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Pilates-Ausbildung machen?
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erlernen? Wo ist dein Weg?
Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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ich habe eine Frage bzgl. einer möglichen Praxisgemeinschaft mit einem Heilpraktiker.
In Kürze werde ich eine neue Praxis beziehen, in der ich einen großzügigen Materialraum habe. Nun habe ich die Anfrage eines Heilpraktikers, ob er den Raum anmieten könne. Meinen Vermietern ist das auf jeden Fall recht.
Jetzt frage ich mich allerdings, ob das überhaupt erlaubt wäre, da HP ja nicht zu den Heilmitteln zählt? Hat jemand Erfahrung damit oder weiß genaues?
Ich freue mich über eure Antworten!
Grüße
Tolkinchen
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Tolkinchen schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. einer möglichen Praxisgemeinschaft mit einem Heilpraktiker.
In Kürze werde ich eine neue Praxis beziehen, in der ich einen großzügigen Materialraum habe. Nun habe ich die Anfrage eines Heilpraktikers, ob er den Raum anmieten könne. Meinen Vermietern ist das auf jeden Fall recht.
Jetzt frage ich mich allerdings, ob das überhaupt erlaubt wäre, da HP ja nicht zu den Heilmitteln zählt? Hat jemand Erfahrung damit oder weiß genaues?
Ich freue mich über eure Antworten!
Grüße
Tolkinchen
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Diese Frage können dir nur die Kassen in deinem Bundesland beantworten. Wenn dann muss der HP Raum extra sein und darf nicht einer deiner genutzten Räume sein, so ist es in BaWü.
Ich bin mir nicht sicher
Ist es nicht auch möglich gleiche Räumlichkeiten zu nutzen wenn man unterschiedliche Öffnungszeiten hat....also nicht gleiichzeitig HP und Physiobetrieb hat?
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mbone schrieb:
Tempelritter schrieb am 17.2.17 07:40:
Diese Frage können dir nur die Kassen in deinem Bundesland beantworten. Wenn dann muss der HP Raum extra sein und darf nicht einer deiner genutzten Räume sein, so ist es in BaWü.
Ich bin mir nicht sicher
Ist es nicht auch möglich gleiche Räumlichkeiten zu nutzen wenn man unterschiedliche Öffnungszeiten hat....also nicht gleiichzeitig HP und Physiobetrieb hat?
Diese Frage können dir nur die Kassen in deinem Bundesland beantworten. Wenn dann muss der HP Raum extra sein und darf nicht einer deiner genutzten Räume sein, so ist es in BaWü.
Ich bin mir nicht sicher
Ist es nicht auch möglich gleiche Räumlichkeiten zu nutzen wenn man unterschiedliche Öffnungszeiten hat....also nicht gleiichzeitig HP und Physiobetrieb hat?
Das geht auch, eine Untervermietung außerhalb der PT Öffnungszeiten.
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Tempelritter schrieb:
mbone schrieb am 17.2.17 08:12:
Tempelritter schrieb am 17.2.17 07:40:
Diese Frage können dir nur die Kassen in deinem Bundesland beantworten. Wenn dann muss der HP Raum extra sein und darf nicht einer deiner genutzten Räume sein, so ist es in BaWü.
Ich bin mir nicht sicher
Ist es nicht auch möglich gleiche Räumlichkeiten zu nutzen wenn man unterschiedliche Öffnungszeiten hat....also nicht gleiichzeitig HP und Physiobetrieb hat?
Das geht auch, eine Untervermietung außerhalb der PT Öffnungszeiten.
So wie ich die Rahmenempfehlungen verstanden habe, ist es wohl leider nicht möglich, da HP nicht zu den Heilmitteln zählt. Die Räumlichkeiten nach Praxisschluss unterzuvermieten ist eigentlich ein guter Einwand, für den betreffenden Heilpraktiker aber leider uninteressant.
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Tolkinchen schrieb:
Danke für eure Antworten!
So wie ich die Rahmenempfehlungen verstanden habe, ist es wohl leider nicht möglich, da HP nicht zu den Heilmitteln zählt. Die Räumlichkeiten nach Praxisschluss unterzuvermieten ist eigentlich ein guter Einwand, für den betreffenden Heilpraktiker aber leider uninteressant.
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Tempelritter schrieb:
Diese Frage können dir nur die Kassen in deinem Bundesland beantworten. Wenn dann muss der HP Raum extra sein und darf nicht einer deiner genutzten Räume sein, so ist es in BaWü.
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RoFo schrieb:
Als reine Privatpraxis gar kein Problem.
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