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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Praxisübernahme

Neues Thema
Praxisübernahme
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Tagen
Hallo Kollegen,
ich habe eine Frage zur Praxisübernahme.
Wir planen, eine Physiotherapiepraxis in Rheinland-Pfalz zu übernehmen. Auf meine Anfrage bei der ARGE Rheinland-Pfalz wurde mir mitgeteilt, dass dafür eine komplett neue Zulassung beantragt werden muss.
Jetzt bin ich etwas unsicher:
Stimmt das so in jedem Fall, oder gibt es Ausnahmen bzw. andere Möglichkeiten?
Vor allem interessiert mich:
Wie ist das mit den Räumlichkeiten und der Planung – müssen diese komplett den aktuellen Anforderungen entsprechen oder kann man eine bestehende Praxis zunächst so weiterführen?
Hat jemand von euch bereits eine Praxis übernommen und kann seine Erfahrungen teilen?
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Rückmeldungen!
Vielen Dank und viele Grüße
1

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Hallo Kollegen, ich habe eine Frage zur Praxisübernahme. Wir planen, eine Physiotherapiepraxis in Rheinland-Pfalz zu übernehmen. Auf meine Anfrage bei der ARGE Rheinland-Pfalz wurde mir mitgeteilt, dass dafür eine komplett neue Zulassung beantragt werden muss. Jetzt bin ich etwas unsicher: Stimmt das so in jedem Fall, oder gibt es Ausnahmen bzw. andere Möglichkeiten? Vor allem interessiert mich: Wie ist das mit den Räumlichkeiten und der Planung – müssen diese komplett den aktuellen Anforderungen entsprechen oder kann man eine bestehende Praxis zunächst so weiterführen? Hat jemand von euch bereits eine Praxis übernommen und kann seine Erfahrungen teilen? Ich wäre euch sehr dankbar für eure Rückmeldungen! Vielen Dank und viele Grüße
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Inche
Vor 3 Tagen
Nein 1x Alles neu bitte
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• Kalle1
Nein 1x Alles neu bitte
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Inche schrieb:

Nein 1x Alles neu bitte

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anika666
Vor 2 Tagen
Wenn ihr die Praxis nahtlos übernehmt, müsst ihr zwar eine neue Zulassung beantragen, die Räume werden aber nicht beanstandet. Da gilt eine Art Bestandsschutz. Ihr dürft aber baulich nichts verändern, ansonsten greifen die aktuellen Anforderungen.
3

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• Andreas Bock
• Anonymer Teilnehmer
• Kalle1
Wenn ihr die Praxis nahtlos übernehmt, müsst ihr zwar eine neue Zulassung beantragen, die Räume werden aber nicht beanstandet. Da gilt eine Art Bestandsschutz. Ihr dürft aber baulich nichts verändern, ansonsten greifen die aktuellen Anforderungen.
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anika666 schrieb:

Wenn ihr die Praxis nahtlos übernehmt, müsst ihr zwar eine neue Zulassung beantragen, die Räume werden aber nicht beanstandet. Da gilt eine Art Bestandsschutz. Ihr dürft aber baulich nichts verändern, ansonsten greifen die aktuellen Anforderungen.

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UW
Vor 2 Tagen
es gilt Bestandschutz
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• Anonymer Teilnehmer
es gilt Bestandschutz
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UW schrieb:

es gilt Bestandschutz

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Kalle1
Vor 2 Tagen
Wieso hinterfragst Du das hier. Was die Arge sagt ist Gesetz. Da muss sich jeder dran halten ! Es gibt in Deinem Fall keine anderen Möglichkeiten !
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• Andreas Bock
Wieso hinterfragst Du das hier. Was die Arge sagt ist Gesetz. Da muss sich jeder dran halten ! Es gibt in Deinem Fall keine anderen Möglichkeiten !
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Kalle1 schrieb:

Wieso hinterfragst Du das hier. Was die Arge sagt ist Gesetz. Da muss sich jeder dran halten ! Es gibt in Deinem Fall keine anderen Möglichkeiten !

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Tagen
@Kalle1 weil ich es so will. Dir persönlich muss es nicht jucken.
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[mention]Kalle1[/mention] weil ich es so will. Dir persönlich muss es nicht jucken.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Kalle1 weil ich es so will. Dir persönlich muss es nicht jucken.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Tagen
@anika666 vielen Dank für die ausführliche Antwort. Soll ich bei Beeinträchtigung neue Zulassung wegen Bestandschutz etwas vermerken? Imich interessieren die genaue Schritte, die waren mir von ARGE gar nicht erklärt.
1

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[mention]anika666[/mention] vielen Dank für die ausführliche Antwort. Soll ich bei Beeinträchtigung neue Zulassung wegen Bestandschutz etwas vermerken? Imich interessieren die genaue Schritte, die waren mir von ARGE gar nicht erklärt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@anika666 vielen Dank für die ausführliche Antwort. Soll ich bei Beeinträchtigung neue Zulassung wegen Bestandschutz etwas vermerken? Imich interessieren die genaue Schritte, die waren mir von ARGE gar nicht erklärt.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Tagen
@UW Sollte man bei der Beantragung der Neuzulassung wegen Bestandsschutz bzw. bestehender Räumlichkeiten etwas Besonderes vermerken?
Mich würden auch die genauen Schritte interessieren, da diese von der ARGE bisher gar nicht erklärt wurden.
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[mention]UW[/mention] Sollte man bei der Beantragung der Neuzulassung wegen Bestandsschutz bzw. bestehender Räumlichkeiten etwas Besonderes vermerken? Mich würden auch die genauen Schritte interessieren, da diese von der ARGE bisher gar nicht erklärt wurden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@UW Sollte man bei der Beantragung der Neuzulassung wegen Bestandsschutz bzw. bestehender Räumlichkeiten etwas Besonderes vermerken?
Mich würden auch die genauen Schritte interessieren, da diese von der ARGE bisher gar nicht erklärt wurden.

