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Ich möchte wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Geht es, dass ich als Praxisinhaber einen geringfügigen Job mache, wo ich krankenvesrichert bin, und dennoch
meine Praxis weitermache?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich möchte wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Geht es, dass ich als Praxisinhaber einen geringfügigen Job mache, wo ich krankenvesrichert bin, und dennoch
meine Praxis weitermache?
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Leni C. schrieb:
Und mehr als ein Jahr so angestellt sein , sonst kann man nicht freiwillig in der GKV bleiben und fällt wieder zurück in die PKV .
Die 12 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten sind einkassiert worden:
Personen, die nach kurzzeitiger Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, sind – sofern sie eine ggf. bestehende Rückkehrmöglichkeit nach § 5 Abs. 9 SGB V in die PKV nicht wahrnehmen – versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB V “, erklärt das Amt auf Anfrage.
Nach der zitierten Regelung werden „Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und ... zuletzt gesetzlich krankenversichert waren“, versicherungspflichtig.
Ich hoffe das ist noch so............!?
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VAUPE schrieb:
Das stimmt so meiner Ansicht nach nicht mehr.....obwohl das die ein oder andere GKV noch gerne behauptet.
Die 12 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten sind einkassiert worden:
Personen, die nach kurzzeitiger Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, sind – sofern sie eine ggf. bestehende Rückkehrmöglichkeit nach § 5 Abs. 9 SGB V in die PKV nicht wahrnehmen – versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB V “, erklärt das Amt auf Anfrage.
Nach der zitierten Regelung werden „Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und ... zuletzt gesetzlich krankenversichert waren“, versicherungspflichtig.
Ich hoffe das ist noch so............!?
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verena735 schrieb:
Das Angestelltenverhältnis muss der Hauptberuf sein und den Großteil der Arbeitszeit sowie der Gesamteinnahmen ausmachen.
Das Angestelltenverhältnis muss der Hauptberuf sein und den Großteil der Arbeitszeit sowie der Gesamteinahmen ausmachen.
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
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Tempelritter schrieb:
verena735 schrieb am 14.6.16 15:17:
Das Angestelltenverhältnis muss der Hauptberuf sein und den Großteil der Arbeitszeit sowie der Gesamteinahmen ausmachen.
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
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verena735 schrieb:
Dann hat der Bekannte evtl. seine Selbständigkeit verschwiegen, wäre ja wirklich Aushöhlung des GKV-Systems! Vielleicht auch noch den Rest der Familie mitversichert?
Dann hat der Bekannte evtl. seine Selbständigkeit verschwiegen, wäre ja wirklich Aushöhlung des GKV-Systems! Vielleicht auch noch den Rest der Familie mitversichert?
verschwiegen hat er nichts, das wird beim Übergang zur GKV genau geprüft. Für die Selbständige Tätigkeit sind auch freiwillige Beiträge angefallen. Einen Vorteil hat er erst als Rentner. Seine Frau ist Vollzeit angestellt und Kinder sind keine da.
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Tempelritter schrieb:
verena735 schrieb am 14.6.16 15:35:
Dann hat der Bekannte evtl. seine Selbständigkeit verschwiegen, wäre ja wirklich Aushöhlung des GKV-Systems! Vielleicht auch noch den Rest der Familie mitversichert?
verschwiegen hat er nichts, das wird beim Übergang zur GKV genau geprüft. Für die Selbständige Tätigkeit sind auch freiwillige Beiträge angefallen. Einen Vorteil hat er erst als Rentner. Seine Frau ist Vollzeit angestellt und Kinder sind keine da.
Das Angestelltenverhältnis muss der Hauptberuf sein und den Großteil der Arbeitszeit sowie der Gesamteinahmen ausmachen.
