Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
Wir teilen alle Kosten der Praxis. Stellen uns gegenseitig Rechnungen wie z.Bsp. die Raumnutzungsgebühr.
Von der ARGE Hessen ist auch alles genehmigt. Institutionskennzeichen liegt auch für beide vor.
Jetzt unser Problem.
Ab November 2022 haben wir einen gemeinsamen Angestellten auf 450 Euro Basis. Seine Einnahmen, sowie die Kosten wollen mein Praxispartner und ich teilen. Wie wird das organisiert und steuerlich gehandhabt?
Vielen Dank für Eure Hilfe. Wir haben 2 Steuerberater gefragt, jeder sagt was anderes. Es muss hier doch Praxisgemeinschaften geben, die wissen, wie mit solchen Themen umgegangen wird . Danke Euch
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Olaf Seifert schrieb:
Sie können über die Praxisgemeinschaft eine "Kosten GbR " setzen. Hier werden sämtliche Ausgaben und die Einnahmen der Mitarbeiter subsummiert. Das ist eine häufig von Steuerberatern angewandte Methode.
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Tom32 schrieb:
Hallo, ich habe eine Praxisgemeinschaft mit meinem Freien Mitarbeiter ab Oktober 2022 gegründet.
Wir teilen alle Kosten der Praxis. Stellen uns gegenseitig Rechnungen wie z.Bsp. die Raumnutzungsgebühr.
Von der ARGE Hessen ist auch alles genehmigt. Institutionskennzeichen liegt auch für beide vor.
Jetzt unser Problem.
Ab November 2022 haben wir einen gemeinsamen Angestellten auf 450 Euro Basis. Seine Einnahmen, sowie die Kosten wollen mein Praxispartner und ich teilen. Wie wird das organisiert und steuerlich gehandhabt?
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Tom32 schrieb:
Dann muss jeder von uns die Rezepte des Angestellten separat abrechnen? Der Angestellte Beispiel hat im Monat 10 Rezepte, dann rechnet mein Partner und ich je 5 Rezepte mit seinem IK separat ab?
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mimikri schrieb:
Genau. Ihr seid ja keine Gemeinschaftspraxis, sondern eine Praxisgemeinschaft, d.h. ihr müsst das trennen.
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mimikri schrieb:
Jeder von euch muss einen separaten Vertrag über x Stunden mit ihm machen und ihm 260,- Euro zahlen, um auf die seit Oktober möglichen 520,- Euro zu kommen. Abgerechnet wird dann jeweils das, was er in den Stunden gemacht hat. Alles andere gibt nur Scherereien.
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