Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
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(THEORG 2GO, iPad)
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Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
folgende Situation ich betreibe seit einiger Zeit eine kleine Privatpraxis für Physiotherapie.
Vor kurzem wollte ein Kassenpatient von mir behandelt werden. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass dies mit einem Kassenrezept nicht möglich ist und er von seinem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung für Manuelle Therapie bzw. Krankengymnastik benötigt. Diese hat er sich jetzt von seinem Arzt geben lassen und hat somit einen Termin bei mir bekommen.
Mein Frage muss ich nun eine Umsatzsteuer abführen? Meine Einahmen waren in den letzten Jahren jedoch nie bei über 17500 Euro bezüglich der Privatpraxis. Falls ich denoch eine Abführen muss wieviel Prozent wären dies? Muss ich dies direkt auf der Rechnung vermerken?
Außerdem möchte ein Patient von mir eine Wellnessmassage? Wieviel ist hierfür abzuführen? Reicht eine einfache Rechnung mit durchdruck.
Danke schon mal für eure Infos
P.S. bitte keine blöden Kommentare die keinem hier etwas bringen. Ich möchte einfach nur wissen wie ich mich korrekt verhalte :wink:
Schönen Abend
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
folgende Situation ich betreibe seit einiger Zeit eine kleine Privatpraxis für Physiotherapie.
Vor kurzem wollte ein Kassenpatient von mir behandelt werden. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass dies mit einem Kassenrezept nicht möglich ist und er von seinem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung für Manuelle Therapie bzw. Krankengymnastik benötigt. Diese hat er sich jetzt von seinem Arzt geben lassen und hat somit einen Termin bei mir bekommen.
Mein Frage muss ich nun eine Umsatzsteuer abführen? Meine Einahmen waren in den letzten Jahren jedoch nie bei über 17500 Euro bezüglich der Privatpraxis. Falls ich denoch eine Abführen muss wieviel Prozent wären dies? Muss ich dies direkt auf der Rechnung vermerken?
Außerdem möchte ein Patient von mir eine Wellnessmassage? Wieviel ist hierfür abzuführen? Reicht eine einfache Rechnung mit durchdruck.
Danke schon mal für eure Infos
P.S. bitte keine blöden Kommentare die keinem hier etwas bringen. Ich möchte einfach nur wissen wie ich mich korrekt verhalte :wink:
Schönen Abend
m. A. n. solltest Du sofort schließen und Dich zunächst über die Bedingungen informieren, unter denen Du arbeiten willst. :confused:
Das geht von den zulässigen Behandlungen bis zu den steuerlichen Richtlinien, eine Praxis mit diesen offenen Fragen zu führen, egal ob groß oder klein, ist wie Fahren im Tunnel ohne Licht! :tired_face:
Zum einfachen Beginn des Lernens schon heute empfiehlt sich die Suchfunktion dieses Forums, da ist schon viel an Antworten vorhanden. :thumbsdown:
mfg hgb :sunglasses: auf den letzten Sinnspruch meiner Signatur weise ich besonders hin!
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Warum hast Du das so gemacht? Warum hat der Patient denn sich kein Privatrezept geholt?
Wenn Du eine reine Privatpraxis betreibst, warum machst Du denn keinen sekt. HP PT? Das vereinfacht dich alles.
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Bernie schrieb:
"Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass dies mit einem Kassenrezept nicht möglich ist und er von seinem Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung für Manuelle Therapie bzw. Krankengymnastik benötigt."
Warum hast Du das so gemacht? Warum hat der Patient denn sich kein Privatrezept geholt?
Wenn Du eine reine Privatpraxis betreibst, warum machst Du denn keinen sekt. HP PT? Das vereinfacht dich alles.
