz) und keine Durchgangszimmer gibt.
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sunflowergirlie20 schrieb:
Ich glaube es ist sogar gar nicht mehr erlaubt mit den Vorhängen. Es müssen feste Wände sein. Wobei für die alten Zulassungen noch Bestandsschutz gilt. Von der Seite gesehen dürfte das mit den Wänden keine Probleme geben. Ich würde das aber trotzdem melden.
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