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Physiotherapie-Praxis, in der das
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kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
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wir 3 kollegen Übernehmen Praxis, Bank=Busnissplan ist klar.
Steuerberater haben zurzeit Problem zu finden, was wäre unsere nächsten Schritte Gbr gründen ist uns auch klar, aber welche Abfolge hat alles????
Erst Ik nr? oder verband, oder Zulassung,
Hoffe hier kann uns geholfen werden, suche im Internet , aber nichts info haftiges...
Danke
Lg
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wir 3 kollegen Übernehmen Praxis, Bank=Busnissplan ist klar.
Steuerberater haben zurzeit Problem zu finden, was wäre unsere nächsten Schritte Gbr gründen ist uns auch klar, aber welche Abfolge hat alles????
Erst Ik nr? oder verband, oder Zulassung,
Hoffe hier kann uns geholfen werden, suche im Internet , aber nichts info haftiges...
Danke
Lg
Wobei die Haftungsfrage nicht ganz unerheblich ist, bei drei Inhaber (GmbH? > RA/Stbr)
Inhalte eines GbR Vertrages sind existentiell wichtig, vor allem wenn einer (von drei) einmal ausscheidet, auch steuerlich nicht unwichtig, daher RA/Stbr zusammen. Dieser Vertrag ist zwar nicht billig zu erstellen, ist aber für den Tag "X" wenn man ihn einmal (leider) brauchen würde, sehr entspannend.
Also:
Gesellschaftsformfindung
Verband kann, muss aber nicht, hilfreich kann es aber bei drei Inhaber schon sein.
Zulassungsanfrage (Vorabklärung der Praxis) erst nach Klärung der Gesellschaftsform, dann Praxisplan > Anfrage Kassen
IK kann nach Gesellschaftsform beantragen, da bei Zulassungsanfragen diese benötigt wird
Versicherungsanfragen bei drei Teilhaber...die auch Nachweis bei Zulassung sein muss (also abgeschlossene Versicherungen)
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jetzt wird es aber lustig!
Heilhilfsberufsvereine üben sich in Unternehmensgründungsberatung.
Soviel Kompetenz hätte ich jetzt nicht erwartet.
Obwohl.....
Glauben sie doch schon seit Langem die alleinige Legitimation, die Leistungen dieser Unternehmen an die GKV verkaufen zu dürfen, gepachtet zu haben.
Und mit Duldung der Gegenseite (GKV) funktioniert diese Allianz ja hervorragend. Als Beleg dürften die letzten 20, als verlorene, Jahre genügen.
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mocca schrieb:
weiter so,
jetzt wird es aber lustig!
Heilhilfsberufsvereine üben sich in Unternehmensgründungsberatung.
Soviel Kompetenz hätte ich jetzt nicht erwartet.
Obwohl.....
Glauben sie doch schon seit Langem die alleinige Legitimation, die Leistungen dieser Unternehmen an die GKV verkaufen zu dürfen, gepachtet zu haben.
Und mit Duldung der Gegenseite (GKV) funktioniert diese Allianz ja hervorragend. Als Beleg dürften die letzten 20, als verlorene, Jahre genügen.
weiter so,
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Heilhilfsberufsvereine üben sich in Unternehmensgründungsberatung.
Soviel Kompetenz hätte ich jetzt nicht erwartet.
Obwohl.....
Glauben sie doch schon seit Langem die alleinige Legitimation, die Leistungen dieser Unternehmen an die GKV verkaufen zu dürfen, gepachtet zu haben.
Und mit Duldung der Gegenseite (GKV) funktioniert diese Allianz ja hervorragend. Als Beleg dürften die letzten 20, als verlorene, Jahre genügen.
Vielleicht nützt das richtige Lesen um festzustellen, dass auf die Frage hin genau die Antwort korrekt widergegeben wurde, deren Kompetenz dahinter steht, nämlich jener der RA und Stbr.
Alles andere sind Hinweise (!) von privater (!) Natur, die von dir oder dem dir gerne zitierten AG-Verein leider nicht kommen.
Obwohl, :unamused: in letzter Zeit hört man dies und das...
