Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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susanne W. schrieb:
Hallo,
weiß jemand, ob es Pflicht ist, die Praxisöffnungszeiten anzuzeigen, z.B. auf einem Praxisschild, Fensterscheibe, Eingangstüre etc.?
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ali schrieb:
Nö
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susanne W. schrieb:
Danke Euch für die schnelle Antwort!
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Klonkrieger schrieb:
Keine Pflicht. Hab von Anfang an nur "Termine nach Vereinbarung" stehen. Klappt prima
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idefix- schrieb:
Pflicht ist es nicht, aber evtl. tut sich ein potentieller Kunde leichter damit, wenn er weis, wann er vorbeikommen kann.
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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Andreas Nickel schrieb:
Quelle: Link
"7.2 Die Öffnungszeiten sind den zulassenden Stellen bei der Zulassung mitzuteilen so-wie in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z.B. Hinweis an den Praxisräumen, An-sage auf dem Anrufbeantworter, Hinweis im Internetauftritt). Ferner sind Reduzie-rungen der Öffnungszeiten unter 30 Stunden je Woche den zulassenden Stellen un-verzüglich mitzuteilen."
Ob und für wen das rechtsverbindlich ist, will ich nicht beurteilen.
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