WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
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ich möchte meine Physio-Einzelpraxis verlegen und zu einem Kollegen in die bestehende und zugelassene Physiopraxis ziehen.
Die Räumlichkeiten sind groß genug, alle Kassenzulassungen sind vorhanden. Allerdings wechsle ich damit das Bundesland. Meine IK und die ganze Abrechnung werde ich weiterhin selbst durchführen.
Welche Institutionen müssen informiert werden (Abrechnungskassen sind ja eh klar, sowie die IK-Vergabe). Gibt es sonst noch Wichtiges, was ich beachten muß?
Danke für eure Zeit und Hinweise.
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Marita Erhardt-Albrecht schrieb:
Hallo zusammen,
ich möchte meine Physio-Einzelpraxis verlegen und zu einem Kollegen in die bestehende und zugelassene Physiopraxis ziehen.
Die Räumlichkeiten sind groß genug, alle Kassenzulassungen sind vorhanden. Allerdings wechsle ich damit das Bundesland. Meine IK und die ganze Abrechnung werde ich weiterhin selbst durchführen.
Welche Institutionen müssen informiert werden (Abrechnungskassen sind ja eh klar, sowie die IK-Vergabe). Gibt es sonst noch Wichtiges, was ich beachten muß?
Danke für eure Zeit und Hinweise.
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Also muß der jetzige Praxisinhaber eine Erweiterung zu einer Praxisgemeinschaft bei den zuständigen Kassenverbänden beantragen wenn ich das richtig verstanden habe.
Danke Dir und noch einen schönen Sonntag, Marita
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Marita Erhardt-Albrecht schrieb:
Vielen Dank Eberhard, ich habe sowas schon "befürchtet". Die Praxis ist auf jeden Fall groß genug für 2 Therapeuten, es soll eine Praxisgemeinschaft werden mit getrennter Abrechnung.
Also muß der jetzige Praxisinhaber eine Erweiterung zu einer Praxisgemeinschaft bei den zuständigen Kassenverbänden beantragen wenn ich das richtig verstanden habe.
Danke Dir und noch einen schönen Sonntag, Marita
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morpheus-06 schrieb:
Du musst bei einer Praxisgemeinschaft für die neuen Räume eine Kassenzulassung bentragen.
Danke für den Hinweis.
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Marita Erhardt-Albrecht schrieb:
Die Räume sind alle schon von den Kassen abgenommen und anerkannt, die Zulassung läuft aber bis jetzt auf den Einzelinhaber. Es ändert sich nur die Praxisform (vom Alleininhaber zur Praxisgemeinschaft).
Danke für den Hinweis.
Ich kam auch in eine bestehende Praxis, wir sind eine Praxisgemeinschaft (2 Einzelkämpfer) mit 132 qm Therapiefläche. Trotzdem mußte neu zugelassen werden. Stadt in NRW.
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die neue schrieb:
das ist wurscht.
Ich kam auch in eine bestehende Praxis, wir sind eine Praxisgemeinschaft (2 Einzelkämpfer) mit 132 qm Therapiefläche. Trotzdem mußte neu zugelassen werden. Stadt in NRW.
Die Räume sind alle schon von den Kassen abgenommen und anerkannt, die Zulassung läuft aber bis jetzt auf den Einzelinhaber. Es ändert sich nur die Praxisform (vom Alleininhaber zur Praxisgemeinschaft).
Danke für den Hinweis.
Das ist wurscht.
Die Zulassung ist personengebunden und geht nicht automatisch auf dich über, also Anträge stellen und abwarten was kommt.
Edit sagt noch:
Praxisgemeinschaft - jeder hat eine eigene Zulassung, sonst wäre es eine Gemeinschaftspraxis.
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morpheus-06 schrieb:
Marita Erhardt-Albrecht schrieb am 19.3.17 17:10:
Die Räume sind alle schon von den Kassen abgenommen und anerkannt, die Zulassung läuft aber bis jetzt auf den Einzelinhaber. Es ändert sich nur die Praxisform (vom Alleininhaber zur Praxisgemeinschaft).
Danke für den Hinweis.
Das ist wurscht.
Die Zulassung ist personengebunden und geht nicht automatisch auf dich über, also Anträge stellen und abwarten was kommt.
Edit sagt noch:
Praxisgemeinschaft - jeder hat eine eigene Zulassung, sonst wäre es eine Gemeinschaftspraxis.
Die Räume sind alle schon von den Kassen abgenommen und anerkannt, die Zulassung läuft aber bis jetzt auf den Einzelinhaber. Es ändert sich nur die Praxisform (vom Alleininhaber zur Praxisgemeinschaft).
Danke für den Hinweis.
.....also Anträge stellen und abwarten was kommt.
und dabei nicht zu knapp mit der Zeit kalkulieren.
Es nützt Dir nämlich nix, wenn irgendwann rückwirkend zum .... genehmigt wird. Bei mir wurde die Zulassung 2 Wochen rückwirkend erteilt - das hilft aber nicht, da Du nicht rückwirkend behandeln kannst
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die neue schrieb:
morpheus-06 schrieb am 19.3.17 17:40:
Marita Erhardt-Albrecht schrieb am 19.3.17 17:10:
Die Räume sind alle schon von den Kassen abgenommen und anerkannt, die Zulassung läuft aber bis jetzt auf den Einzelinhaber. Es ändert sich nur die Praxisform (vom Alleininhaber zur Praxisgemeinschaft).
Danke für den Hinweis.
.....also Anträge stellen und abwarten was kommt.
und dabei nicht zu knapp mit der Zeit kalkulieren.
Es nützt Dir nämlich nix, wenn irgendwann rückwirkend zum .... genehmigt wird. Bei mir wurde die Zulassung 2 Wochen rückwirkend erteilt - das hilft aber nicht, da Du nicht rückwirkend behandeln kannst
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idefix- schrieb:
Wenn ihrf eine Praxisgemeinschaft gründet, müssen zumindest Deine neuen Räume von den Kassenverbänden abgenommen werden, also genauso wie damals als Du dich selbständig gemacht hast.Genaue Auskünfte bekommst du bei den Berufsverbänden.
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Eberhard schrieb:
Die Praxisräume werden verändert oder erweitert. Damit erlischt auch streng genommen die Zulassung der alten Praxis. Beide Praxen werden den neuesten Einrichtungsbedingungen entsprechend neu abgenommen. Also wie schon oben empfohlen: Krankenkassenverbände benachrichtigen und abwarten. Nach der Umbauphase bis zur Neuzulassung keine Rezepte annehmen.
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Eberhard schrieb:
Deinen neuen Praxissitz mußt du auf jeden Fall den Kassen melden. Daraus ergeben sich ob du eine Praxisgemeinschaft oder eine Gemeinschaftspraxis eingen möchtest. Auf jeden Fall muß geprüft werden, ob die neue/alte Praxis eventuell groß genug ist, zwei Praxen zu beherbergen. Frage die Krankenkassenverbände des neuen Praxissitzes, ob alles so klar geht. Auch die Berufsverbände könnten zur Beratung in Frage kommen. Die Praxis wird auf jeden Fall neu abgenommen werden. Dazu mußt du auf jeden Fall neue Pläne einreichen.
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