Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Ich würde von Euch gerne eine Einschätzung zu Thema Praxisübernahme in Verbindung mit der Zulassung haben. Folgender Sachverhalt, ich werde innerhalb der Familie eine Praxis übernehmen, welche zwei offene Räume (30 und 20 qm) besitzt. Zulassung besteht seit 1996 bzw. wurde 2005 durch KG-Gerät ergänzt. Bei der Übernahme ist jetzt nicht klar, ob die Räume Bestandsschutz haben, da sie angeblich so nicht hätten genehmigt werden dürfen. Bei dem Verband , sowie der Arge liegt kein Grundriss vor. Könnt ihr sagen wie die Vorgaben 1996 in Bezug auf offene Therapieflächen gewesen sind bzw. ob die Räume durch Türen begrenzt werden müssen um eine Zulassung zu erhalten?
VG
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Und was 1996 an Vorgaben war ist heute längst überholt. Vergleiche die Räumlichkeiten mit den aktuellen Vorgaben und du wirst selber sehen was geht und was nicht.
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idefix- schrieb:
Grundriss beschaffen und an den Verband schicken. Schauen was für eine Antwort kommt. Ansonsten als Teilhaber jetzt mit einsteigen und dann steigt der andere in einem Jahr aus. Könnte vlt. so klappen. Ansonsten kann man ohne Grundriss nicht viel sagen.
Und was 1996 an Vorgaben war ist heute längst überholt. Vergleiche die Räumlichkeiten mit den aktuellen Vorgaben und du wirst selber sehen was geht und was nicht.
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mechanicus schrieb:
Idefix hat völlig Recht zum Proceder, einen Versuch ist es Wert. Aber Bestanddsschutz gibt es nur für bestehende Praxen, nicht bei Neugründungen in den selben Räumlichkeiten.
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Problem beschreiben
KarolinG schrieb:
Hallo zusammen,
Ich würde von Euch gerne eine Einschätzung zu Thema Praxisübernahme in Verbindung mit der Zulassung haben. Folgender Sachverhalt, ich werde innerhalb der Familie eine Praxis übernehmen, welche zwei offene Räume (30 und 20 qm) besitzt. Zulassung besteht seit 1996 bzw. wurde 2005 durch KG-Gerät ergänzt. Bei der Übernahme ist jetzt nicht klar, ob die Räume Bestandsschutz haben, da sie angeblich so nicht hätten genehmigt werden dürfen. Bei dem Verband , sowie der Arge liegt kein Grundriss vor. Könnt ihr sagen wie die Vorgaben 1996 in Bezug auf offene Therapieflächen gewesen sind bzw. ob die Räume durch Türen begrenzt werden müssen um eine Zulassung zu erhalten?
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