ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
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bin PI und möchte eine Kollegin mit in die Praxis nehmen. Untervermietungserlaubnis durch den Vermieter habe ich mir geholt.
Was für Möglichkeiten gibt es jetzt, für uns das ganze unzusetzen. Ich bleibe Hauptmieter und die Kollegin mietet sich ein.
Was müssen wir beachten um die Zulassung zur Abrechnung für die Kollegin zu bekommen.
In dem Zusammenhang würde mich auch interessieren was eine Physio-WG ist und wie die umgesetzt wird. Im Netz findet man wenig bis nichts dazu. Es gab 2014 mal eine Fortbildung dazu in Süddeutschland, also muss es dafür ja auch Richtlinien geben.
Wer kann mir helfen
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bin PI und möchte eine Kollegin mit in die Praxis nehmen. Untervermietungserlaubnis durch den Vermieter habe ich mir geholt.
Was für Möglichkeiten gibt es jetzt, für uns das ganze unzusetzen. Ich bleibe Hauptmieter und die Kollegin mietet sich ein.
Was müssen wir beachten um die Zulassung zur Abrechnung für die Kollegin zu bekommen.
In dem Zusammenhang würde mich auch interessieren was eine Physio-WG ist und wie die umgesetzt wird. Im Netz findet man wenig bis nichts dazu. Es gab 2014 mal eine Fortbildung dazu in Süddeutschland, also muss es dafür ja auch Richtlinien geben.
Wer kann mir helfen
Danke
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Ich bin natürlich ein Einzelunternehmen. Ein Zusammenschluss als GbR wäre ja das wahrscheinlichste.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Noch überhaupt keine, da wir das ja noch nicht umgesetzt haben. Meine Fragen gehen genau in die Richtung.
Ich bin natürlich ein Einzelunternehmen. Ein Zusammenschluss als GbR wäre ja das wahrscheinlichste.
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McMiki schrieb:
Sicher? Eine GbR ist auf jeden Fall die risikoreichste Variante! Die Kollegin wäre gleichberechtigte Gesellschafterin und die Praxis gehört zur Hälfte ihr...also nichts mit Untermiete und eine volle Zulassung für die IK wäre notwendig!!
....... Die Kollegin wäre gleichberechtigte Gesellschafterin und die Praxis gehört zur Hälfte ihr....
DAS halte ich für ein Gerücht. :smile: :sunglasses:
Ist ein Frage der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
McMiki schrieb am 13.7.17 19:29:
....... Die Kollegin wäre gleichberechtigte Gesellschafterin und die Praxis gehört zur Hälfte ihr....
DAS halte ich für ein Gerücht. :smile: :sunglasses:
Ist ein Frage der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
Sicher? Eine GbR ist auf jeden Fall die risikoreichste Variante! Die Kollegin wäre gleichberechtigte Gesellschafterin und die Praxis gehört zur Hälfte ihr...also nichts mit Untermiete und eine volle Zulassung für die IK wäre notwendig!!
Das ist Blödsinn.
In einem GbR-Vertrag kann ALLES geregelt werden, man muss es nur machen...
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us11 schrieb:
McMiki schrieb am 13.7.17 19:29:
Sicher? Eine GbR ist auf jeden Fall die risikoreichste Variante! Die Kollegin wäre gleichberechtigte Gesellschafterin und die Praxis gehört zur Hälfte ihr...also nichts mit Untermiete und eine volle Zulassung für die IK wäre notwendig!!
Das ist Blödsinn.
In einem GbR-Vertrag kann ALLES geregelt werden, man muss es nur machen...
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McMiki schrieb:
Ich habe doch gar nichts über die Formalitäten eines Vertrages geschrieben!! Natürlich kann man alles reinschreiben, auch das man nackt arbeitet!! Aber in einer GbR haftest du mit deinem Privatvermögen..wer also ist so dumm und lässt sich in einer GbR nicht zum gleichberechtigten Partner machen und mietet sich irgendwo unter??
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McMiki schrieb:
Welche Gesellschaftsform liegt dieser Gemeinschaft zu Grunde?
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Komme aus Berlin, gibt es neben den Verbänden auch Anwälte oder ähnliches die mir helfen können?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Als Praxisgemeinschaft ist das ganze ja auch gedacht. Wo kann ich mir Hilfe holen wegen Vertragsausgestaltung etc.
