Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
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wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
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stefano schrieb:
Hallo,
wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kraus
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Eberhard schrieb:
Die ersten Worte der Einrichtungsrichtlinien des Rahmenvertrages lauten: Eigene und abgeschlossene Räume ...................
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webpt schrieb:
Also somit nur Räume möglich, welche im Eigentum stehen ?
Geht auch in angemieteten Räumen must nur für diese Räume die Kassenzulassung haben.
Jede Außenstelle muss eigene Zulassung haben.
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weiß56 schrieb:
Muss nicht Eigentum sein.
Geht auch in angemieteten Räumen must nur für diese Räume die Kassenzulassung haben.
Jede Außenstelle muss eigene Zulassung haben.
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Dennis Kraus schrieb:
Nein, auch die Zweitpraxis muss über eine Kassenzulassung verfügen und den Zulassungsrichtlinien komplett entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kraus
Hallo,
wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
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Nach den Rahmenverträgen ist das nicht möglich. Dazu gibt es auch ein Urteil, wo eine Kollegin alle Behandlungen außerhalb ihrer zugelassenen Praxisräume zurückzahlen musste.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.9.16 22:45:
Hallo,
wie verhält es sich mit meiner Kassenzulassung wenn ich in einer Gemeinschaftspraxis (mit anderer Berufsgruppe) bestehend aus 2 Räumen gesetzlich versicherte Patienten therapiere oder z.B. Hockergym. über gesetzl. VO. behandle? Kann ich diese Anwendungen von einer so genannten Außenstelle über meine Praxis mit Kassenzulassung abrechnen?
Vielen Dank für eure Kommentare.
Nach den Rahmenverträgen ist das nicht möglich. Dazu gibt es auch ein Urteil, wo eine Kollegin alle Behandlungen außerhalb ihrer zugelassenen Praxisräume zurückzahlen musste.
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