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
Tja - da liegt denke ich das Problem. Wir hatten in der Familie einen ähnlichen Fall (aber nicht PI, andere Branche) - Die GKV fragte im Aufnahmebogen durchaus nach, ob es in der selbständigen Tätigkeit mehr Einnahmen (und mehr Arbeitszeit) gibt wie im Angestelltenverhältnis. Da es in der Anfangsphase der Selbständigkeit war, konnte das durchaus so belegt werden. Nur interessierte die GKV der Nachweis überhaupt gar nicht. Finanzamt ? Können Sie behalten. Wir freuen uns, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen..... Es kommt also sehr darauf an, wer was wann wie kontrolliert .....
Mein Problem in "unserem" Job wäre: wie kann ich als PI noch zu mindestens 80% in der Praxis erreichbar sein, wenn ich sozialversicherungspflichtig angestellt wäre? Ok, Nachtarbeit, Wochenende ....
Wenn die GKV doch mal nachfragt, wieviele Einnahmen "nebenberuflich" selbständig reinkommen - was muss dann nachgezahlt werden?
Wie ist die Gesetzeslage konkret? Ich habe diesbezüglich vor Jahren schon mal GKV / Finanzamt / Verbraucherzentrale / Verband/ Anwalt gefragt .... jeder, wirklich jeder sagte was anderes und keiner wusste es wirklich. Habe den Eindruck: kannst alles machen, trage das Risiko, hoffe auf Durchkommen ..... Fände es super, hier mal konkrete Quellen zu finden, weil ich mir diese Gedanken wie gesagt auch seit Jahren mache.
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.6.16 15:25:
verena735 schrieb am 14.6.16 15:17:
Das Angestelltenverhältnis muss der Hauptberuf sein und den Großteil der Arbeitszeit sowie der Gesamteinahmen ausmachen.
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
Tja - da liegt denke ich das Problem. Wir hatten in der Familie einen ähnlichen Fall (aber nicht PI, andere Branche) - Die GKV fragte im Aufnahmebogen durchaus nach, ob es in der selbständigen Tätigkeit mehr Einnahmen (und mehr Arbeitszeit) gibt wie im Angestelltenverhältnis. Da es in der Anfangsphase der Selbständigkeit war, konnte das durchaus so belegt werden. Nur interessierte die GKV der Nachweis überhaupt gar nicht. Finanzamt ? Können Sie behalten. Wir freuen uns, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen..... Es kommt also sehr darauf an, wer was wann wie kontrolliert .....
Mein Problem in "unserem" Job wäre: wie kann ich als PI noch zu mindestens 80% in der Praxis erreichbar sein, wenn ich sozialversicherungspflichtig angestellt wäre? Ok, Nachtarbeit, Wochenende ....
Wenn die GKV doch mal nachfragt, wieviele Einnahmen "nebenberuflich" selbständig reinkommen - was muss dann nachgezahlt werden?
Wie ist die Gesetzeslage konkret? Ich habe diesbezüglich vor Jahren schon mal GKV / Finanzamt / Verbraucherzentrale / Verband/ Anwalt gefragt .... jeder, wirklich jeder sagte was anderes und keiner wusste es wirklich. Habe den Eindruck: kannst alles machen, trage das Risiko, hoffe auf Durchkommen ..... Fände es super, hier mal konkrete Quellen zu finden, weil ich mir diese Gedanken wie gesagt auch seit Jahren mache.
verschwiegen hat er nichts, das wird beim Übergang zur GKV genau geprüft. Für die Selbständige Tätigkeit sind auch freiwillige Beiträge angefallen. Einen Vorteil hat er erst als Rentner. Seine Frau ist Vollzeit angestellt und Kinder sind keine da.
oh, Templer, danke, das hatte ich noch nicht gelesen. Das wäre Teil auch meiner Frage gewesen, fallen für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Beiträge an ? Ja, deine Antwort ist logisch und so sehe ich es auch. Die Frage ist trotzdem, ob es geprüft wird ....