Dein unhabängiges GKV-Geschäftsmodell -abkömmlich dem AG-Verein- steht der Darstellung noch aus, jedenfalls wurde deinerseits noch keinerlei Wörtchen diesbezüglich verlauten lassen, trotz multidisziplinärer Vereinsangehörigkeit, was hier z.B. gar nicht gefragt wurde, sondern Meinungen zum Thema der Abfolge einer Selbständigkeit.
Neu wäre es für mich, dass ein (der) AG-Verein selbst solche Schulungen anbietet und wenn, dann wohl nur unter Zuhilfenahme der nicht AG-Verein-angehörigen -da angestellt- Ra oder Stbr, selten kombiniert jedoch dort zu finden ist.
Anonymos kann mit dem kostenlosen Tip seine Berater nun kontaktieren.
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 2.4.17 14:25:
weiter so,
jetzt wird es aber lustig!
Heilhilfsberufsvereine üben sich in Unternehmensgründungsberatung.
Soviel Kompetenz hätte ich jetzt nicht erwartet.
Obwohl.....
Glauben sie doch schon seit Langem die alleinige Legitimation, die Leistungen dieser Unternehmen an die GKV verkaufen zu dürfen, gepachtet zu haben.
Und mit Duldung der Gegenseite (GKV) funktioniert diese Allianz ja hervorragend. Als Beleg dürften die letzten 20, als verlorene, Jahre genügen.
Vielleicht nützt das richtige Lesen um festzustellen, dass auf die Frage hin genau die Antwort korrekt widergegeben wurde, deren Kompetenz dahinter steht, nämlich jener der RA und Stbr.
Alles andere sind Hinweise (!) von privater (!) Natur, die von dir oder dem dir gerne zitierten AG-Verein leider nicht kommen.
Obwohl, :unamused: in letzter Zeit hört man dies und das...
Dein unhabängiges GKV-Geschäftsmodell -abkömmlich dem AG-Verein- steht der Darstellung noch aus, jedenfalls wurde deinerseits noch keinerlei Wörtchen diesbezüglich verlauten lassen, trotz multidisziplinärer Vereinsangehörigkeit, was hier z.B. gar nicht gefragt wurde, sondern Meinungen zum Thema der Abfolge einer Selbständigkeit.
Neu wäre es für mich, dass ein (der) AG-Verein selbst solche Schulungen anbietet und wenn, dann wohl nur unter Zuhilfenahme der nicht AG-Verein-angehörigen -da angestellt- Ra oder Stbr, selten kombiniert jedoch dort zu finden ist.
Anonymos kann mit dem kostenlosen Tip seine Berater nun kontaktieren.
Dein Beitrag war so was von hilfreich. Dein Wissen in diesem Bereich ist unschlagbar für solche die erst einmal eine grobe Hilfe erfahren wollen.
Vielen Dank.
mach weiter so :frowning:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo mocca,
Dein Beitrag war so was von hilfreich. Dein Wissen in diesem Bereich ist unschlagbar für solche die erst einmal eine grobe Hilfe erfahren wollen.
Vielen Dank.
mach weiter so :frowning:
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Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
GbR Vertrag sollte ein erfahrener Anwalt in Absprache mit dem Stbr kreieren.
Wobei die Haftungsfrage nicht ganz unerheblich ist, bei drei Inhaber (GmbH? > RA/Stbr)
Inhalte eines GbR Vertrages sind existentiell wichtig, vor allem wenn einer (von drei) einmal ausscheidet, auch steuerlich nicht unwichtig, daher RA/Stbr zusammen. Dieser Vertrag ist zwar nicht billig zu erstellen, ist aber für den Tag "X" wenn man ihn einmal (leider) brauchen würde, sehr entspannend.
Also:
Gesellschaftsformfindung
Verband kann, muss aber nicht, hilfreich kann es aber bei drei Inhaber schon sein.
Zulassungsanfrage (Vorabklärung der Praxis) erst nach Klärung der Gesellschaftsform, dann Praxisplan > Anfrage Kassen
IK kann nach Gesellschaftsform beantragen, da bei Zulassungsanfragen diese benötigt wird
Versicherungsanfragen bei drei Teilhaber...die auch Nachweis bei Zulassung sein muss (also abgeschlossene Versicherungen)
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C.Zimmermann schrieb:
GbR mit 3 Leuten ? Ihr wisst schon dass ihr gegenseitig mit eurem Privatvermögen haftet ? :tired_face:
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