Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Aus Altersgründen möchten wir unsere Praxis verkaufen oder vermieten. Weiß jemand wie der vorhandene Patientenstamm bei einem Verkauf bewertet wird? Die Praxis existiert seit über 40 Jahren.
Auf Nachfragen beim Verband schickte man uns nur einen Auszug aus dem Rahmenvertrag bzgl Zulassung. Das hilft uns aber leider nicht weiter.
Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit.
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MfG
JürgenK ;) i.R.
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JürgenK schrieb:
ein Patientenstamm zählt heute nix mehr ...man weiss ja auch nicht ob die Patienten bleiben wollen ... bei einem NEUEN....müstet ihr versuchen ob der Käufer das so mitmacht
MfG
JürgenK ;) i.R.
Ansonsten gilt für den Patientenstamm als Solches: "Türkische Basar".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Welcher Verband? Meiner hält entsprechende Unterlagen zur Praxisbewertung beim Verkauf für die Mitglieder vor.
Ansonsten gilt für den Patientenstamm als Solches: "Türkische Basar".
Verkauf ist nicht mehr.
Was die neuen Therapeuten nun aus dem Kundenstamm machen, den sie von uns übernommen haben, wird sich zeigen.
Wir haben ca. 380 Behandlungen in der Woche gemacht, dies in den anderen Praxen unterzubringen, hat nun zu noch längeren Wartezeiten am Ort geführt.
Ein Kollege hatte gerade 5 Wochen offen, der hat sich riesig über die neuen Kunden gefreut.
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idefix- schrieb:
Als wir zum 1.11. aufgehört haben, Nachfolger oder weiterführendes Personal gab es keinen, waren wir froh, das wir Kollegen am Ort hatten die vor Allem unsere Dauerpatienten übernommen haben.
Verkauf ist nicht mehr.
Was die neuen Therapeuten nun aus dem Kundenstamm machen, den sie von uns übernommen haben, wird sich zeigen.
Wir haben ca. 380 Behandlungen in der Woche gemacht, dies in den anderen Praxen unterzubringen, hat nun zu noch längeren Wartezeiten am Ort geführt.
Ein Kollege hatte gerade 5 Wochen offen, der hat sich riesig über die neuen Kunden gefreut.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen/innen!
Aus Altersgründen möchten wir unsere Praxis verkaufen oder vermieten. Weiß jemand wie der vorhandene Patientenstamm bei einem Verkauf bewertet wird? Die Praxis existiert seit über 40 Jahren.
Auf Nachfragen beim Verband schickte man uns nur einen Auszug aus dem Rahmenvertrag bzgl Zulassung. Das hilft uns aber leider nicht weiter.
Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit.
Für einen realistischen Wert hielt mein Anwalt 70% des Jahresumsatzes.
Wobei, wie Vorredner schon anmerkten, es sich um keinen in Stein gemeiselten, mess- und vergleichbaren Wert handelt.
Es ist immer, was der Käufer bereit ist, zu zahlen. Und in Zeiten wie diesen, in denen Therapeutenmangel herrscht und man die Praxen eher nicht los bekommt, kann es sich schwierig gestalten.
Die eine Praxis ist aufgrund ihrer Ausstattung und Lage heiss begehert, die andere bleibt auf dem Markt und sie will keiner.
Ich las in anderen Threads hier, noch gar nicht lange her, dass Kollegen ihre Praxen begehrt für einen hervorragenden und lohnenden Preis abgeben konnten, und hier bei uns im ländlichen Raum Kollegen von mir einfach nur geschlossen haben ohne Nachfolger nach jahrelanger Suche.
Tatsächlich haben unsere Betriebe einen Wert. Der neue Inhaber kann Ausstattung und Patienten (wenn auch nicht alle) übernehmen und startet in der Regel einfacher, als würde er neu beginnen.
Ist er in einer Gegend, in der ein Mangel an Praxen und Therapeuten herrscht, kann auch eine neu niedergelassene Praxis gut anlaufen.
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Spongiosa schrieb:
Ich habe mich diesbezüglich schon anwaltlich beraten lassen. Der Wert der Praxis setzt sich nicht nur aus dem Patientenstamm zusammen, sondern auch von dem, was sie sonst noch bietet. Lage, vorhandene Parkplätze, Erreichbarkeit, Mitbewerber im unmittelbaren Umkreis, ect.
Für einen realistischen Wert hielt mein Anwalt 70% des Jahresumsatzes.
Wobei, wie Vorredner schon anmerkten, es sich um keinen in Stein gemeiselten, mess- und vergleichbaren Wert handelt.
Es ist immer, was der Käufer bereit ist, zu zahlen. Und in Zeiten wie diesen, in denen Therapeutenmangel herrscht und man die Praxen eher nicht los bekommt, kann es sich schwierig gestalten.
Die eine Praxis ist aufgrund ihrer Ausstattung und Lage heiss begehert, die andere bleibt auf dem Markt und sie will keiner.