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.6.16 16:27:
verschwiegen hat er nichts, das wird beim Übergang zur GKV genau geprüft. Für die Selbständige Tätigkeit sind auch freiwillige Beiträge angefallen. Einen Vorteil hat er erst als Rentner. Seine Frau ist Vollzeit angestellt und Kinder sind keine da.
oh, Templer, danke, das hatte ich noch nicht gelesen. Das wäre Teil auch meiner Frage gewesen, fallen für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Beiträge an ? Ja, deine Antwort ist logisch und so sehe ich es auch. Die Frage ist trotzdem, ob es geprüft wird ....
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
Da wären die genauen Umstände interessant, denn mir liegen genau dieselben Informationen vor: es kommt auf das Haupteinkommen an, ob man GKV- oder weiter PKV-Versichert sein kann/muss.
Würde mich aber auch wieder nicht wundern, wenn es auf den Sachbearbeiter ankommt.... :unamused:
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StefanP schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.6.16 15:25:
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
Da wären die genauen Umstände interessant, denn mir liegen genau dieselben Informationen vor: es kommt auf das Haupteinkommen an, ob man GKV- oder weiter PKV-Versichert sein kann/muss.
Würde mich aber auch wieder nicht wundern, wenn es auf den Sachbearbeiter ankommt.... :unamused:
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
Da wären die genauen Umstände interessant, denn mir liegen genau dieselben Informationen vor: es kommt auf das Haupteinkommen an, ob man GKV- oder weiter PKV-Versichert sein kann/muss.
Würde mich aber auch wieder nicht wundern, wenn es auf den Sachbearbeiter ankommt.... :unamused:
Das Haupteinkommen ist der Praxisbetrieb, der Nebenjob (branchenfremd) sozialversicherungspflichtig, so hatte er die Wahl Wechsel in die GKV oder in der PKV bleiben. Ich hatte mich 2015 auch über diese Möglichkeit informiert, da hatte ich exakt die gleiche Auskunft erhalten.
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Tempelritter schrieb:
StefanP schrieb am 14.6.16 16:39:
Tempelritter schrieb am 14.6.16 15:25:
das kann nicht stimmen, ein Bekannter von mir ist durch einen Midijob zurück in die GKV gekommen. Sein Einkommen als PI ist x-mal höher gewesen.
Da wären die genauen Umstände interessant, denn mir liegen genau dieselben Informationen vor: es kommt auf das Haupteinkommen an, ob man GKV- oder weiter PKV-Versichert sein kann/muss.
Würde mich aber auch wieder nicht wundern, wenn es auf den Sachbearbeiter ankommt.... :unamused:
Das Haupteinkommen ist der Praxisbetrieb, der Nebenjob (branchenfremd) sozialversicherungspflichtig, so hatte er die Wahl Wechsel in die GKV oder in der PKV bleiben. Ich hatte mich 2015 auch über diese Möglichkeit informiert, da hatte ich exakt die gleiche Auskunft erhalten.
verschwiegen hat er nichts, das wird beim Übergang zur GKV genau geprüft. Für die Selbständige Tätigkeit sind auch freiwillige Beiträge angefallen. Einen Vorteil hat er erst als Rentner. Seine Frau ist Vollzeit angestellt und Kinder sind keine da.
oh, Templer, danke, das hatte ich noch nicht gelesen. Das wäre Teil auch meiner Frage gewesen, fallen für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Beiträge an ? Ja, deine Antwort ist logisch und so sehe ich es auch. Die Frage ist trotzdem, ob es geprüft wird ....
geprüft wurde per Steuerbescheid. Als Rentner profitiert er von den niedrigen Beiträgen.
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Tempelritter schrieb:
Susulo schrieb am 14.6.16 16:38:
Tempelritter schrieb am 14.6.16 16:27:
verschwiegen hat er nichts, das wird beim Übergang zur GKV genau geprüft. Für die Selbständige Tätigkeit sind auch freiwillige Beiträge angefallen. Einen Vorteil hat er erst als Rentner. Seine Frau ist Vollzeit angestellt und Kinder sind keine da.
oh, Templer, danke, das hatte ich noch nicht gelesen. Das wäre Teil auch meiner Frage gewesen, fallen für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Beiträge an ? Ja, deine Antwort ist logisch und so sehe ich es auch. Die Frage ist trotzdem, ob es geprüft wird ....
geprüft wurde per Steuerbescheid. Als Rentner profitiert er von den niedrigen Beiträgen.