Komme aus Berlin, gibt es neben den Verbänden auch Anwälte oder ähnliches die mir helfen können?
Allerdings muss man sich gut kennen, vetrauen können, sich evtl. auch mal gegenseitig helfen, Entscheidungen gemeinsam treffen.
Auch wichtig zu wissen, was passiert, wenn einer unerwartet aufhören muss, Schwangerschaft etc.
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mia73 schrieb:
Ihr müsst dann 2 Praxen führen mit 2 IK Nummern. Räume müssen ausreichend vorhanden sein, 2 Praxisschilder, Wartezimmer und WC kann geteilt werden. So habe ich es in einer Physio-WG gesehen.
Allerdings muss man sich gut kennen, vetrauen können, sich evtl. auch mal gegenseitig helfen, Entscheidungen gemeinsam treffen.
Auch wichtig zu wissen, was passiert, wenn einer unerwartet aufhören muss, Schwangerschaft etc.
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morpheus-06 schrieb:
Also nichts anderes wie eine Praxisgemeinschaft.
Als Praxisgemeinschaft ist das ganze ja auch gedacht. Wo kann ich mir Hilfe holen wegen Vertragsausgestaltung etc.
Komme aus Berlin, gibt es neben den Verbänden auch Anwälte oder ähnliches die mir helfen können?
Schreib Olaf Seifert an, er schreibt hier ab und zu im Forum. Er ist auch in Berlin und ein Fachmann auf diesem Gebiet. Alternativ RA Alt in Aachen.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.7.17 07:03:
Als Praxisgemeinschaft ist das ganze ja auch gedacht. Wo kann ich mir Hilfe holen wegen Vertragsausgestaltung etc.
Komme aus Berlin, gibt es neben den Verbänden auch Anwälte oder ähnliches die mir helfen können?
Schreib Olaf Seifert an, er schreibt hier ab und zu im Forum. Er ist auch in Berlin und ein Fachmann auf diesem Gebiet. Alternativ RA Alt in Aachen.
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morpheus-06 schrieb:
Mach eine Praxisgemeinschaft und vermiete ihr die Räume. Eine PT-WG ist nichts anderes.
ich bin neu hier und auf der Suche nach Infos. Meine derzeitige Chefin und ich wollen eine Physio WG gründen. Kennt sich mittlerweile jemand damit genauer aus? Ich hatte mich mit einem Praxisinhaber aus Berlin vor kurzem in Verbindung gesetzt und dieser hat es mir sehr einfach erklärt. Ich würde einen Untermietvertrag bekommen und könnte somit meine Praxis in ihrer gründen. Der Praxisinhaber holte sich auch die schriftliche Genehmigung der vdek und auch die Zustimmung der Rechtsabteilung der IFK. Unser Verband konnte leider mit dem Begriff der Physio WG nichts anfangen.
Würde mich über Infos freuen. :blush:
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Hallo,
ich bin neu hier und auf der Suche nach Infos. Meine derzeitige Chefin und ich wollen eine Physio WG gründen. Kennt sich mittlerweile jemand damit genauer aus? Ich hatte mich mit einem Praxisinhaber aus Berlin vor kurzem in Verbindung gesetzt und dieser hat es mir sehr einfach erklärt. Ich würde einen Untermietvertrag bekommen und könnte somit meine Praxis in ihrer gründen. Der Praxisinhaber holte sich auch die schriftliche Genehmigung der vdek und auch die Zustimmung der Rechtsabteilung der IFK. Unser Verband konnte leider mit dem Begriff der Physio WG nichts anfangen.
Würde mich über Infos freuen. :blush:
mir ist der begriff praxis-wg auch unbekannt, aber das was du da schreibst ist eine praxisgemeinschaft. wenn die praxisräume es hergeben, dass du dort unterkommst, dann kannst du das problemlos machen.
ob es dann praxis-wg, praxis-zusammenkunft, praxis-vereinigung, praxis-für-zwei, oder was auch immer sein soll... es wird trotzdem eine praxisgemeinschaft werden :wink:
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Alex Moro schrieb:
mona546 schrieb am 18.6.19 12:20:
Hallo,
ich bin neu hier und auf der Suche nach Infos. Meine derzeitige Chefin und ich wollen eine Physio WG gründen. Kennt sich mittlerweile jemand damit genauer aus? Ich hatte mich mit einem Praxisinhaber aus Berlin vor kurzem in Verbindung gesetzt und dieser hat es mir sehr einfach erklärt. Ich würde einen Untermietvertrag bekommen und könnte somit meine Praxis in ihrer gründen. Der Praxisinhaber holte sich auch die schriftliche Genehmigung der vdek und auch die Zustimmung der Rechtsabteilung der IFK. Unser Verband konnte leider mit dem Begriff der Physio WG nichts anfangen.