Ich las in anderen Threads hier, noch gar nicht lange her, dass Kollegen ihre Praxen begehrt für einen hervorragenden und lohnenden Preis abgeben konnten, und hier bei uns im ländlichen Raum Kollegen von mir einfach nur geschlossen haben ohne Nachfolger nach jahrelanger Suche.
Tatsächlich haben unsere Betriebe einen Wert. Der neue Inhaber kann Ausstattung und Patienten (wenn auch nicht alle) übernehmen und startet in der Regel einfacher, als würde er neu beginnen.
Ist er in einer Gegend, in der ein Mangel an Praxen und Therapeuten herrscht, kann auch eine neu niedergelassene Praxis gut anlaufen.
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Spongiosa schrieb:
Das eine muss das andere nicht ablösen. Beide Modelle, und auch neue, haben ihre Daseinsberechtigung. Und der Patient sucht sich die Praxis aus, die am besten zu seinen Vorstellungen passt.
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Dolto schrieb:
Fragt mal die Kolleginnen mit Nachwuchs wie viele Wochenstunden sie für eine eigene Praxis zur Verfügung stehen können bzw. wollen. Bei der dann folgenden Antwort von 20 bis maximal 25 Stunden ist klar, dass kein hoher Preis zu bezahlen ist. Bin gespannt, wie lange die klassische Einzelunternehmer Praxis so noch existiert. Eigentlich ist es Zeit für neue Modelle.
Will man sich zur Ruhe setzen, stellt man einen Geschäftsführer ein. Der muss nicht zwingend Physiotherapeut sein und man hat als Gesellschafter noch weiterhin Einkünfte aus der Praxis.
Beim Verkauf werden dann nur die Gesellschaftsanteile verkauft, Verträge und Patienten bleiben.
Das kann auch steuerliche Vorteile haben, erst recht, wenn die Praxis in der eigenen Immobilie betrieben wird.
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Wonderwoman schrieb:
Wie sieht es denn da mit der Umsatzsteuer aus?
Gut sieht es aus.
Die Umsätze aus Heilbehandlungen auf Rezept sind nach § 4 Pkt. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit, für die anderen Umsätze (nicht auf Rezept) kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
Es ist zu beachten, dass Gewerbesteuer anfällt und die Buchführung etwas mehr kostet (Steuer- und Handelsbilanz), deshalb lohnt sich das auch nur für größere Praxen.
Ein Besteuerungsvergleich zwischen Einzelunternehmer und GmbH würde hier den Rahmen sprengen.
Mir ist ein konkretes Beispiel bekannt, ich meine, eine GmbH kann sich lohnen.
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mechanicus schrieb:
@Wonderwoman
Gut sieht es aus.
Die Umsätze aus Heilbehandlungen auf Rezept sind nach § 4 Pkt. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit, für die anderen Umsätze (nicht auf Rezept) kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
Es ist zu beachten, dass Gewerbesteuer anfällt und die Buchführung etwas mehr kostet (Steuer- und Handelsbilanz), deshalb lohnt sich das auch nur für größere Praxen.
Ein Besteuerungsvergleich zwischen Einzelunternehmer und GmbH würde hier den Rahmen sprengen.
Mir ist ein konkretes Beispiel bekannt, ich meine, eine GmbH kann sich lohnen.
Auch bin ich bilanzierungspflichtig, was nicht unterschätzt werden sollte.
Ich sehe keine Vorteile... aber vielleicht übersehe ich hier was. Wenn es nur Vorteile bieten würde, dann würde ja jede Praxis als GmbH geführt werden.
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Wonderwoman schrieb:
@mechanicus Wie sieht es denn mit Körperschaftsteuer aus? Ich denke, es wird Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer fällig. Dazu kommt, dass ich mir entweder ein Geschäftsführergehalt zahlen muss oder Gewinnentnahmen, die ebenfalls versteuert werden (Gehalt sind Kosten für die GmbH... weiß ich). Zudem bin ich mir nicht sicher, ob zum Umsatz bzgl. Kleinunternehmerregelung nicht auch die umsatzsteuerbefreiten Umsätze zählen...
Auch bin ich bilanzierungspflichtig, was nicht unterschätzt werden sollte.
Ich sehe keine Vorteile... aber vielleicht übersehe ich hier was. Wenn es nur Vorteile bieten würde, dann würde ja jede Praxis als GmbH geführt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Tatsächlich kann eine GmbH bei ganz bestimmte Konstellationen Vorteile bieten, kommt halt auf der Einzelfall an. Wir haben das bei meinem Ausscheiden auch steuerlich und juristisch prüfen lassen, letztendlich war für mich persönlich aber die Beendigung meiner Selbstständigkeit, mit halber Steuersatz für den Verkaufserlös, die günstigere Variante. Für die verbleibende Gesellschafter ist in ein paar Jahre tatsächlich die GmbH und Co. KG-Variante die bessere Lösung.
Nein, für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG werden nur die steuerbaren Umsätze (also nicht die ust.-befreiten) zu Grunde gelegt.