Der andere Fall in der Familie, den ich oben schilderte, war im Prinzip auch so: die gkv nahm die Person nur auf, wenn sie glaubhaft versicherte, dass der Angestelltenjob die Haupteinnahmequelle wäre. Das war letztlich auch so, nur interessierte das am Ende die KK nicht. Person hatte Steuerbescheid dabei - wollten die nicht sehen. Haben das jetzt meines Wissens seit Jahren nicht eingefordert. Daher empfinde ich das - wie Stefan P - mal wieder als sehr willkürlich.
Auch die Zeitangabe. Von 4 Wochen bis 1 Jahr sozialvers.pflichtig angestellt sein, um danach komplett selbständig und freiwillig gkv zu sein habe ich alle Infos bekommen - jeder antwortet nach eigener Interessenlage, schien mir.
Templer, hast du Quellenverweise zur Gesetzeslage? Wenn es de facto so einfach ist, wie du schreibst, würde ich mir das sofort wieder überlegen.
Und noch ne Frage: was ist mit der magischen Altersgrenze 55?
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Susulo schrieb:
Also, auch wenn ich nicht AT bin....das finde ich jetzt schon spannend. Ich wollte das wie gesagt vor ca 5 Jahren mal machen. Von sämtlichen Gesetzl. KV bekam ich genau die Auskunft, die Stefan P hier hat. Da ich nicht vorhatte, die Praxis auf 20% runterzufahren (abgesehen davon, dass ich dann ja keine Kassenzulassung mehr haben dürfte) , habe ich das Vorhaben Anstellung +gkv ad acta gelegt. Andere (siehe oben) haben mir -wie du jetzt- etwas anderes gesagt, aber das nützte mir ja nix, wenn mich keine gkv unter den Bedingungen Midijob genommen hätte. Verbindliche Quellen fand ich nicht.
Der andere Fall in der Familie, den ich oben schilderte, war im Prinzip auch so: die gkv nahm die Person nur auf, wenn sie glaubhaft versicherte, dass der Angestelltenjob die Haupteinnahmequelle wäre. Das war letztlich auch so, nur interessierte das am Ende die KK nicht. Person hatte Steuerbescheid dabei - wollten die nicht sehen. Haben das jetzt meines Wissens seit Jahren nicht eingefordert. Daher empfinde ich das - wie Stefan P - mal wieder als sehr willkürlich.
Auch die Zeitangabe. Von 4 Wochen bis 1 Jahr sozialvers.pflichtig angestellt sein, um danach komplett selbständig und freiwillig gkv zu sein habe ich alle Infos bekommen - jeder antwortet nach eigener Interessenlage, schien mir.
Templer, hast du Quellenverweise zur Gesetzeslage? Wenn es de facto so einfach ist, wie du schreibst, würde ich mir das sofort wieder überlegen.
Und noch ne Frage: was ist mit der magischen Altersgrenze 55?
Ein Versuch wäre es bei dir doch wert, verlieren kannst du nichts. Ich überlege mir diesen Weg auch noch, obwohl ich mich ungern von meiner PKV trenne. Allerdings weiss niemand wie sich die Beiträge, trotz Rückstellungen, noch entwickeln. Allerdings muss da Ganze vor dem 55. Lj. passieren. Es gibt auch darauf spezialisierte Rechtsanwälte, im Handelsblatt war mal ein großer Artikel darüber.