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Ingo Friedrich
Vor 2 Tagen
Ich habe vor ein paar Monaten eine bestehende Praxis übernommen.
Vorab habe ich mit der ARGE telefoniert und die Mitarbeiterin riet mir ganz dringend dazu, vor der Unterzeichnung von Mietvertrag/Kaufvertrag ihr die aktuellen Raumpläne mit Beschreibung zu mailen. Sie hat das innerhalb von 3 Tagen anhand der Papierlage geprüft. Nachdem es vorab die Info gab, dass nichts gegen eine Zulassung spricht, habe ich erst alles gestartet.
Sie wies aber ganz klar darauf hin, dass es eben das Gleiche ist wie eine komplett neue Abnahme nach gültigen Vorgaben.
Bestandsschutz hab ich da nirgends erwarten können.
MfG :)
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• Anonymer Teilnehmer
• Papa Alpaka
• Kalle1
Ich habe vor ein paar Monaten eine bestehende Praxis übernommen. Vorab habe ich mit der ARGE telefoniert und die Mitarbeiterin riet mir ganz dringend dazu, vor der Unterzeichnung von Mietvertrag/Kaufvertrag ihr die aktuellen Raumpläne mit Beschreibung zu mailen. Sie hat das innerhalb von 3 Tagen anhand der Papierlage geprüft. Nachdem es vorab die Info gab, dass nichts gegen eine Zulassung spricht, habe ich erst alles gestartet. Sie wies aber ganz klar darauf hin, dass es eben das Gleiche ist wie eine komplett neue Abnahme nach gültigen Vorgaben. Bestandsschutz hab ich da nirgends erwarten können. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Ich habe vor ein paar Monaten eine bestehende Praxis übernommen.
Vorab habe ich mit der ARGE telefoniert und die Mitarbeiterin riet mir ganz dringend dazu, vor der Unterzeichnung von Mietvertrag/Kaufvertrag ihr die aktuellen Raumpläne mit Beschreibung zu mailen. Sie hat das innerhalb von 3 Tagen anhand der Papierlage geprüft. Nachdem es vorab die Info gab, dass nichts gegen eine Zulassung spricht, habe ich erst alles gestartet.
Sie wies aber ganz klar darauf hin, dass es eben das Gleiche ist wie eine komplett neue Abnahme nach gültigen Vorgaben.
Bestandsschutz hab ich da nirgends erwarten können.
MfG :)

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Kalle1
Vor 2 Tagen
@Ingo Friedrich hab ich auch so erklärt
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] hab ich auch so erklärt
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Kalle1 schrieb:

@Ingo Friedrich hab ich auch so erklärt

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anika666
Vor 2 Tagen
@Kalle1 Laut Physio Deutschland gilt Bestandsschutz für die Praxisräume. Es wird lediglich die Mindestausstattung und die Qualifikation des PI überprüft. Das war auch 2024 so. Ich hatte das über den Verband prüfen lassen, da ich ursprünglich eine Praxis übernehmen wollte, mit schwierigem Grundriss. Dies wurde von der ARGE auch so bestätigt. Ein Plan muss eingereicht werden, aber wenn eine Zulassung bestanden hat, wird die auch weiter erteilt, egal wie die Räume sind.
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• Anonymer Teilnehmer
[mention]Kalle1[/mention] Laut Physio Deutschland gilt Bestandsschutz für die Praxisräume. Es wird lediglich die Mindestausstattung und die Qualifikation des PI überprüft. Das war auch 2024 so. Ich hatte das über den Verband prüfen lassen, da ich ursprünglich eine Praxis übernehmen wollte, mit schwierigem Grundriss. Dies wurde von der ARGE auch so bestätigt. Ein Plan muss eingereicht werden, aber wenn eine Zulassung bestanden hat, wird die auch weiter erteilt, egal wie die Räume sind.
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anika666 schrieb:

@Kalle1 Laut Physio Deutschland gilt Bestandsschutz für die Praxisräume. Es wird lediglich die Mindestausstattung und die Qualifikation des PI überprüft. Das war auch 2024 so. Ich hatte das über den Verband prüfen lassen, da ich ursprünglich eine Praxis übernehmen wollte, mit schwierigem Grundriss. Dies wurde von der ARGE auch so bestätigt. Ein Plan muss eingereicht werden, aber wenn eine Zulassung bestanden hat, wird die auch weiter erteilt, egal wie die Räume sind.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Stunden
@anika666 vielen Dank
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[mention]anika666[/mention] vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@anika666 vielen Dank

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Stunden
@Ingo Friedrich vielen dank
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] vielen dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Ingo Friedrich vielen dank

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen,
ich habe eine Frage zur Praxisübernahme.
Wir planen, eine Physiotherapiepraxis in Rheinland-Pfalz zu übernehmen. Auf meine Anfrage bei der ARGE Rheinland-Pfalz wurde mir mitgeteilt, dass dafür eine komplett neue Zulassung beantragt werden muss.
Jetzt bin ich etwas unsicher:
Stimmt das so in jedem Fall, oder gibt es Ausnahmen bzw. andere Möglichkeiten?
Vor allem interessiert mich:
Wie ist das mit den Räumlichkeiten und der Planung – müssen diese komplett den aktuellen Anforderungen entsprechen oder kann man eine bestehende Praxis zunächst so weiterführen?
Hat jemand von euch bereits eine Praxis übernommen und kann seine Erfahrungen teilen?
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Rückmeldungen!
Vielen Dank und viele Grüße



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