Würde mich über Infos freuen. :blush:
mir ist der begriff praxis-wg auch unbekannt, aber das was du da schreibst ist eine praxisgemeinschaft. wenn die praxisräume es hergeben, dass du dort unterkommst, dann kannst du das problemlos machen.
ob es dann praxis-wg, praxis-zusammenkunft, praxis-vereinigung, praxis-für-zwei, oder was auch immer sein soll... es wird trotzdem eine praxisgemeinschaft werden :wink:
Den Begriff Physio-WG gibt es nur auf dem Papier und es läuft bei dem Konstrukt auf eine Praxisgemeinschaft hinaus.
Das was es schon immer gab.
Dein Problem bei einem Untermietvertrag ist, das der endet wenn der Hauptmieter seinen Vertrag mit dem Vermieter auch beendet. Du hast also erst mal keinen Einfluss darauf, ob du dann weiter in den Räumen bleiben kannst.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe ja den Ursprungspost hier gestartet.
Den Begriff Physio-WG gibt es nur auf dem Papier und es läuft bei dem Konstrukt auf eine Praxisgemeinschaft hinaus.
Das was es schon immer gab.
Dein Problem bei einem Untermietvertrag ist, das der endet wenn der Hauptmieter seinen Vertrag mit dem Vermieter auch beendet. Du hast also erst mal keinen Einfluss darauf, ob du dann weiter in den Räumen bleiben kannst.
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tom1350 schrieb:
Praxengemeinschaft, auch interdisziplinär, wird sehr wahrscheinlich mit dem neuen Bundesrahmenvertrag und den dann entschärften Zulassungsbedingungen einen größeren Stellenwert bekommen. 20qm Therapiefläche und die Zulassung ausgelegt für einen vollzeitarbeitenden Therapeuten, wie bei den Ergos und Logos, sind völlig ausreichend. Diese Ungerechtigkeit zwischen den Berufsgruppen bisher ist nicht nachzuvollziehen.
>>Den Begriff Physio-WG gibt es nur auf dem Papier.<< der Begriff ist völlig falsch gewählt, weil es nicht um Wohnen geht. Ihr mußt Eure Gemiensamkeit exakt beschreiben und auf Eure Bedürfnisse zuschneiden, dann die Genehmigungen einholen bzw. Mietvertrag ändern. Ein Gewerbe im Untermietvertrag ist so gut wie nicht geschützt und m. E. wirtschaftliches Harakiri. :confused:
Alles, worüber frau / man sich einig ist, kann schriftlich festgehalten werden. Dabei ist genau das wichtig und eben nicht "das wollen wir beide und brauchen es deswegen nicht aufzuschreiben".
Gemeinsame Nutzung kann sehr unterschiedlich aussehen, deswegen ist auch wegen der Vertäge hier die genaue beschreibung und Festlegung erforderlich. Beratung auf diesem Weg ist immer hilfreich, das Netz oder dieses Forum dazu mangels genauer Hintergründe nicht geeignet.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
HAllo mab,
>>Den Begriff Physio-WG gibt es nur auf dem Papier.<< der Begriff ist völlig falsch gewählt, weil es nicht um Wohnen geht. Ihr mußt Eure Gemiensamkeit exakt beschreiben und auf Eure Bedürfnisse zuschneiden, dann die Genehmigungen einholen bzw. Mietvertrag ändern. Ein Gewerbe im Untermietvertrag ist so gut wie nicht geschützt und m. E. wirtschaftliches Harakiri. :confused:
Alles, worüber frau / man sich einig ist, kann schriftlich festgehalten werden. Dabei ist genau das wichtig und eben nicht "das wollen wir beide und brauchen es deswegen nicht aufzuschreiben".