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Tempelritter schrieb:
eine Quelle dazu habe ich nicht, nur ein Beispiel wo das super funktioniert hat, er war 52 oder schon 53 als er den Job angenommen hatte. Ich habe die gleichen Infos 2015 bekommen, von einem Vertreter meiner PKV und von einem AOK Abteilungsleiter für Firmenkunden. Mag sein das auch Ermessenspielraum eine Rolle spielt. Mir fällt da noch eine weitere Person ein, auch PI mit einer größeren Praxis der zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Job, allerdings über dem Midijob angenommen hatte und automatisch wieder in der GKV versichert war.
Ein Versuch wäre es bei dir doch wert, verlieren kannst du nichts. Ich überlege mir diesen Weg auch noch, obwohl ich mich ungern von meiner PKV trenne. Allerdings weiss niemand wie sich die Beiträge, trotz Rückstellungen, noch entwickeln. Allerdings muss da Ganze vor dem 55. Lj. passieren. Es gibt auch darauf spezialisierte Rechtsanwälte, im Handelsblatt war mal ein großer Artikel darüber.
Ich bleib dran....ein paar Jahre hab ich noch. Danke jedenfalls fürs Mutmachen. Wenn ich was Neues weiß sag ich Bescheid. Vielleicht mrldet sich ja auch AT zum Thema nochmal.
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Susulo schrieb:
Hmmmm - und wie ist das dann mit der Rentenversicherung? Bin ja Logo und daher nicht in der DRV. Und auch wenn meine private Altersvorsorge diesen Namen nicht verdient, möcht ich sie jetzt mit 50 nicht auflösen und in die noch erbärmlichere gestzl. RV .....
Ich bleib dran....ein paar Jahre hab ich noch. Danke jedenfalls fürs Mutmachen. Wenn ich was Neues weiß sag ich Bescheid. Vielleicht mrldet sich ja auch AT zum Thema nochmal.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat die beste Verzinsung: Bleib drin oder geh rein.
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Seelchen schrieb:
Hallo
Die gesetzliche Rentenversicherung hat die beste Verzinsung: Bleib drin oder geh rein.
Auch die Zeitangabe. Von 4 Wochen bis 1 Jahr sozialvers.pflichtig angestellt sein, um danach komplett selbständig und freiwillig gkv zu sein habe ich alle Infos bekommen - jeder antwortet nach eigener Interessenlage, schien mir.
Und noch ne Frage: was ist mit der magischen Altersgrenze 55?
Die magische Altersgrenze 55 besteht immer noch.
Das mit dem "mindestens 1 Jahr" hingegen ist nicht mehr. Ich hatte das "irgendwo" im Internet gelesen und bei der TK persönlich nachgefragt - dort sagte man mir, daß das 1 Jahr gekippt worden sei und daß im Endeffekt 1 Tag pflichtversichert als Angestellter ausreichen würde, um sich anschließend bei der GKV als Selbständiger versichern zu können.
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die neue schrieb:
Susulo schrieb am 14.6.16 18:38:
Auch die Zeitangabe. Von 4 Wochen bis 1 Jahr sozialvers.pflichtig angestellt sein, um danach komplett selbständig und freiwillig gkv zu sein habe ich alle Infos bekommen - jeder antwortet nach eigener Interessenlage, schien mir.
Und noch ne Frage: was ist mit der magischen Altersgrenze 55?
Die magische Altersgrenze 55 besteht immer noch.
Das mit dem "mindestens 1 Jahr" hingegen ist nicht mehr. Ich hatte das "irgendwo" im Internet gelesen und bei der TK persönlich nachgefragt - dort sagte man mir, daß das 1 Jahr gekippt worden sei und daß im Endeffekt 1 Tag pflichtversichert als Angestellter ausreichen würde, um sich anschließend bei der GKV als Selbständiger versichern zu können.
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
das ist möglich, es muss aber ein sozialversicherungspflichtiger Job sein (über 450€).
Es ist ein großer Unterschied, ein:
Pflichtmitglied
oder
freiwilliges Mitglied
zu sein!