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hgb schrieb:
Hallo mab,
m. A. n. solltest Du sofort schließen und Dich zunächst über die Bedingungen informieren, unter denen Du arbeiten willst. :confused:
Das geht von den zulässigen Behandlungen bis zu den steuerlichen Richtlinien, eine Praxis mit diesen offenen Fragen zu führen, egal ob groß oder klein, ist wie Fahren im Tunnel ohne Licht! :tired_face:
Zum einfachen Beginn des Lernens schon heute empfiehlt sich die Suchfunktion dieses Forums, da ist schon viel an Antworten vorhanden. :thumbsdown:
mfg hgb :sunglasses: auf den letzten Sinnspruch meiner Signatur weise ich besonders hin!
abgesehen davon, er holt ja nun sein wissen, wie von dir gewünscht, nach :wink:
kurz und knapp:
vom arzt verordnet = keine steuer
rest = 9%
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
auf rechnungen muss grundsätzlich eine laufende nummer eingetragen werden
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hgb hat das P.S. überlesen :smile:
abgesehen davon, er holt ja nun sein wissen, wie von dir gewünscht, nach :wink:
:thumbsdown:
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WinnieE schrieb:
Alex Moro schrieb am 30.10.19 02:32:
hgb hat das P.S. überlesen :smile:
abgesehen davon, er holt ja nun sein wissen, wie von dir gewünscht, nach :wink:
:thumbsdown:
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
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WinnieE schrieb:
Alex Moro schrieb am 30.10.19 02:32:
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
:smile:
Der is gut!
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RoFo schrieb:
WinnieE schrieb am 30.10.19 07:32:
Alex Moro schrieb am 30.10.19 02:32:
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
:smile:
Der is gut!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Bei über 17.500 Euro muss erst ab dem Folgejahr mit Ust versteuert werden!
Gruß von Monique
Ich würde das so verstehen:
zb. in 2019 liegt man entgegen vorheriger Schätzung (unter 17.500€ zu bleiben) bei 18.000 € und in 2020 werden dann 500 € für das Steuerjahr 2019 mit Ust belegt.
Sinnvollerweise wird man dann die letzten Rechnungen, welche zu mehr als 17.500€ führen, erst im Folgejahr schreiben.
Oder ist da nicht Rechnungsdatum, sondern das Datum der erbrachten Leistungen relevant?
Meine eigentlicher Tenor zu Alex war, dass es u.U. schwierig ist, vorherzusagen, ob auf den 2019er-Rechnungen die USt ausgewiesen werden muss.
Wenn man zu dem Thema googelt, stellt es sich nicht einfach dar, das zu handhaben, da ja immer mit Schwankungen gerechnet werden muss. Es sei denn, man arbeitet sozusagen in grossem Stil deutlich über der "Kleinunternehmergrenze"
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WinnieE schrieb:
da für mich >17,5 bisher nie relevant war (bin ich auch nicht scharf drauf!), hab ich mich mit Details noch nicht beschäftigt.
Ich würde das so verstehen:
zb. in 2019 liegt man entgegen vorheriger Schätzung (unter 17.500€ zu bleiben) bei 18.000 € und in 2020 werden dann 500 € für das Steuerjahr 2019 mit Ust belegt.
Sinnvollerweise wird man dann die letzten Rechnungen, welche zu mehr als 17.500€ führen, erst im Folgejahr schreiben.
Oder ist da nicht Rechnungsdatum, sondern das Datum der erbrachten Leistungen relevant?
Meine eigentlicher Tenor zu Alex war, dass es u.U. schwierig ist, vorherzusagen, ob auf den 2019er-Rechnungen die USt ausgewiesen werden muss.
Wenn man zu dem Thema googelt, stellt es sich nicht einfach dar, das zu handhaben, da ja immer mit Schwankungen gerechnet werden muss. Es sei denn, man arbeitet sozusagen in grossem Stil deutlich über der "Kleinunternehmergrenze"
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
Dafür wäre ein StBe auch gut...der kann auch mehr so Fragen beantworten...
