Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
Vor einiger Zeit hatte ich im Forum geschrieben und war sehr überwältigt über die Hilfsbereitschaft und Ratschläge die ich bekomme habe..
Nun steht was neues an..
Und noch mal einen besseren Überblick zu bekommen werde ich so kurz wie möglich zusammenfassen weil das quasi die Fortsetzung ist..????
Im August werde ich die Praxis von meinem Chef übernehmen wo ich 17 jahre gearbeitet habe..
Nun geht es darum..
Wie soll die Praxis heißen...
???? einerseits ist es gut den Namen weiter zu führen, aber andererseits wird man dann irgendwann den Namen ändern?
Ich bin da sehr durcheinander weil die meisten zu mir sagen 40 Jahre jeder kennt uns..
Ich weiß nicht ob das so richtig rüberkommt wenn man sowas zusammenfasst.
Mein Chef wird an meiner Seite sein bis alles läuft und alleine deshalb wäre es schön den Namen weiter zu führen..
Ups... hab ich mich jetzt wiederholt??
Ok.. ich glaube ihr habt mich verstanden..
Ich bin mir nicht sicher ob ich hier Name nennen darf oder ob ich damit die Regeln verstoße..
Also nur kurz ab...
Praxis 40 jahre Deutsche Name..
Jetzt griechisch...
????????????????
Wollte als logo auch meine Initialen nehmen..
Webseite Visitenkarten usw was schreib ich darauf..????
Alles sehr verwirrend...
Es geht jetzt langsam um die Wurst..
Ich bin gespannt auf eure Anregungen und Antworten..
Wünsche euch eine schöne Zeit..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
J.k schrieb:
Liebe Kollegen..
Vor einiger Zeit hatte ich im Forum geschrieben und war sehr überwältigt über die Hilfsbereitschaft und Ratschläge die ich bekomme habe..
Nun steht was neues an..
Und noch mal einen besseren Überblick zu bekommen werde ich so kurz wie möglich zusammenfassen weil das quasi die Fortsetzung ist..????
Im August werde ich die Praxis von meinem Chef übernehmen wo ich 17 jahre gearbeitet habe..
Nun geht es darum..
Wie soll die Praxis heißen...
???? einerseits ist es gut den Namen weiter zu führen, aber andererseits wird man dann irgendwann den Namen ändern?
Ich bin da sehr durcheinander weil die meisten zu mir sagen 40 Jahre jeder kennt uns..
Ich weiß nicht ob das so richtig rüberkommt wenn man sowas zusammenfasst.
Mein Chef wird an meiner Seite sein bis alles läuft und alleine deshalb wäre es schön den Namen weiter zu führen..
Ups... hab ich mich jetzt wiederholt??
Ok.. ich glaube ihr habt mich verstanden..
Ich bin mir nicht sicher ob ich hier Name nennen darf oder ob ich damit die Regeln verstoße..
Also nur kurz ab...
Praxis 40 jahre Deutsche Name..
Jetzt griechisch...
????????????????
Wollte als logo auch meine Initialen nehmen..
Webseite Visitenkarten usw was schreib ich darauf..????
Alles sehr verwirrend...
Es geht jetzt langsam um die Wurst..
Ich bin gespannt auf eure Anregungen und Antworten..
Wünsche euch eine schöne Zeit..
Gefällt mir
Sie hat auch vorher viele Jahre in der Praxis gearbeitet...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Also bei uns um die Ecke gab es ne Übernahme einer ergo Praxis . Sie hat den Namen geändert. Von Deutsch auf Türkisch. Überhaupt kein Problem.
Sie hat auch vorher viele Jahre in der Praxis gearbeitet...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
USpre schrieb:
Ich würde den Namen belassen. Und hinzufügen: Inhaber: und da den neuen Namen einsetzen.
Das hat sich viel schneller eingespielt als man denkt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mbone schrieb:
Ankündigen dass es einen Wechsel gibt und deinen eigenen Namen als Marke aufbauen!
Das hat sich viel schneller eingespielt als man denkt!
Bei Freiberuflern ist eine Übernahme einer Unternehmensbezeichnung nicht möglich.
Bei der Durchschnittspraxis wird sicherlich erstmal eine freiberufliche Tätigkeit angenommen werden können:
Das Instutut für freie Berufe der Universität Nürnberg:
Das nicht eingetragene
Einzelunternehmen muss im
Geschäftsverkehr immer mit Vor- und
Zunamen des vollhaftenden Inhabers
auftreten. Bei Freiberuflern reicht der
Familienname aus. Zusätzlich zum
Eigennamen dürfen
Branchenbezeichnungen,
Buchstabenkombinationen und
Phantasiebegriffe verwendet werden. Der
Eigenname ist aber auf jeden Fall zu
verwenden. Zum Beispiel „Physiopraxis Müller".
