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Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
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Unsere T...
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Danke für eure Hilfe!
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eim schrieb:
Ich glaub nicht das es ihm zu teuer wird sonder das Gegenteil der Fall ist ,er selber nicht mehr so viel verdient
Edit: Untervermietung bei einer Praxisgemeinschaft? Damit hast DU null Rechte dem Vermieter gegenüber. Absoluter NoGo. Mit Verlaub, dass klinkt alles sehr amateurhaft. Nix für ungut.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ganz ehrlich, wenn das jetzt schon so abläuft, dann lass es lieber gleich bleiben. Der Ärger zwischen euch beiden ist schon vorprogrammiert. 🥴
Edit: Untervermietung bei einer Praxisgemeinschaft? Damit hast DU null Rechte dem Vermieter gegenüber. Absoluter NoGo. Mit Verlaub, dass klinkt alles sehr amateurhaft. Nix für ungut.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@eim ja sorry, hab mich falsch ausgedrückt, zu teuer für mich!
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Äntz schrieb:
Das hört sich für mich auch seltsam an. Und einig über Mietkosten wär ja nicht so schwer, Qm Zahl, Mietzins und jeweilige Nutzung ist ja keine Zauberei oder Verhandlungssache. Aber für eine Praxisgemeinschaft muss schon sehr viel stimmen, damit es langfristig funktioniert
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Äntz schrieb:
Lars hat absolut Recht-auf keinen Fall Untermietvertrag. Ich hoffe, dein dann ehemaliger Chef agiert mit dir dann auf Augenhöhe und sieht dich nicht als Angestellter, den er ins Boot geholt hat. Du musst dich dann als gleichberechtigter Partner behaupten. Wünsche auf jeden Fall viel Glück!
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Äntz schrieb:
..und vielleicht noch zu deiner eigentlichen Frage: Keine Ablöse!! wenn er Anfragen nicht bedienen kann, weil er durch dich als Partner weniger Behandlungen durchführen kann, sollte er jmd neuen einstellen, falls es jm findet. Nicht dein Problem. Er hat ja auch weniger Kosten und entscheidet sich ja für dich als Partner.
Grundfrage ist auch: Wieso willst du mit ihm eine Praxisgemeinschaft gründen? Oder war es sein Vorschlag?
Dann die Frage wenn du nun mit einsteigst, was bringst du dann als Kohle mit? Da du ja alles mit nutzt, und nicht erst um Patienten werben musst, kann ein Einstiegsbetrag schon verlangt werden.
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idefix- schrieb:
Wie das Wort schon sagt: "Praxisgemeinschaft"!!!! also alles zusammen. Wenn ihr alle gleich viel arbeitet, dann werden die Kosten unter euch zweien geteilt. Untervermietung ist ein nogo. Geklärt werden sollte, wie die Aufteilung der Patienten läuft. Macht das die Rezikraft oder bestimmt es der Patient wohin er will?
Grundfrage ist auch: Wieso willst du mit ihm eine Praxisgemeinschaft gründen? Oder war es sein Vorschlag?
Dann die Frage wenn du nun mit einsteigst, was bringst du dann als Kohle mit? Da du ja alles mit nutzt, und nicht erst um Patienten werben musst, kann ein Einstiegsbetrag schon verlangt werden.
Mit dem Untervermietvertrag hat sie im Prinzip die selben Rechte wie der Hauptmieter das wissen viele nicht.Gerade beim Gewerbe.Hatte schon das Problem deswegen weiss ich das so genau.
Aber iansonsten hast du Recht - wenn es jetzt schon nicht klappt dann sollte man es lassen.
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Mit dem Untervermietvertrag hat sie im Prinzip die selben Rechte wie der Hauptmieter das wissen viele nicht.Gerade beim Gewerbe.Hatte schon das Problem deswegen weiss ich das so genau.
Aber iansonsten hast du Recht - wenn es jetzt schon nicht klappt dann sollte man es lassen.
Kosten evtl. ja,aber nicht die Einnahmen.Ansonsten wäre es bei alles in einem Topf,eine Gemeinschaftspraxis......kl. Unterschied und wird immer wieder verwechselt.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@idefix-
Kosten evtl. ja,aber nicht die Einnahmen.Ansonsten wäre es bei alles in einem Topf,eine Gemeinschaftspraxis......kl. Unterschied und wird immer wieder verwechselt.
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@idefix- Ja, es war sein Vorschlag und jein, bei einer praxisgemeinschaft rechnet jeder für sich alleine ab. Zwei Praxen unter einem Dach!
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idefix- schrieb:
@Michael Woelky sorry, stimmt, Einnahmen und Ausgaben werden getrennt.
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sgzd schrieb:
Sehe es tatsächlich auch von der anderen Seite: „seine Akquise“, Aussendarstellung, Homepage, Sozial Media, Visitenkarten, usw. füllen Deinen Plan als AN. Warum soll er Dir den Weg als dann AG/Praxisgemeinschaft mit vollem Plan ab Tag 1 ermöglichen ohne monetäre Gegenleistung?
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Geronimo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ...und den Datenschutz bei der Praxisgemeinschaft nicht vergessen..
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallihallo! Ich plane zusammen mit meinem Chef eine Praxisgemeinschaft zu gründen. Er würde mir Räumlichkeiten untervermieten. Eine Voranfrage bei der Arge ist bereits positiv ausgefallen. Jetzt müssen wir uns noch über die Mietkosten einig werden. Das Gespräch steht noch aus. Er meinte jetzt heute das er überrascht war wie teuer das alles wird, da es ja ein Unterschied wäre, ob jemand externes in die Praxis kommt oder jemand internes. Ich würde ihm dann ja wegfallen. Jetzt meine Frage, kann er eine Art Ablöse für die Patienten verlangen?
Danke für eure Hilfe!
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