Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
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Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
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auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
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Kann mir einer sagen, wo genau geschrieben steht, ob es verboten oder erlaubt ist - auf ein Praxisschild Physiotherapie und Heilpraktiker gleichzeitig zu schreiben? Muß man wirklich 2 Schilder anfertigen lassen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für Eure Nachrichten.
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obliqus schrieb:
Hallo Physios!
Kann mir einer sagen, wo genau geschrieben steht, ob es verboten oder erlaubt ist - auf ein Praxisschild Physiotherapie und Heilpraktiker gleichzeitig zu schreiben? Muß man wirklich 2 Schilder anfertigen lassen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für Eure Nachrichten.
Nicht zu vergessen gilt die O. als Heilbehandlung gem. HPG, die nur von HP und Ärzten ausgeübt werden darf. In der Kombi PT/Osteopath wird für Patienten nicht sichtbar um was für eine Praxis es sich hier eigentlich handelt und wo er nun eigentlich hingeht, wenn er eine solche Praxis aufsucht.
Ich würde angesichts der von mir umrissenen unklaren Rechtslage betr. Osteopathie auf ein solches Praxisschild verzichten. Ggf. kann man Osteopathie so wie andere Therapieverfahren (MT, Bobath etc.) als Bezeichnung auf einem Praxisschild anführen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Der Begriff "Osteopath" ist in Deutschland nicht zulässig da es (Ausn. Hessen) keine staatliche Regelung hierrüber gibt. In manchen Fällen wurde eine solche Bezeichnung als "Phantasiebezeichnung bereits abgemahnt. Ebenso kann man gem. Heilmittelwerbegesetz einen solchen "Titel" als irreführende Werbung bezeichnen, da es sich hier um eine Berufsbezeichnung , die es nicht gibt und einem Verfahren, dass Patienten vielfach nicht einordnen können, handelt.
Nicht zu vergessen gilt die O. als Heilbehandlung gem. HPG, die nur von HP und Ärzten ausgeübt werden darf. In der Kombi PT/Osteopath wird für Patienten nicht sichtbar um was für eine Praxis es sich hier eigentlich handelt und wo er nun eigentlich hingeht, wenn er eine solche Praxis aufsucht.
Ich würde angesichts der von mir umrissenen unklaren Rechtslage betr. Osteopathie auf ein solches Praxisschild verzichten. Ggf. kann man Osteopathie so wie andere Therapieverfahren (MT, Bobath etc.) als Bezeichnung auf einem Praxisschild anführen. Gruß S.
soll jetzt HP und PT auf ein Praxisschild oder Osteopath und PT ?????
HP und PT geht ohne weiteres, wenn Du für beide die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung hast.
Ansonsten siehe Beitrag von Shaks.
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Robikinobi schrieb:
Als HP darfst du dich trotzdem als Osteopath bezeichnen!!!! Und auf deinem Schild führen!!!
-> Nein, denn das würde dem Pat. implizieren, dass es sich bei der Ost. auch um eine staatlich überprüfte Berufsbezeichnung handelt - was dann irreführend wäre. Einzig im Bundesland Hessen ist dies möglich. Bist du aus Hessen, dann hast Du für Dein BL recht, ansonsten leider nicht. (Ich weiss, dass es viele trotzdem machen)
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Bernie schrieb:
"Als HP darfst du dich trotzdem als Osteopath bezeichnen!!!! Und auf deinem Schild führen!!!"
-> Nein, denn das würde dem Pat. implizieren, dass es sich bei der Ost. auch um eine staatlich überprüfte Berufsbezeichnung handelt - was dann irreführend wäre. Einzig im Bundesland Hessen ist dies möglich. Bist du aus Hessen, dann hast Du für Dein BL recht, ansonsten leider nicht. (Ich weiss, dass es viele trotzdem machen)
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Suture schrieb:
Nein das ist falsch, darf man nicht. Du kannst mit der Bezeichnung Osteopath eine Abmahnung riskieren. Osteopath ist kein anerkannter Beruf (Bezeichnung) und daher Irreführung. Und auf deinem praxisschild sollte auch ersichtlich sein welches Geschlecht... Am besten mit Werbung (Gesetze) informieren. Zb beim Verband können sie Auskünfte geben.
Heilpraktiker und Physiotherapeut geht ohne Probleme,
es sollten WENN überhaupt auch nicht mehr als 3 Behandlungsmethoden drauf stehen.
Osteopathie ist halt "nur" eine Behandlungsmethode
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eim schrieb:
Also das meiste hat Shakespear ja schon geschrieben.
Heilpraktiker und Physiotherapeut geht ohne Probleme,
es sollten WENN überhaupt auch nicht mehr als 3 Behandlungsmethoden drauf stehen.
Osteopathie ist halt "nur" eine Behandlungsmethode
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Bernie schrieb:
Überschrift deckt sich nicht mit dem Thread als solches.
soll jetzt HP und PT auf ein Praxisschild oder Osteopath und PT ?????
HP und PT geht ohne weiteres, wenn Du für beide die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung hast.
Ansonsten siehe Beitrag von Shaks.
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