An unserem Standort im Hamburger
Süden suchen wir derzeit einen
Physio therapeut (m/w/d) als
Aushilfe
Stellennummer 0153_000032
Das erwartet Sie:
- Durchführung von passiver
Therapie (z. B. Wärme-,
Kälteanwendungen, Massage)
- Durchführung der aktiven
Therapie (Atem(-übungs therapie),
Bewegungs therapie) je nach
Indikation / Behandlu...
Süden suchen wir derzeit einen
Physio therapeut (m/w/d) als
Aushilfe
Stellennummer 0153_000032
Das erwartet Sie:
- Durchführung von passiver
Therapie (z. B. Wärme-,
Kälteanwendungen, Massage)
- Durchführung der aktiven
Therapie (Atem(-übungs therapie),
Bewegungs therapie) je nach
Indikation / Behandlu...
Das hat mein Steuerberater so vorgeschlagen... d.H. wir wären dann beide in der gleichen Praxis selbstständig.
Wer hat schon so ein Modell (o.ä. ) Was ist zu beachten?
Dann brauchen wier 2 IK? Und muß die Praxis dann extra nochmal neu von den KK abgenommen werden..?
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trini schrieb:
Ich möchte mit einer Kollegin (die z.Z. noch bei mir angstellt ist ) eine Praxisgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis gründen.
Das hat mein Steuerberater so vorgeschlagen... d.H. wir wären dann beide in der gleichen Praxis selbstständig.
Wer hat schon so ein Modell (o.ä. ) Was ist zu beachten?
Dann brauchen wier 2 IK? Und muß die Praxis dann extra nochmal neu von den KK abgenommen werden..?
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McMiki schrieb:
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis? Zwei unterschiedliche Dinge..
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trini schrieb:
Wahrscheinlich eher Praxisgemeinschaft..
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McMiki schrieb:
Rechtlich gesehen besteht eine Praxisgemeinschaft aus zwei Betrieben in einer Räumlichkeit..d.h., dass ihr auch 2 IK's braucht und jeder auch für seine Kosten aufkommt..problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch natürlich , aber dann eben einmal auf Lohnsteuerkarte und einmal geringfügig oder zwei verschiedene Steuerklassen z.B. 1 und 6 .
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C.Zimmermann schrieb:
McMiki schrieb am 3.4.17 23:55:
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch natürlich , aber dann eben einmal auf Lohnsteuerkarte und einmal geringfügig oder zwei verschiedene Steuerklassen z.B. 1 und 6 .
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch : unsere Reinigungskraft war bei der GbR angestellt , die Lohnkosten haben wir uns geteilt - so wie auch Strom, Miete usw. und wir hatten dafür ein gemeinsames Konto auf das wir unseren jeweiligen Anteil aingezahlt haben.
(Therapeutinnen wurden in der jeweiligen Praxis eingestellt und von deren Geld jeweils bezahlt.)
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C.Zimmermann schrieb:
McMiki schrieb am 3.4.17 23:55:
problematisch wird es z.B bei Angestellten..ihr könnt den AN ja nicht beide einstellen..
Doch : unsere Reinigungskraft war bei der GbR angestellt , die Lohnkosten haben wir uns geteilt - so wie auch Strom, Miete usw. und wir hatten dafür ein gemeinsames Konto auf das wir unseren jeweiligen Anteil aingezahlt haben.
(Therapeutinnen wurden in der jeweiligen Praxis eingestellt und von deren Geld jeweils bezahlt.)
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trini schrieb:
Ja die Frage ist, was ist sinnvoller- bzw wo sind die Vor/Nachteile...?
Alles andere sollte Euch dann der Steuerberater erklären und aufschlüsseln, wenn er schon den Vorschlag gemacht hat. Genauso was das Personal betrifft. Alles andere wird wohl anteilig berechnet werden wie Strom, Wasser usw.
Ich habe seit 30 Jahren eine Praxisgemeinschaft mit meiner Frau und es läuft gut.
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Ich habe seit 30 Jahren eine Praxisgemeinschaft mit meiner Frau und es läuft gut.
ergo: Geschäftspartner heiraten und gut ist. Dann bleibt die Kohle in der Familie :thumbsdown: :sunglasses:
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mbone schrieb:
idefix- schrieb am 4.4.17 16:15:
Ich habe seit 30 Jahren eine Praxisgemeinschaft mit meiner Frau und es läuft gut.
ergo: Geschäftspartner heiraten und gut ist. Dann bleibt die Kohle in der Familie :thumbsdown: :sunglasses:
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idefix- schrieb:
2 IKs ,neue Abnahme der Praxis, getrennte Steuer, getrennte Einnahmen und Konten. Wenn ihr was bestellt dann muss die Rechung auf einen von Euch ausgestellt sein, beide Namen zusammen als Rechnungskopf geht nicht. Ihr müsst Euch also vorher entscheiden, wer was für die Praxis einkauft.
Alles andere sollte Euch dann der Steuerberater erklären und aufschlüsseln, wenn er schon den Vorschlag gemacht hat. Genauso was das Personal betrifft. Alles andere wird wohl anteilig berechnet werden wie Strom, Wasser usw.
Ich habe seit 30 Jahren eine Praxisgemeinschaft mit meiner Frau und es läuft gut.
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