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Fortbildungen (finanzielle
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3.000€ für das erste Besch...
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Im Falle einer Praxisübernahme müssen die neuen Raumanforderungen erfüllt werden, oder bleiben die alten behalten?
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McMiki schrieb:
Thema Bestandsschutz!!!
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RoFo schrieb:
Bei Wechsel des PI gibt es keinen Bestandschutz.
"Praxisverkauf ebenfalls nicht betroffen
Entgegen anders lautenden Berichten, ist bei einem Verkauf keine neue Zulassung notwendig. Bisher war strittig, ob bei einem Praxisverkauf ebenfalls eine neue Zulassung notwendig ist oder nicht. Dies wird künftig großzügig gehandhabt: Nur wenn eine Praxis umzieht, müssen die neuen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Wechselt jedoch nur der Praxisinhaber (z.B. bei einem Verkauf) ist keine neue räumliche Zulassung notwendig. Somit ist ebenfalls ein Bestandsschutz für bereits zugelassene Praxen gewährleistet.
Im Text heißt es: "Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Praxis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen." Da dies unterschiedlich interpretiert werden kann, hat der Spitzenverband klar gestellt, dass damit gemeint ist, dass nur ein Umzug eine neue Zulassung benötigt: Bei einer Verlegung ist für die neuen Praxisräume ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen. Bei einem Inhaberwechsel müssen nur die personellen Voraussetzungen des neuen Praxisinhabers überprüft werden.
Wie uns der GKV-Spitzenverband bestätigt hat, wurden Kassenmitarbeiter in einer Schulung entsprechend eingewiesen und uns versichert, dass die Kassen dies entsprechend handhaben werden."
Am besten zur Sicherheit nochmals beim GKV-Spitzenverband nachfragen
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steve k schrieb:
Laut News-Archiv vom 12.07.18 ist bei Praxisverkauf keine neue Zulassung nötig.
"Praxisverkauf ebenfalls nicht betroffen
Entgegen anders lautenden Berichten, ist bei einem Verkauf keine neue Zulassung notwendig. Bisher war strittig, ob bei einem Praxisverkauf ebenfalls eine neue Zulassung notwendig ist oder nicht. Dies wird künftig großzügig gehandhabt: Nur wenn eine Praxis umzieht, müssen die neuen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Wechselt jedoch nur der Praxisinhaber (z.B. bei einem Verkauf) ist keine neue räumliche Zulassung notwendig. Somit ist ebenfalls ein Bestandsschutz für bereits zugelassene Praxen gewährleistet.
Im Text heißt es: "Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Praxis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen." Da dies unterschiedlich interpretiert werden kann, hat der Spitzenverband klar gestellt, dass damit gemeint ist, dass nur ein Umzug eine neue Zulassung benötigt: Bei einer Verlegung ist für die neuen Praxisräume ein neues Zulassungsverfahren durchzuführen. Bei einem Inhaberwechsel müssen nur die personellen Voraussetzungen des neuen Praxisinhabers überprüft werden.
Wie uns der GKV-Spitzenverband bestätigt hat, wurden Kassenmitarbeiter in einer Schulung entsprechend eingewiesen und uns versichert, dass die Kassen dies entsprechend handhaben werden."
Am besten zur Sicherheit nochmals beim GKV-Spitzenverband nachfragen
2.3.1 Die Zulassung endet, wenn diese vom Zugelassenen zurückgegeben wird oder wenn
diese von den zulassenden Stellen widerrufen wird. Sie endet ferner bei Aufgabe,
Verlegung oder Verkauf der Praxis. Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Pra-
xis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zu-
lassungsverfahren durchzuführen
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RoFo schrieb:
Beim GKV Spitzenverband steht:
2.3.1 Die Zulassung endet, wenn diese vom Zugelassenen zurückgegeben wird oder wenn
diese von den zulassenden Stellen widerrufen wird. Sie endet ferner bei Aufgabe,
Verlegung oder Verkauf der Praxis. Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Pra-
xis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zu-
lassungsverfahren durchzuführen
Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband
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RoFo schrieb:
Hier noch die Quelle ab 1.8.18:
Zulassungsempfehlungen - GKV-Spitzenverband
Immer erst alles lesen..
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McMiki schrieb:
https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9651
Immer erst alles lesen..
„Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Praxis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zu-
lassungsverfahren durchzuführen.'
Dieser Satz ist echt doof, weil man zur Verständlichkeit besser zwei Sätze hätte nehmen sollen.
Verlegung -> neue Praxisräume
Verkauf -> neuen Praxisinhaber
Das „oder" und das „bzw." trennt es jeweils.
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tom1350 schrieb:
@RoFo
„Bei einer Verlegung oder einem Verkauf der Praxis ist für die neuen Praxisräume bzw. für den neuen Praxisinhaber ein neues Zu-
lassungsverfahren durchzuführen.'
Dieser Satz ist echt doof, weil man zur Verständlichkeit besser zwei Sätze hätte nehmen sollen.
Verlegung -> neue Praxisräume
Verkauf -> neuen Praxisinhaber
Das „oder" und das „bzw." trennt es jeweils.
Deshalb ist eine direkte Nachfrage wohl am besten.
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steve k schrieb:
Dann behauptet der GKV-Spitzenverband gegenüber Physio.de und Verbänden wieder einmal einen anderen Sachverhalt als gegenüber den PI's.
Deshalb ist eine direkte Nachfrage wohl am besten.
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Eberhard schrieb:
Vielleicht darf ich darauf hinweisen, dass dann in Zukunft eine Praxis, die noch im "Mittelalter" gegründet und eingerichtet wurde, ohne Probleme verkauft bzw. gekauft werden kann. Meinem Verständnis von der Weiterentwicklung der Physiotherapie widerstrebt dies etwas.
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Neue Abnahme = neue Regeln
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