Gehen wir mal davon aus, dass Du 100.000 Gewinn machst und 40.000 (Geschäftsführergehalt) für Deine private Lebensführung brauchst.
GmbH:
Gewinn 100.000 - 40.000 = 60.000
Steuer 15% Körperschaftssteuer und ca. 15% Gewerbesteuer (gemeindeabhängig) = 18.000 Steuern im Geschäft.
Privat:
40.000, StKlasse 1 sind abzgl. AN-Werbekostenpauschbetrag 39.000 zu versteuern, was 7.844 ESt bedeutet (Grundtabelle)
Bei 100.000 sind ohne GmbH privat dann 32.000 ESt und 1.796 Soli, also fast 34.000 fällig.
Sehr vereinfacht, nur ein Beispiel und Gestaltungsmodelle mal außen vor gelassen.
Ob es immer schlau ist, das zu machen, was andere machen, sei mal dahingestellt. Neue Wege zu gehen und offen für Lösungen zu sein, zahlt sich jedoch meist aus, auch wenn es nicht alle machen. ;-)
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mechanicus schrieb:
@Wonderwoman
Nein, für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG werden nur die steuerbaren Umsätze (also nicht die ust.-befreiten) zu Grunde gelegt.
Gehen wir mal davon aus, dass Du 100.000 Gewinn machst und 40.000 (Geschäftsführergehalt) für Deine private Lebensführung brauchst.
GmbH:
Gewinn 100.000 - 40.000 = 60.000
Steuer 15% Körperschaftssteuer und ca. 15% Gewerbesteuer (gemeindeabhängig) = 18.000 Steuern im Geschäft.
Privat:
40.000, StKlasse 1 sind abzgl. AN-Werbekostenpauschbetrag 39.000 zu versteuern, was 7.844 ESt bedeutet (Grundtabelle)
Bei 100.000 sind ohne GmbH privat dann 32.000 ESt und 1.796 Soli, also fast 34.000 fällig.
Sehr vereinfacht, nur ein Beispiel und Gestaltungsmodelle mal außen vor gelassen.
Ob es immer schlau ist, das zu machen, was andere machen, sei mal dahingestellt. Neue Wege zu gehen und offen für Lösungen zu sein, zahlt sich jedoch meist aus, auch wenn es nicht alle machen. ;-)
Die GmbH & Co. KG bietet i.d.R. steuerlich kaum Vorteile und ist hauptsächlich eine Haftungsabsicherung (durch die vollhaftende Komplementär-GmbH).
Anders sieht es aus, wenn die Praxis in der eigenen Immobilie betrieben wird. Dann wandern die Praxisräume als notwendiges Betriebsvermögen in die stille Reserve, die dann bei Praxisaufgabe schnell zu einer sehr hohen Steuerlast werden kann. Abhilfe schafft hier der rechtzeitige Verkauf an Ehefrau, Kinder oder die besagte GmbH & Co. KG, weil dann keine Grunderwerbssteuer anfällt (Gesamthandübergang).
Kommt aber alles auf den individuellen Einzelfall an.
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mechanicus schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Die GmbH & Co. KG bietet i.d.R. steuerlich kaum Vorteile und ist hauptsächlich eine Haftungsabsicherung (durch die vollhaftende Komplementär-GmbH).
Anders sieht es aus, wenn die Praxis in der eigenen Immobilie betrieben wird. Dann wandern die Praxisräume als notwendiges Betriebsvermögen in die stille Reserve, die dann bei Praxisaufgabe schnell zu einer sehr hohen Steuerlast werden kann. Abhilfe schafft hier der rechtzeitige Verkauf an Ehefrau, Kinder oder die besagte GmbH & Co. KG, weil dann keine Grunderwerbssteuer anfällt (Gesamthandübergang).
Kommt aber alles auf den individuellen Einzelfall an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mechanicus Die GmbH & Co. KG bietet zwar kein steuerlich Zusatzvorteil, aber in diesem speziellen Fall die Möglichkeit, Junior-Gesellschafter (mit verschiedene beruflich Qualifikationen) mit einem Mini-Anteil einzubinden. Aber, wie schon mal gesagt, liegt hier aufgrund der gesamten Firmenstruktur keine übliche Praxis vor. Daher ist das für uns die optimale Lösung. Unsere Gewerbeimmobilie liegt im Übrigen schon seit 20 Jahre in eine separate GmbH.
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mechanicus schrieb:
Eine etwas andere Möglichkeit wäre bei einer größeren Praxis, diese in eine GmbH umzuwandeln.
Will man sich zur Ruhe setzen, stellt man einen Geschäftsführer ein. Der muss nicht zwingend Physiotherapeut sein und man hat als Gesellschafter noch weiterhin Einkünfte aus der Praxis.
Beim Verkauf werden dann nur die Gesellschaftsanteile verkauft, Verträge und Patienten bleiben.
Das kann auch steuerliche Vorteile haben, erst recht, wenn die Praxis in der eigenen Immobilie betrieben wird.
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