Ab Oktober 2026, oder auch zu einem
späteren Zeitpunkt, suchen wir
Verstärkung für unser Team der
Praxis am Prinzregentenplatz in
München-Haidhausen.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
alle Bereiche der klassischen
Physiotherapie, wobei nach Wunsch
auch neurologische Patienten
aufgenommen werden können. Wir
sind ein neues und engagiertes
Team, arbeiten im 30 Minuten-Takt
und haben ganztägig eine
Rezeptionistin, die uns vieles
Drumherum abnimmt.
Die Praxis liegt in Haidhausen ganz
in d...
späteren Zeitpunkt, suchen wir
Verstärkung für unser Team der
Praxis am Prinzregentenplatz in
München-Haidhausen.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
alle Bereiche der klassischen
Physiotherapie, wobei nach Wunsch
auch neurologische Patienten
aufgenommen werden können. Wir
sind ein neues und engagiertes
Team, arbeiten im 30 Minuten-Takt
und haben ganztägig eine
Rezeptionistin, die uns vieles
Drumherum abnimmt.
Die Praxis liegt in Haidhausen ganz
in d...
Ich weiß, viele dumme Fragen, sorry, aber so wurde mir das erklärt. Ich hätte die begonnenen Verordnungen abgebrochen und die Patienten gebeten neue Verordnungen ab Januar zu besorgen, ich bin etwas verwirrt. Vielen Dank für eure Hilfe, ggf. werde ich auch Verband oder Arge nochmal "löchern", aber ich freue mich schon auf eure Antworten.
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Lese mal § 18 Abs. 11
Bei den Zuzahlung wäre es korrekt, wenn du die 10,- Euro + 10% für die von dir durchgeführten BE kassierst. Dein Nachfolger dann die verbliebene Anteile. Entsprechend wird das so mit der Kasse abgerechnet.
Ich würde nur bei P-Patienten, BG und ähnliche Kostenträger die VO abbrechen und vom Patienten für den Nachfolger neue besorgen zu lassen. Und das, weil hier das Prozedere überhaupt nicht geregelt ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer steht sehr deutlich im Rahmenvertrag beschrieben. Der Weg mit abrechnen und Kopie (Vorderseite und Rückseite mit den bereits vom Patienten bestätigten Leistungen) für den Nachfolger ist 100%-ig richtig.
Link
Lese mal § 18 Abs. 11
Bei den Zuzahlung wäre es korrekt, wenn du die 10,- Euro + 10% für die von dir durchgeführten BE kassierst. Dein Nachfolger dann die verbliebene Anteile. Entsprechend wird das so mit der Kasse abgerechnet.
Ich würde nur bei P-Patienten, BG und ähnliche Kostenträger die VO abbrechen und vom Patienten für den Nachfolger neue besorgen zu lassen. Und das, weil hier das Prozedere überhaupt nicht geregelt ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen lieben Dank!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen, ich werde Ende des Jahres meine Praxis übergeben. Wie ist es mit den Verordnungen die wir nicht fertig behandeln können bis zur Übergabe. Ist es richtig das ich die Verordnungen dann kopieren kann, ich kassiere die Zuzahlung und rechne die Verordnung mit der Anzahl der geleisteten Therapien ab, mein Nachfolger rechnet dann die Kopien ab? Auch bei Blankoverordnungen? Kassiere ich die gesamte Zuzahlung? Kopiere ich die Rückseite mit Unterschriften oder die leere Rückseite?
Ich weiß, viele dumme Fragen, sorry, aber so wurde mir das erklärt. Ich hätte die begonnenen Verordnungen abgebrochen und die Patienten gebeten neue Verordnungen ab Januar zu besorgen, ich bin etwas verwirrt. Vielen Dank für eure Hilfe, ggf. werde ich auch Verband oder Arge nochmal "löchern", aber ich freue mich schon auf eure Antworten.
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