"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
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im Hausbesuch
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- attraktives Gehalt, bis zu 25
Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
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Ich werde nächste Woche ein Gespräch mit einer PI haben, die mir eine Praxisgemeinschaft anbot.
Zurzeit bin ich noch angestellt und sammele gerade, mit Literatur, an was ich alles denken soll/will/muss, wenn das Gespräch stattfindet.
An die PI:
Miete?Kosten Mitbenutzung der Geräte/Liegen? Mietvertrag dann beide?
An mich selbst:
Kosten: KK, RV, BG,Haftpflicht, Miete, Steuern, Abrechnungszentrum...
Geräte selbst kaufen, oder mitnutzen? Kosten?
Was übersehe ich denn gerade noch?
Vielen lieben Dank im Voraus
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Ich werde nächste Woche ein Gespräch mit einer PI haben, die mir eine Praxisgemeinschaft anbot.
Zurzeit bin ich noch angestellt und sammele gerade, mit Literatur, an was ich alles denken soll/will/muss, wenn das Gespräch stattfindet.
An die PI:
Miete?Kosten Mitbenutzung der Geräte/Liegen? Mietvertrag dann beide?
An mich selbst:
Kosten: KK, RV, BG,Haftpflicht, Miete, Steuern, Abrechnungszentrum...
Geräte selbst kaufen, oder mitnutzen? Kosten?
Was übersehe ich denn gerade noch?
Vielen lieben Dank im Voraus
Seid ihr die gleiche Berufsgruppe? Wenn ja solltest du dir die Frage stellen, warum sich der andere eine gewisse Infrastruktur teilen möchte.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Das Wichtigste wäre eine Fachfrau/Fachmann der dich dabei begleitet. Ich hatte damals einen darauf spezialisierten Steuerberater plus Anwalt und wurde beim Einstieg und beim Ausstieg aus einer GbR bestens betreut.
Seid ihr die gleiche Berufsgruppe? Wenn ja solltest du dir die Frage stellen, warum sich der andere eine gewisse Infrastruktur teilen möchte.
MfG :)
Ebenso bei der Ausarbeitung des Vertrages.
Das hat im Übrigen nichts mit Mißtrauen zu tun sondern ganz im Gegenteil mit Sorgfalt!
Vorsichtig wäre ich eher dann wenn der evtl. Partner diese Option kategorisch ausschlagen würde.
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mbone schrieb:
Wenn beide in einem Verband sind, auf jeden Fall die Rechtsberatung des Justitiars in Anspruch nehmen.
Ebenso bei der Ausarbeitung des Vertrages.
Das hat im Übrigen nichts mit Mißtrauen zu tun sondern ganz im Gegenteil mit Sorgfalt!
Vorsichtig wäre ich eher dann wenn der evtl. Partner diese Option kategorisch ausschlagen würde.
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PTP schrieb:
Da finde ich es schwierig „kommt ein Patient rein, zu mir oder zu dir?“ sprich das kein „Greifmarkt“ entsteht. Hatte mal eine Praxisgemeinschaft mit einem Masseur, das war einfach zu „teilen“. Im Falle beide gleiche Berufsgruppe am Besten alles anwaltlich absichern / regeln
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eim schrieb:
Egal welche Konstellation -- Es sollte immer Vertraglich alles geregelt werden.Z.B: : Wenn du dich einmietest stehst du dann mit im Mietvertrag oder bist du Untermieter??? Wer zahlt was ,wann wieviel,??? Bei Werbung ,Telefonnummer annahme Patienten,Raumreinigung usw.usw.Du siehst , so einfach ist das alles nicht und somit sollte man alles Vertraglich vernünftig regeln.
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latinkabell1.0 schrieb:
Weiß jemand von euch, ob bei einer Praxisgemeinschaft der 20qm2 Raum zweimal vorhanden sein muss, oder darf man sich den auch teilen wie Toiletten/Warteraum/Anmeldung?
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PTP schrieb:
Es wurden bei uns damals die Anzahl der MA gesamt gezählt, für die mussten die Räume alle reichen. Das war zwar noch vor der 20qm Pflicht aber trotzdem denke ich es reicht 1x
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tom1350 schrieb:
Der 20qm Raum wird mit dem Bundesrahmenvertrag sicherlich fallen. Ich hoffe zukünftig auf eine Zulassung für einen Therapeuten mit mindestens 20qm Therapiefläche, welche auch auf zwei Räume mit einem mit mindestens 12qm aufgeteilt werden kann. So, wie es bei der Logopädie schon der Fall ist.
Der 20qm Raum wird mit dem Bundesrahmenvertrag sicherlich fallen. Ich hoffe zukünftig auf eine Zulassung für einen Therapeuten mit mindestens 20qm Therapiefläche, welche auch auf zwei Räume mit einem mit mindestens 12qm aufgeteilt werden kann. So, wie es bei der Logopädie schon der Fall ist.
Wo hast du das schon wieder her? Also, bislang müssen wir auch 20qm vorweisen - und das ist gut so! Der einzige Unterschied zu euch ist, dass ich als Einzelpraxis keinen zusätzlichen Raum brauche.
Als ich mich vor 15 Jahren selbständig gemacht hattem musste ich eine Wand ausreisen lassen, weil mein Raum sonst nur 19 qm gehabt hätte. War aber definitiv die richtige Entscheidung
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 9.1.20 11:18:
Der 20qm Raum wird mit dem Bundesrahmenvertrag sicherlich fallen. Ich hoffe zukünftig auf eine Zulassung für einen Therapeuten mit mindestens 20qm Therapiefläche, welche auch auf zwei Räume mit einem mit mindestens 12qm aufgeteilt werden kann. So, wie es bei der Logopädie schon der Fall ist.
Wo hast du das schon wieder her? Also, bislang müssen wir auch 20qm vorweisen - und das ist gut so! Der einzige Unterschied zu euch ist, dass ich als Einzelpraxis keinen zusätzlichen Raum brauche.
Als ich mich vor 15 Jahren selbständig gemacht hattem musste ich eine Wand ausreisen lassen, weil mein Raum sonst nur 19 qm gehabt hätte. War aber definitiv die richtige Entscheidung
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tom1350 schrieb:
Stimmt. Der Bezug zur Logopädie waren die 20qm und Einzelperson. Eine Aufteilung wäre ein Wunsch von mir. Etwas missverständlich ausgedrückt.
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latinkabell1.0 schrieb:
Ingo Friedrich, es soll doch eine Praxisgemeinschaft werden, keine Gemeinschaftspraxis. Ich würde mich lediglich mit einmieten. Jeder hat eine eigene IK-Nummer, jeder haftet für sich selbst..
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