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ali schrieb:
WinnieE schrieb am 30.10.19 07:32:
Alex Moro schrieb am 30.10.19 02:32:
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
Dafür wäre ein StBe auch gut...der kann auch mehr so Fragen beantworten...
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
Dafür wäre ein StBe auch gut...der kann auch mehr so Fragen beantworten...
Auch der StBe kann das erst ein Jahr später wissen...
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RoFo schrieb:
ali schrieb am 30.10.19 14:29:
WinnieE schrieb am 30.10.19 07:32:
Alex Moro schrieb am 30.10.19 02:32:
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
wie kann ich denn bei einer Januar-Rechnung wissen, ob ich am Jahresende unter 17,5 bin?
Dafür wäre ein StBe auch gut...der kann auch mehr so Fragen beantworten...
Auch der StBe kann das erst ein Jahr später wissen...
>> Die eigene Praxis
Das Handbuch für alle (künftigen) selbstständigen<< li. oben auf der Eingangsseite
Nicht umsonst wirbt dieses Forum für das Buch "Die eigene Praxis". Wenn ich immer wieder lese, wie manche PT's in eine Selbstständigkeit schlindern, dreht sich mir der Magen um. Grau kann ich schon nichtmehr werden. - Übrigens bin ich damit nicht allein. Mit einem Unternehmensberater, der hier auch ab und zu surft, hatte ich dazu einen heiteren Austausch.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. wie der Name Steuerberater schon sagt, er berät und macht nicht nur nach Jahresabschluß die Erklärung, wenn alle Zahlen vorliegen. Er berät und erläutert auch die Voraussetzungen zum Versteuern der verschiedenen Einnahmen einer Praxis. Und genau da hapert es hier. Es ist dabei völlig egal, ob es sich um eine kleine oder große Privat- oder Kassenpraxis handelt.
>> Die eigene Praxis
Das Handbuch für alle (künftigen) selbstständigen<< li. oben auf der Eingangsseite
Nicht umsonst wirbt dieses Forum für das Buch "Die eigene Praxis". Wenn ich immer wieder lese, wie manche PT's in eine Selbstständigkeit schlindern, dreht sich mir der Magen um. Grau kann ich schon nichtmehr werden. - Übrigens bin ich damit nicht allein. Mit einem Unternehmensberater, der hier auch ab und zu surft, hatte ich dazu einen heiteren Austausch.
mfg hgb :wink:
.. wie der Name Steuerberater schon sagt, er berät und macht nicht nur nach Jahresabschluß die Erklärung, wenn alle Zahlen vorliegen. Er berät und erläutert auch die Voraussetzungen zum Versteuern der verschiedenen Einnahmen einer Praxis. Und genau da hapert es hier. Es ist dabei völlig egal, ob es sich um eine kleine oder große Privat- oder Kassenpraxis handelt.
>> Die eigene Praxis
Das Handbuch für alle (künftigen) selbstständigen<< li. oben auf der Eingangsseite
Nicht umsonst wirbt dieses Forum für das Buch "Die eigene Praxis". Wenn ich immer wieder lese, wie manche PT's in eine Selbstständigkeit schlindern, dreht sich mir der Magen um. Grau kann ich schon nichtmehr werden. - Übrigens bin ich damit nicht allein. Mit einem Unternehmensberater, der hier auch ab und zu surft, hatte ich dazu einen heiteren Austausch.
mfg hgb :wink:
Danke für deine immerwährende und sehr zuverlässige Belehrung!
Deiner Meinung weiß also der StBe bereits im Januar, wieviel WinnieE im laufenden Jahr umsetzt.
Denn nur darauf bezieht sich meine o.g. Antwort.
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RoFo schrieb:
hgb schrieb am 30.10.19 16:46:
.. wie der Name Steuerberater schon sagt, er berät und macht nicht nur nach Jahresabschluß die Erklärung, wenn alle Zahlen vorliegen. Er berät und erläutert auch die Voraussetzungen zum Versteuern der verschiedenen Einnahmen einer Praxis. Und genau da hapert es hier. Es ist dabei völlig egal, ob es sich um eine kleine oder große Privat- oder Kassenpraxis handelt.