Auf der einschlägigen Seite des Bundesministeriums steht z.B.:
"Wenn Sie nicht in das Handelsregister eintragen sind, unterliegen Sie auch nicht dem HGB. Aber: Als Privatperson und als Freiberuflerin im Einzelunternehmen müssen Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen am Geschäftsverkehr teilnehmen. Somit müssen Sie auf allen geschäftlichen Schreiben (Rechnungen, Bestellungen usw.), im Impressum Ihrer Homepage, in der Signatur unter Ihren E-Mails, auf Visitenkarten und Flyern, Broschüren oder auch Postaufklebern usw. diese Angaben machen. Die Kontaktdaten sollen dabei nicht fehlen. Diese Angaben sollten jeweils auf einer Seite sein, also nicht zwingend in unmittelbarem Zusammenhang, aber immer erkennbar, ohne im Internet weiter suchen zu müssen oder ein Briefformular umdrehen zu müssen.
Denn "gesetzlich zwingend vorgeschrieben" ist es, dass Ihr Vor- und Nachname als Anbieterin der Dienstleistung klar für jeden Teilnehmer des Geschäftsverkehrs erkennbar ist. Die klare Aussage lautet also: Vor- und Zuname müssen direkt in die Unternehmens- bzw. Geschäftsbezeichnung!
Ich weise auch noch besonders auf das Logo hin: Das Logo als grafisches Erkennungszeichen Ihres Unternehmens ist eine wichtige Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Dabei kann es sich um eine rein bildliche Darstellung handeln, aber auch die Integration von Wörtern ist möglich. Sie können das Logo als Bildmarke oder auch eine Wort-/Bildmarke im Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Ohne Eintragung ist ein Logo frei verwendbar.
Bei Unternehmensbezeichnung oder auch Logo dürfen keine Namens-, Firmen- oder Markenrechte anderer natürlicher oder juristischer Personen verletzt werden. Sie sollten prüfen oder prüfen lassen, ob die von ihnen beabsichtigte Geschäftsbezeichnung bereits für Dritte markenrechtlich geschützt ist. Anwälte für Markenrecht oder Patentanwälte sind hierbei behilflich, Sie können auch über eine Industrie- und Handelskammer recherchieren, beim Patentamt nachfragen und eine eigene Recherche im Internet durchführen."
Gefällt mir
"vormals Praxis xy"
Was sagt denn Dein "noch Chef" dazu?
Du schreibst: "Ich bin mir nicht sicher ob ich hier Name nennen darf oder ob ich damit die Regeln verstoße.."
Richtige Namen würde ich hier auf keinen Fall nennen - unabhängig von irgendwelchen Regeln.
Viel Erfolg!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
WinnieE schrieb:
ich sehe das auch so, wie mbone. Vielleicht kann man für einen gewissen Übergangszeitraum so etwas hinzufügen, wie :
"vormals Praxis xy"
Was sagt denn Dein "noch Chef" dazu?
Du schreibst: "Ich bin mir nicht sicher ob ich hier Name nennen darf oder ob ich damit die Regeln verstoße.."
Richtige Namen würde ich hier auf keinen Fall nennen - unabhängig von irgendwelchen Regeln.
Viel Erfolg!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sarah Gerbert schrieb:
Ich würde die Praxis neu benennen, wenn ich grundsätzliche Dinge ändern wollen würde, zb Taktung/Preise verändern. Damit signalisiert man, das es jetzt ''ein neues Geschäft gibt'', in dem es anders läuft als vorher.
Wenn du mit leib und Selle deinen Beruf ausübt und die Patienten von Deiner Leistung überzeugt,da spielt
Herkunft,Nationalität und Namenschild keine Rolle.
Ich habe auch keine deutsche Nachname gehabt als ich in einem Physiotherapiepraxis angefangen habe.
Am Ende war ich die einzige Angestellte,die 4- Wochen in voraus ausgebucht war.
Wenn Du die Leistung erbring,soll diese Praxis auch Deinen Namen tragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nonam schrieb:
Jerder Mensch ist einzigartig und was besonders.Hier spielt die Leistung eine Rolle.
Wenn du mit leib und Selle deinen Beruf ausübt und die Patienten von Deiner Leistung überzeugt,da spielt
Herkunft,Nationalität und Namenschild keine Rolle.
Ich habe auch keine deutsche Nachname gehabt als ich in einem Physiotherapiepraxis angefangen habe.
Am Ende war ich die einzige Angestellte,die 4- Wochen in voraus ausgebucht war.
Wenn Du die Leistung erbring,soll diese Praxis auch Deinen Namen tragen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LeviathanPT schrieb:
Es hängt davon ab, in welcher Rechtsform man tätig ist. Freiberufler, GmbH, GbR etc.
Bei Freiberuflern ist eine Übernahme einer Unternehmensbezeichnung nicht möglich.