Gemeinsame Nutzung kann sehr unterschiedlich aussehen, deswegen ist auch wegen der Vertäge hier die genaue beschreibung und Festlegung erforderlich. Beratung auf diesem Weg ist immer hilfreich, das Netz oder dieses Forum dazu mangels genauer Hintergründe nicht geeignet.
mfg hgb :wink:
HAllo mab,
>>Den Begriff Physio-WG gibt es nur auf dem Papier.<< der Begriff ist völlig falsch gewählt, weil es nicht um Wohnen geht. Ihr mußt Eure Gemiensamkeit exakt beschreiben und auf Eure Bedürfnisse zuschneiden, dann die Genehmigungen einholen bzw. Mietvertrag ändern. Ein Gewerbe im Untermietvertrag ist so gut wie nicht geschützt und m. E. wirtschaftliches Harakiri. :confused:
Alles, worüber frau / man sich einig ist, kann schriftlich festgehalten werden. Dabei ist genau das wichtig und eben nicht "das wollen wir beide und brauchen es deswegen nicht aufzuschreiben".
Gemeinsame Nutzung kann sehr unterschiedlich aussehen, deswegen ist auch wegen der Vertäge hier die genaue beschreibung und Festlegung erforderlich. Beratung auf diesem Weg ist immer hilfreich, das Netz oder dieses Forum dazu mangels genauer Hintergründe nicht geeignet.
mfg hgb :wink:
Aktuell geht es hier gar nicht mehr um mich als Fragesteller. Ich muss gar nichts beschreiben.
Davon abgesehen geht mir dein sehr oberlehrerhafter Ton auf den Sack, mal ganz abgesehen von dem
unverschämten Augenrollen. Was willst du mir damit sagen? Auf jeden Fall etwas, was dir nicht zusteht.
Aber was will man von jemandem erwarten, der reihenweise andere zitieren muss weil ihm selber nichts vernünftiges
einfällt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hgb schrieb am 19.6.19 10:56:
HAllo mab,
>>Den Begriff Physio-WG gibt es nur auf dem Papier.<< der Begriff ist völlig falsch gewählt, weil es nicht um Wohnen geht. Ihr mußt Eure Gemiensamkeit exakt beschreiben und auf Eure Bedürfnisse zuschneiden, dann die Genehmigungen einholen bzw. Mietvertrag ändern. Ein Gewerbe im Untermietvertrag ist so gut wie nicht geschützt und m. E. wirtschaftliches Harakiri. :confused:
Alles, worüber frau / man sich einig ist, kann schriftlich festgehalten werden. Dabei ist genau das wichtig und eben nicht "das wollen wir beide und brauchen es deswegen nicht aufzuschreiben".
Gemeinsame Nutzung kann sehr unterschiedlich aussehen, deswegen ist auch wegen der Vertäge hier die genaue beschreibung und Festlegung erforderlich. Beratung auf diesem Weg ist immer hilfreich, das Netz oder dieses Forum dazu mangels genauer Hintergründe nicht geeignet.
mfg hgb :wink:
Aktuell geht es hier gar nicht mehr um mich als Fragesteller. Ich muss gar nichts beschreiben.
Davon abgesehen geht mir dein sehr oberlehrerhafter Ton auf den Sack, mal ganz abgesehen von dem
unverschämten Augenrollen. Was willst du mir damit sagen? Auf jeden Fall etwas, was dir nicht zusteht.
Aber was will man von jemandem erwarten, der reihenweise andere zitieren muss weil ihm selber nichts vernünftiges
einfällt.
mfg hgb :sunglasses:.
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hgb schrieb:
.. na, dann können wir den thread doch schließen!
mfg hgb :sunglasses:.
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mona546 schrieb:
Ich danke euch für die Antworten. ????
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mona546 schrieb:
Ich danke euch für die Antworten.
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mona546 schrieb:
Hallo,
ich bin neu hier und auf der Suche nach Infos. Meine derzeitige Chefin und ich wollen eine Physio WG gründen. Kennt sich mittlerweile jemand damit genauer aus? Ich hatte mich mit einem Praxisinhaber aus Berlin vor kurzem in Verbindung gesetzt und dieser hat es mir sehr einfach erklärt. Ich würde einen Untermietvertrag bekommen und könnte somit meine Praxis in ihrer gründen. Der Praxisinhaber holte sich auch die schriftliche Genehmigung der vdek und auch die Zustimmung der Rechtsabteilung der IFK. Unser Verband konnte leider mit dem Begriff der Physio WG nichts anfangen.
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