>> Die eigene Praxis
Das Handbuch für alle (künftigen) selbstständigen<< li. oben auf der Eingangsseite
Nicht umsonst wirbt dieses Forum für das Buch "Die eigene Praxis". Wenn ich immer wieder lese, wie manche PT's in eine Selbstständigkeit schlindern, dreht sich mir der Magen um. Grau kann ich schon nichtmehr werden. - Übrigens bin ich damit nicht allein. Mit einem Unternehmensberater, der hier auch ab und zu surft, hatte ich dazu einen heiteren Austausch.
mfg hgb :wink:
Danke für deine immerwährende und sehr zuverlässige Belehrung!
Deiner Meinung weiß also der StBe bereits im Januar, wieviel WinnieE im laufenden Jahr umsetzt.
Denn nur darauf bezieht sich meine o.g. Antwort.
- Übrigens bin ich damit nicht allein. Mit einem Unternehmensberater, der hier auch ab und zu surft, hatte ich dazu einen heiteren Austausch.
mfg hgb :wink:
BINGOOOO!!!
das ist das einzig wirklich fatale an diesem Forum > Rubrik Selbständigkeit, nämlich, dass hier jeder Hans und Franz mitlesen - und mehr oder weniger Qualifziertes absondern kann. :angry: :angry: :angry:
Leider hatte ich erfolglos schon einmal versucht, Physio.de darauf anzusprechen, diesen Bereich als geschlossenes Forum anzubieten.
Komisch - andere Berufe schaffen das.
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WinnieE schrieb:
hgb schrieb am 30.10.19 16:46:
- Übrigens bin ich damit nicht allein. Mit einem Unternehmensberater, der hier auch ab und zu surft, hatte ich dazu einen heiteren Austausch.
mfg hgb :wink:
BINGOOOO!!!
das ist das einzig wirklich fatale an diesem Forum > Rubrik Selbständigkeit, nämlich, dass hier jeder Hans und Franz mitlesen - und mehr oder weniger Qualifziertes absondern kann. :angry: :angry: :angry:
Leider hatte ich erfolglos schon einmal versucht, Physio.de darauf anzusprechen, diesen Bereich als geschlossenes Forum anzubieten.
Komisch - andere Berufe schaffen das.
Verzeiht mir meine "Offenheit", auch ich habe irgendwann mal angefangen, aber ich war nicht so "unbedarft", mich in rechtlichen Dingen nicht auszukennen, da fängt es nämlich ersteinmal an. Hier werden Rahmenvereinbarungen und andere gesetzliche Dinge auseinander klamüstert, als wären diejenigen zu faul, die Ihrigen selbständig zu lesen. Manche sollten sich mit dem Wort Selbständigkeit mehr auseinander setzen, für andere Dinge gibt es einen Steuerberater, Anwalt oder andere Ansprechpartner für Business.
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viento schrieb:
Man sollte aber nicht vergessen, dass bestimmte Themen keine Rechtsberatung sind. Leider wird hier immer wieder kniebohrerhaft versucht, den Kollegen/Innen irgendwas aus den Rippen zu pressen, obwohl jeder vernünftig denkende Mensch vor! der Selbständigkeit eine, nämlich Seine eigene Vorplanung durchlaufen lassen muss. Aber es ist einfach, hier kann man fragen, und wenn es bis zum Klopapier ist, wieviele Rollen im Schrank für Durchfall zu lagern seien.
Verzeiht mir meine "Offenheit", auch ich habe irgendwann mal angefangen, aber ich war nicht so "unbedarft", mich in rechtlichen Dingen nicht auszukennen, da fängt es nämlich ersteinmal an. Hier werden Rahmenvereinbarungen und andere gesetzliche Dinge auseinander klamüstert, als wären diejenigen zu faul, die Ihrigen selbständig zu lesen. Manche sollten sich mit dem Wort Selbständigkeit mehr auseinander setzen, für andere Dinge gibt es einen Steuerberater, Anwalt oder andere Ansprechpartner für Business.
