Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,ich möchte zum Jahresende meine Praxis schließen. Meine Frage ist: Muss ich mich genauso bei den Kassen abmelden, wie ich mich damals angemeldet habe? Habt ihr eine Adresse? Die Praxis liegt in Hessen. Danke für eure Antwort.
Alles, was du angemeldet hast, muss abgemeldet werden.
IK, Kassenzulassung, Versicherungen, FA usw/usf
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Alle Verträge sollten sauber beendet werden. Arbeits-, Miet- und Leasingverträge z. B.
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Jan Herrmann schrieb:
Ich stelle mal provokativ die Frage. Was soll Dir denn schon schlimmstenfalls passieren, wenn man sich nicht überall anmeldet?
Alle Verträge sollten sauber beendet werden. Arbeits-, Miet- und Leasingverträge z. B.
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RoFo schrieb:
Es könnten vermeidbare u. U. erhebliche Kosten entstehen!
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Jan Herrmann schrieb:
Konkret was?
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RoFo schrieb:
Richtig.
Alles, was du angemeldet hast, muss abgemeldet werden.
IK, Kassenzulassung, Versicherungen, FA usw/usf
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Z.B. die "ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg" - ARGEn Heilmittelzulassung
regelt das stellvertretend komplett!
Grüße...Gerry
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GernotW schrieb:
...Die Generaladresse kann es nicht geben... -> nicht ganz richtig!
Z.B. die "ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg" - ARGEn Heilmittelzulassung
regelt das stellvertretend komplett!
Grüße...Gerry
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Eberhard schrieb:
Natürlich haben die Kollegen Adressen. Wichtig ist aber, dass du dich bei den Kassen abmeldest von denen du eine Zulassung besitzt. Diese Zulassungsgeber können durchaus unteschiedlich sein. Die Generaladresse kann es nicht geben.
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selbst in der ARGElosen anmeldezeit, kann man über diese die zulassung abmelden.
so jedenfalls mein stand
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Alex Moro schrieb:
irrelevant...
selbst in der ARGElosen anmeldezeit, kann man über diese die zulassung abmelden.
so jedenfalls mein stand
Ich habe vor über zwanzig Jahren für die erste Praxis und nach einem Umzug vor etwas mehr als zehn Jahren das Zulassungsverfahren für die zweite Praxis noch komplett durchlaufen...also Zulassungen beantragen bei gezielt allen Kassenverbänden.
Die Abmeldung meiner Praxis zum Ende letzten Jahres nur und einzeln über die ARGE! Absolut schnell und problemlos innerhalb weniger Tage!
Geil war natürlich, dass meine Zulassung direkt zum 31.12.19 geendet hat und mir explizit ein späteres Abrechnen untersagt wurde, logisch. Aber meine IK in St. Augustin bleibt bis 31.12.20 bestehen, da es ja sein kann, dass es noch zu rückwirkenden Absetzungen seitens der Kassen (speziell wohl die IKK classik :kissing_heart:) kommen kann welche ich dann noch zurück zu erstatten hätte. Pech allerdings für die Kassen, dass ich nach der endgültig letzten Zahlung an das Finanzamt vor drei Wochen das Konto aufgelöst habe...
Grüße...Gerry
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GernotW schrieb:
Zeitlich nicht wichtig!
Ich habe vor über zwanzig Jahren für die erste Praxis und nach einem Umzug vor etwas mehr als zehn Jahren das Zulassungsverfahren für die zweite Praxis noch komplett durchlaufen...also Zulassungen beantragen bei gezielt allen Kassenverbänden.
Die Abmeldung meiner Praxis zum Ende letzten Jahres nur und einzeln über die ARGE! Absolut schnell und problemlos innerhalb weniger Tage!
Geil war natürlich, dass meine Zulassung direkt zum 31.12.19 geendet hat und mir explizit ein späteres Abrechnen untersagt wurde, logisch. Aber meine IK in St. Augustin bleibt bis 31.12.20 bestehen, da es ja sein kann, dass es noch zu rückwirkenden Absetzungen seitens der Kassen (speziell wohl die IKK classik :kissing_heart:) kommen kann welche ich dann noch zurück zu erstatten hätte. Pech allerdings für die Kassen, dass ich nach der endgültig letzten Zahlung an das Finanzamt vor drei Wochen das Konto aufgelöst habe...
Grüße...Gerry
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Eberhard schrieb:
GernotW, du hast wahrscheinlich recht. Zu meiner Zeit noch gab es in unserem Bereich keine ARGE. Die Frage ist, ob der AT seine Zulassung noch in der ARGEnlose Zeit bekommen hat, oder ob seine Zulassungen schon alle von der ARGE erfasst wurden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dankeschön für eure Informationen. Ihr habt mir sehr geholfen
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