WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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Das hat mein Steuerberater so vorgeschlagen... d.H. wir wären dann beide in der gleichen Praxis selbstständig.
Wer hat schon so ein Modell (o.ä. ) Was ist zu beachten?
Dann brauchen wier 2 IK? Und muß die Praxis dann extra nochmal neu von den KK abgenommen werden..?
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trini schrieb:
Ich möchte mit einer Kollegin (die z.Z. noch bei mir angstellt ist ) eine Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis gründen.
Das hat mein Steuerberater so vorgeschlagen... d.H. wir wären dann beide in der gleichen Praxis selbstständig.
Wer hat schon so ein Modell (o.ä. ) Was ist zu beachten?
Dann brauchen wier 2 IK? Und muß die Praxis dann extra nochmal neu von den KK abgenommen werden..?
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McMiki schrieb:
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis? Zwei unterschiedliche Dinge..
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trini schrieb:
Wahrscheinlich eher Praxisgemeinschaft..
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McMiki schrieb:
Rechtlich gesehen besteht eine Praxisgemeinschaft aus zwei Betrieben in einer Räumlichkeit..d.h., dass ihr auch 2 IK's braucht und jeder auch für seine Kosten aufkommt..problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch natürlich , aber dann eben einmal auf Lohnsteuerkarte und einmal geringfügig oder zwei verschiedene Steuerklassen z.B. 1 und 6 .
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C.Zimmermann schrieb:
McMiki schrieb am 3.4.17 23:55:
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch natürlich , aber dann eben einmal auf Lohnsteuerkarte und einmal geringfügig oder zwei verschiedene Steuerklassen z.B. 1 und 6 .
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch : unsere Reinigungskraft war bei der GbR angestellt , die Lohnkosten haben wir uns geteilt - so wie auch Strom, Miete usw. und wir hatten dafür ein gemeinsames Konto auf das wir unseren jeweiligen Anteil aingezahlt haben.
(Therapeutinnen wurden in der jeweiligen Praxis eingestellt und von deren Geld jeweils bezahlt.)
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C.Zimmermann schrieb:
McMiki schrieb am 3.4.17 23:55:
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch : unsere Reinigungskraft war bei der GbR angestellt , die Lohnkosten haben wir uns geteilt - so wie auch Strom, Miete usw. und wir hatten dafür ein gemeinsames Konto auf das wir unseren jeweiligen Anteil aingezahlt haben.
(Therapeutinnen wurden in der jeweiligen Praxis eingestellt und von deren Geld jeweils bezahlt.)
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trini schrieb:
Ja die Frage ist, was ist sinnvoller- bzw wo sind die Vor/Nachteile...?
Alles andere sollte Euch dann der Steuerberater erklären und aufschlüsseln, wenn er schon den Vorschlag gemacht hat. Genauso was das Personal betrifft. Alles andere wird wohl anteilig berechnet werden wie Strom, Wasser usw.
Ich habe seit 30 Jahren eine Praxisgemeinschaft mit meiner Frau und es läuft gut.
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Ich habe seit 30 Jahren eine Praxisgemeinschaft mit meiner Frau und es läuft gut.
ergo: Geschäftspartner heiraten und gut ist. Dann bleibt die Kohle in der Familie :thumbsdown: :sunglasses:
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mbone schrieb:
idefix- schrieb am 4.4.17 16:15:
Ich habe seit 30 Jahren eine Praxisgemeinschaft mit meiner Frau und es läuft gut.
ergo: Geschäftspartner heiraten und gut ist. Dann bleibt die Kohle in der Familie :thumbsdown: :sunglasses:
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idefix- schrieb:
2 IKs ,neue Abnahme der Praxis, getrennte Steuer, getrennte Einnahmen und Konten. Wenn ihr was bestellt dann muss die Rechung auf einen von Euch ausgestellt sein, beide Namen zusammen als Rechnungskopf geht nicht. Ihr müsst Euch also vorher entscheiden, wer was für die Praxis einkauft.
Alles andere sollte Euch dann der Steuerberater erklären und aufschlüsseln, wenn er schon den Vorschlag gemacht hat. Genauso was das Personal betrifft. Alles andere wird wohl anteilig berechnet werden wie Strom, Wasser usw.
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