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Problem beschreiben
Alex Moro schrieb:
hgb hat das P.S. überlesen :smile:
abgesehen davon, er holt ja nun sein wissen, wie von dir gewünscht, nach :wink:
kurz und knapp:
vom arzt verordnet = keine steuer
rest = 9%
unter 17,5 K = keine steuer -> muss auf der rechnung vermerkt werden
auf rechnungen muss grundsätzlich eine laufende nummer eingetragen werden
Ein solches PS unter eine solche Anfrage, da krümmt sich mir etwas! :thumbsup:
Wir sind hier kein Verein von Steuerberatern.
mfg hgb :grin:
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Wer gilt steuerlich als Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerbesteuerung dürfen Handwerker wählen, wenn der Umsatz nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Diese beiden Voraussetzungen müssen gemeinsamerfüllt sein, damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Kleinunternehmerregelung: Wann die Umsatzsteuerpflicht greift - dhz
Wer gilt steuerlich als Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerbesteuerung dürfen Handwerker wählen, wenn der Umsatz nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Diese beiden Voraussetzungen müssen gemeinsamerfüllt sein, damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert.
Gruß von Monique
Mir ist auch bekannt, daß sog. gewerbliche Einkünfte die umsatzsteuerfreien Einkünfte in der Heilkunde bei unzureichender Trennung infizieren können, d. h. alle Einkünfte werden umsatzsteuerpflichtig. Auch das war hier schon Thema im Forum, daher eingangs der Hinweis auf die Suchfunktion. Wenn man aber nicht weiß, was man suchen muss, hilft eine solche Anfrage. Helferlein gibt es nämlich immer!
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. und ich lebte mit dem Wissen, PT seien ein freier Beruf und keine Handwerker! Also wieder etwas von der Steuerberatung gelernt! :stuck_out_tongue:
Mir ist auch bekannt, daß sog. gewerbliche Einkünfte die umsatzsteuerfreien Einkünfte in der Heilkunde bei unzureichender Trennung infizieren können, d. h. alle Einkünfte werden umsatzsteuerpflichtig. Auch das war hier schon Thema im Forum, daher eingangs der Hinweis auf die Suchfunktion. Wenn man aber nicht weiß, was man suchen muss, hilft eine solche Anfrage. Helferlein gibt es nämlich immer!
mfg hgb :sunglasses:
Die Kleinunternehmergrenze gilt auch für PT, freier Beruf hin, freier Beruf her.
Ich hatte das o.g. auf die Schnelle (ja, ich muss auch arbeiten) gefunden.
Auch wenn ich als PT kein Steuerberater bin, ich habe jahrelang USt gezahlt, habe das mehrfach mit dem Steuerberater durchgekaut, weil ich mit bestimmten Einkünften über der Kleinunternehmergrenze lag. Deshalb weiß ich genau wovon ich schreibe.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Och, hgb, menno :confused:
Die Kleinunternehmergrenze gilt auch für PT, freier Beruf hin, freier Beruf her.
Ich hatte das o.g. auf die Schnelle (ja, ich muss auch arbeiten) gefunden.
Auch wenn ich als PT kein Steuerberater bin, ich habe jahrelang USt gezahlt, habe das mehrfach mit dem Steuerberater durchgekaut, weil ich mit bestimmten Einkünften über der Kleinunternehmergrenze lag. Deshalb weiß ich genau wovon ich schreibe.
Gruß von Monique
Na, Hauptsache wieder etwas geschrieben aus dem reichen Erfahrungsschatz. Das macht die Situation für mab aber nicht anders.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. also reden wir jetzt über Steuerberatung ohne Qualifikation, so auf die Schnelle?
