Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
1. Müssen 2 seperate Schilder mit Titeln angebracht werden? Hier ist es nur ein Schild das so aufgebaut ist dass es schnell zu Verwechslungen
kommen kann, da die Praxisinhaberin A "Heilpraktikerin für Physiotherapie" ist und erwiesenermaßen schon immer mit Akkupunktur gearbeitet
hat. (Wenn ich erwiesenermaßen schreibe könnt Ihr davon ausgehen, dass dem wirklich so ist.)
2. Muss Praxisnhaberin A ihre Kassenzulassung abgeben, wenn durch diese Praxisgemeinschaft die Mindestanforderungen an eine
Physiotherapiepraxis nicht mehr gegeben ist und wenn wo muss das gemeldet werden?
3. Wo muss eine solche Praxisgemeinschaft gemeldet werden? Nur bei den Zulassungsstellen für Physiotherapiepraxen oder auch beim
Gesundheitsamt?
Schon einmal vielen Dank für konstruktive Hilfe und bitte nehmt Abstand von Beschimpfungen oder ähnlichem. Und wie gesagt wenn ich hier erwiesenermaßen schreibe ist dem wirklich so.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ich wende mich heute einmal anonym an Euch und bitte darum, von Anschuldigungen wie " Nestbeschmutzer" Abstand zu nehmen. Mir geht es um ein Praxis in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Nachdem deren Praxisinhaberin A vor einiger Zeit eine Pseudopraxisgemeinschaft mit einer anderern Physiotlherapeutin B - die die selben Zertifikate wie ich hat - eingegangen ist, die jedoch nie anwesend war, aber über deren Zertifikate Praxisinhaberin A erwiesenermaßen abgerechnet hat (mittlerweile hat sich die sogenannte 2. Praxisinhaberin B aus dieser Praxis verabschiedet) hat die Praxisinhaberin A nun eine Praxisgemeinschaft mit einer Heilpraktikerin eingegangen. Da ich gerade selbst die Ausbildung zur Voll-HP mache um dann im Anschluss auch ordnungsgemäß osteopathisch arbeiten zu dürfen nun meine Fragen an Euch.
1. Müssen 2 seperate Schilder mit Titeln angebracht werden? Hier ist es nur ein Schild das so aufgebaut ist dass es schnell zu Verwechslungen
kommen kann, da die Praxisinhaberin A "Heilpraktikerin für Physiotherapie" ist und erwiesenermaßen schon immer mit Akkupunktur gearbeitet
hat. (Wenn ich erwiesenermaßen schreibe könnt Ihr davon ausgehen, dass dem wirklich so ist.)
2. Muss Praxisnhaberin A ihre Kassenzulassung abgeben, wenn durch diese Praxisgemeinschaft die Mindestanforderungen an eine
Physiotherapiepraxis nicht mehr gegeben ist und wenn wo muss das gemeldet werden?
3. Wo muss eine solche Praxisgemeinschaft gemeldet werden? Nur bei den Zulassungsstellen für Physiotherapiepraxen oder auch beim
Gesundheitsamt?
Schon einmal vielen Dank für konstruktive Hilfe und bitte nehmt Abstand von Beschimpfungen oder ähnlichem. Und wie gesagt wenn ich hier erwiesenermaßen schreibe ist dem wirklich so.
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McMiki schrieb:
Die erste Frage die sich einem stellt ist: Wieso interessierst es dich so sehr was in der Praxis abläuft? Die zweite: Woher hast du deine, wie du hier immer so schön betonst "erwiesenermaßen", Informationen?
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Falls der link nicht geht, google
"Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden"
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Ramona Völlkopf schrieb:
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen - GKV-Spitzenverband
Falls der link nicht geht, google
"Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden"
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jens 379 schrieb:
Hallo und guten Morgen, viellt solltest Du lieber beim städtischen Ordnungsamt arbeiten, als Therapeutin hast Du offensichtlich nicht den entsprechenden ERfolg daß Du Dich mit derartigen Dingen beschäftigst. Versuch doch die Konkurrenz mit können auszuschalten und nicht mit Rechtsmitteln, dann kannst Du viellt auch besser schlafen. Schönes Woende!
Zu 2. woher weißt du das sie die Mindestanforderungen der KK nicht mehr erfüllen? Sie können sich durchaus Räume teilen...
Zu 3. hat Ramona Völlkopf einen Link geschrieben
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paulisissi schrieb:
Hallo, im Prinzip bin ich der selben Meinung wie Jens379. Doch wenn in Praxen Betrug begangen wird ( Angestellte die KEINE Ausbildung haben KG-Elektrotherapie-Ultraschall machen) finde ich schon, denen. sollte das Handwerk sprich Praxiszulassung entzogen werden. Noch eine andere Frage, wie sind die räumlichen Vorraussetzungen wenn man mit einer Heilpraktikerin eine Praxengemeinschaft gründen möchte? Schönen Abend
Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Für den HP müssen extra Räume vorhanden sein, zum Teil verlangt die GKV ein völlige Trennung mit extra Eingang und Toilette.
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Tempelritter schrieb:
Einrichtungsrichtlinien:
Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Für den HP müssen extra Räume vorhanden sein, zum Teil verlangt die GKV ein völlige Trennung mit extra Eingang und Toilette.
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morpheus-06 schrieb:
Je nach Bundesland und Kasse wird das streng oder auch mal lockerer gesehen.
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PTP schrieb:
Zu 1. Akupunktur als HP für Physio ist nicht möglich, nur als Voll-HP
Zu 2. woher weißt du das sie die Mindestanforderungen der KK nicht mehr erfüllen? Sie können sich durchaus Räume teilen...
Zu 3. hat Ramona Völlkopf einen Link geschrieben
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