Bei der Durchschnittspraxis wird sicherlich erstmal eine freiberufliche Tätigkeit angenommen werden können:
Das Instutut für freie Berufe der Universität Nürnberg:
Das nicht eingetragene
Einzelunternehmen muss im
Geschäftsverkehr immer mit Vor- und
Zunamen des vollhaftenden Inhabers
auftreten. Bei Freiberuflern reicht der
Familienname aus. Zusätzlich zum
Eigennamen dürfen
Branchenbezeichnungen,
Buchstabenkombinationen und
Phantasiebegriffe verwendet werden. Der
Eigenname ist aber auf jeden Fall zu
verwenden. Zum Beispiel „Physiopraxis Müller".
Auf der einschlägigen Seite des Bundesministeriums steht z.B.:
"Wenn Sie nicht in das Handelsregister eintragen sind, unterliegen Sie auch nicht dem HGB. Aber: Als Privatperson und als Freiberuflerin im Einzelunternehmen müssen Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen am Geschäftsverkehr teilnehmen. Somit müssen Sie auf allen geschäftlichen Schreiben (Rechnungen, Bestellungen usw.), im Impressum Ihrer Homepage, in der Signatur unter Ihren E-Mails, auf Visitenkarten und Flyern, Broschüren oder auch Postaufklebern usw. diese Angaben machen. Die Kontaktdaten sollen dabei nicht fehlen. Diese Angaben sollten jeweils auf einer Seite sein, also nicht zwingend in unmittelbarem Zusammenhang, aber immer erkennbar, ohne im Internet weiter suchen zu müssen oder ein Briefformular umdrehen zu müssen.
Denn "gesetzlich zwingend vorgeschrieben" ist es, dass Ihr Vor- und Nachname als Anbieterin der Dienstleistung klar für jeden Teilnehmer des Geschäftsverkehrs erkennbar ist. Die klare Aussage lautet also: Vor- und Zuname müssen direkt in die Unternehmens- bzw. Geschäftsbezeichnung!
Ich weise auch noch besonders auf das Logo hin: Das Logo als grafisches Erkennungszeichen Ihres Unternehmens ist eine wichtige Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Dabei kann es sich um eine rein bildliche Darstellung handeln, aber auch die Integration von Wörtern ist möglich. Sie können das Logo als Bildmarke oder auch eine Wort-/Bildmarke im Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Ohne Eintragung ist ein Logo frei verwendbar.
Bei Unternehmensbezeichnung oder auch Logo dürfen keine Namens-, Firmen- oder Markenrechte anderer natürlicher oder juristischer Personen verletzt werden. Sie sollten prüfen oder prüfen lassen, ob die von ihnen beabsichtigte Geschäftsbezeichnung bereits für Dritte markenrechtlich geschützt ist. Anwälte für Markenrecht oder Patentanwälte sind hierbei behilflich, Sie können auch über eine Industrie- und Handelskammer recherchieren, beim Patentamt nachfragen und eine eigene Recherche im Internet durchführen."
Jetzt per Aushang in der Praxis ankündigen, das du die Praxis ab August übernimmst und die auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit den Kunden freust.
Z.B.
"Liebe Patientinnen und Patienten,
ich freue mich ab August die Praxis von Herrn …….. als Nachfolger übernehmen zu können. Da Sie mich nun schon 17 Jahre kennen wäre es toll, wenn sie mir weiterhin treu bleiben.
Ab August wird die Praxis ……………. heißen"
Irgendwie so
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
ich würde es auch so machen wie mbone es sagt.
Jetzt per Aushang in der Praxis ankündigen, das du die Praxis ab August übernimmst und die auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit den Kunden freust.
Z.B.
"Liebe Patientinnen und Patienten,
ich freue mich ab August die Praxis von Herrn …….. als Nachfolger übernehmen zu können. Da Sie mich nun schon 17 Jahre kennen wäre es toll, wenn sie mir weiterhin treu bleiben.
Ab August wird die Praxis ……………. heißen"
Irgendwie so
Ich finde es wichtig zu signalisieren, dass jetzt ein "neuer Wind weht". Ganz besonders falls es Angestellte gibt, die du mit übernimmst. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, es ist eh kompliziert vom Kollegen zum Chef zu werden. Viel Erfolg mit deiner eigenen Praxis!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kinimod schrieb:
Ich würde definitiv den eigenen Namen verwenden. Die Patienten stellen sich sehr schnell darauf ein und sind sowieso an die Therapeuten als an einen Praxis-Namen gebunden.
Ich finde es wichtig zu signalisieren, dass jetzt ein "neuer Wind weht". Ganz besonders falls es Angestellte gibt, die du mit übernimmst. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, es ist eh kompliziert vom Kollegen zum Chef zu werden. Viel Erfolg mit deiner eigenen Praxis!
Mein Profilbild bearbeiten