Na, Hauptsache wieder etwas geschrieben aus dem reichen Erfahrungsschatz. Das macht die Situation für mab aber nicht anders.
mfg hgb :wink:
.. also reden wir jetzt über Steuerberatung ohne Qualifikation, so auf die Schnelle?
Na, Hauptsache wieder etwas geschrieben aus dem reichen Erfahrungsschatz. Das macht die Situation für mab aber nicht anders.
mfg hgb :wink:
Sag mal hgb, welches Problem hast Du eigentlich mit meinen Beiträgen?
Hast Du nichts besseres zu tun, als Dich unqualifiziert abwertend über meine Beiträge zu äußern?
Ja, ich habe einen reichen Erfahrungsschatz in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung. Warum soll ich diesen Erfahrungsschatz hier nicht teilen?
Und mehr als Erfahrungen hast auch Du nicht aufzuweisen! Oder etwa doch?
Du nervst mich gerade sehr... und gibst bezüglich der Ausgangsfrage null Info, Du moserst hier nur rum. Ist es das, was Du wirlich willst: Rummosern?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
hgb schrieb am 30.10.19 13:37:
.. also reden wir jetzt über Steuerberatung ohne Qualifikation, so auf die Schnelle?
Na, Hauptsache wieder etwas geschrieben aus dem reichen Erfahrungsschatz. Das macht die Situation für mab aber nicht anders.
mfg hgb :wink:
Sag mal hgb, welches Problem hast Du eigentlich mit meinen Beiträgen?
Hast Du nichts besseres zu tun, als Dich unqualifiziert abwertend über meine Beiträge zu äußern?
Ja, ich habe einen reichen Erfahrungsschatz in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung. Warum soll ich diesen Erfahrungsschatz hier nicht teilen?
Und mehr als Erfahrungen hast auch Du nicht aufzuweisen! Oder etwa doch?
Du nervst mich gerade sehr... und gibst bezüglich der Ausgangsfrage null Info, Du moserst hier nur rum. Ist es das, was Du wirlich willst: Rummosern?
Gruß von Monique
Gruß von Monique <<
Du also nimmst den Steuerberater zur Hilfe und mab braucht es dank Deiner qualifizierten Auskunft nicht?
Was gibt es sonst noch für Qualitäten, die wir nicht kennen?
mfg hgb
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hgb schrieb:
..>>Auch wenn ich als PT kein Steuerberater bin, ich habe jahrelang USt gezahlt, habe das mehrfach mit dem Steuerberater durchgekaut, weil ich mit bestimmten Einkünften über der Kleinunternehmergrenze lag. Deshalb weiß ich genau wovon ich schreibe.
Gruß von Monique <<
Du also nimmst den Steuerberater zur Hilfe und mab braucht es dank Deiner qualifizierten Auskunft nicht?
Was gibt es sonst noch für Qualitäten, die wir nicht kennen?
mfg hgb
..>>Auch wenn ich als PT kein Steuerberater bin, ich habe jahrelang USt gezahlt, habe das mehrfach mit dem Steuerberater durchgekaut, weil ich mit bestimmten Einkünften über der Kleinunternehmergrenze lag. Deshalb weiß ich genau wovon ich schreibe.
Gruß von Monique <<
Du also nimmst den Steuerberater zur Hilfe und mab braucht es dank Deiner qualifizierten Auskunft nicht?
Was gibt es sonst noch für Qualitäten, die wir nicht kennen?
mfg hgb
Das hat sie nirgends behauptet.
Langsam macht du dich echt lächerlich!
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RoFo schrieb:
hgb schrieb am 30.10.19 21:51:
..>>Auch wenn ich als PT kein Steuerberater bin, ich habe jahrelang USt gezahlt, habe das mehrfach mit dem Steuerberater durchgekaut, weil ich mit bestimmten Einkünften über der Kleinunternehmergrenze lag. Deshalb weiß ich genau wovon ich schreibe.