Also nicht nur die Rückkehr vor dem 55. Lj. beachten, sondern idealerweise auch in der 2. Hälfte des Erwerbslebens zu 90% gesetzlich versichert gewesen sein.....sonst ist man freiwilliges Mitglied in der KV d R.
In diesem Fall werden zur Beitragsberechnung auch private RV, Mieteinnahmen und Kapitalerträge einbezogen!
Als Pflichtmitglied nicht!!!!
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....
In diesem Fall werden zur Beitragsberechnung auch private RV, Mieteinnahmen und Kapitalerträge einbezogen!
Als Pflichtmitglied nicht!!!!
Mieteinnahmen und Kapitalerträge.....ja. Davon träum ich auch manchmal...Wenn ich solche hätte, wäre es mir vermutlich relativ egal, bei welcher KV ich bin.
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Susulo schrieb:
VAUPE schrieb am 15.6.16 20:24:
....
In diesem Fall werden zur Beitragsberechnung auch private RV, Mieteinnahmen und Kapitalerträge einbezogen!
Als Pflichtmitglied nicht!!!!
Mieteinnahmen und Kapitalerträge.....ja. Davon träum ich auch manchmal...Wenn ich solche hätte, wäre es mir vermutlich relativ egal, bei welcher KV ich bin.
....
In diesem Fall werden zur Beitragsberechnung auch private RV, Mieteinnahmen und Kapitalerträge einbezogen!
Als Pflichtmitglied nicht!!!!
Mieteinnahmen und Kapitalerträge.....ja. Davon träum ich auch manchmal...Wenn ich solche hätte, wäre es mir vermutlich relativ egal, bei welcher KV ich bin.
Wenn du selbstständig bist und keine Kapitalerträge oder (muss ja nicht und sein, sollte aber oder wenigsten eigengenutzte Immobilie), dann könnte etwas in deiner Altersvorsorge nicht stimmen.
Die drei berümten Säulen sollten es mindestens sein.
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RoFo schrieb:
Susulo schrieb am 16.6.16 08:17:
VAUPE schrieb am 15.6.16 20:24:
....
In diesem Fall werden zur Beitragsberechnung auch private RV, Mieteinnahmen und Kapitalerträge einbezogen!
Als Pflichtmitglied nicht!!!!
Mieteinnahmen und Kapitalerträge.....ja. Davon träum ich auch manchmal...Wenn ich solche hätte, wäre es mir vermutlich relativ egal, bei welcher KV ich bin.
Wenn du selbstständig bist und keine Kapitalerträge oder (muss ja nicht und sein, sollte aber oder wenigsten eigengenutzte Immobilie), dann könnte etwas in deiner Altersvorsorge nicht stimmen.
Die drei berümten Säulen sollten es mindestens sein.
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VAUPE schrieb:
Bitte immer die Regelungen zur Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner beachten!!!
Es ist ein großer Unterschied, ein:
Pflichtmitglied
oder
freiwilliges Mitglied
zu sein!
Also nicht nur die Rückkehr vor dem 55. Lj. beachten, sondern idealerweise auch in der 2. Hälfte des Erwerbslebens zu 90% gesetzlich versichert gewesen sein.....sonst ist man freiwilliges Mitglied in der KV d R.
In diesem Fall werden zur Beitragsberechnung auch private RV, Mieteinnahmen und Kapitalerträge einbezogen!
Als Pflichtmitglied nicht!!!!
Hallo
Ich möchte wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Geht es, dass ich als Praxisinhaber einen geringfügigen Job mache, wo ich krankenvesrichert bin, und dennoch
meine Praxis weitermache?
Was ist draus geworden ? Wie hast Du es gemacht ?
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PG schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.6.16 11:19:
Hallo
Ich möchte wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Geht es, dass ich als Praxisinhaber einen geringfügigen Job mache, wo ich krankenvesrichert bin, und dennoch
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Was ist draus geworden ? Wie hast Du es gemacht ?
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