Gruß von Monique <<
Du also nimmst den Steuerberater zur Hilfe und mab braucht es dank Deiner qualifizierten Auskunft nicht?
Was gibt es sonst noch für Qualitäten, die wir nicht kennen?
mfg hgb
Das hat sie nirgends behauptet.
Langsam macht du dich echt lächerlich!
Daß MOnique und auch Du zu allem und jeden etwas beitragen müßt, ist bekannt.
Hier geht es nicht um Fragen von @WinnieE, sondern von mab, die zu ihrer Unwissen offenbarenden Frage noch einen PS setzt, um Kritik - m. E. sehr berechtigt - im Keime zu ersticken.
Das alles von Menschen, die durch Staatsexamen zur Therapie kranker Menschen qualifiziert sind, nicht zur Steuerberatung, Peronalführung oder anderen Berufen, die eine geregelte Ausbildung auch mit mehreren Staatsexamina erfordern.
"Lächerlich" und "frauenfeindlich" sind Totschlagargumente, dazu schreibe ich nichts weiter. Aber Zustimmung und Ablehnung erfolgt hier gern, wenn es der eigenen Meinung entspricht und nicht wie vom Betreiber gewollt, es in der Sachfrage weiterhilft. (Stichwort: Toleranz gegenüber Gleichgesinnten)
Beispiel:
Kein Profil vorhanden M0nique Mehr als 1000 Beiträge (1765) 22.10.19 18:04
:clap: Super hgb! :clap:
Danke für diesen guten Beitrag.
Mit Gruß von Monique
Das war beim Thema Gedankenüberbau Osteopathie - trotzdem überflüssig!
Und noch eines: Besser die TN lachen über mich als daß sie Magenkrämpfe kriegen! Das entspricht wieder einem Goethewort: Wer sich nicht selber zum Besten haben kann, gehört gewiß nicht zu den besten.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
@RoFo, ich habe nicht behauptet, daß @MOnique andere Qualitäten hat, ich habe gefragt!
Daß MOnique und auch Du zu allem und jeden etwas beitragen müßt, ist bekannt.
Hier geht es nicht um Fragen von @WinnieE, sondern von mab, die zu ihrer Unwissen offenbarenden Frage noch einen PS setzt, um Kritik - m. E. sehr berechtigt - im Keime zu ersticken.
Das alles von Menschen, die durch Staatsexamen zur Therapie kranker Menschen qualifiziert sind, nicht zur Steuerberatung, Peronalführung oder anderen Berufen, die eine geregelte Ausbildung auch mit mehreren Staatsexamina erfordern.
"Lächerlich" und "frauenfeindlich" sind Totschlagargumente, dazu schreibe ich nichts weiter. Aber Zustimmung und Ablehnung erfolgt hier gern, wenn es der eigenen Meinung entspricht und nicht wie vom Betreiber gewollt, es in der Sachfrage weiterhilft. (Stichwort: Toleranz gegenüber Gleichgesinnten)
Beispiel:
Kein Profil vorhanden M0nique Mehr als 1000 Beiträge (1765) 22.10.19 18:04
:clap: Super hgb! :clap:
Danke für diesen guten Beitrag.
Mit Gruß von Monique
Das war beim Thema Gedankenüberbau Osteopathie - trotzdem überflüssig!
Und noch eines: Besser die TN lachen über mich als daß sie Magenkrämpfe kriegen! Das entspricht wieder einem Goethewort: Wer sich nicht selber zum Besten haben kann, gehört gewiß nicht zu den besten.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
meine Lieben, wir sollten das Thema wie o. g. ändern. Der fachlich einzig sinnvolle Beitrag kam von Bernie! :thumbsdown:
Ein solches PS unter eine solche Anfrage, da krümmt sich mir etwas! :thumbsup:
Wir sind hier kein Verein von Steuerberatern.
mfg hgb :grin:
@ winnie wofür willst du überhaupt im januar wissen, wieviel du bis dezember an nebenleistungen erwirbst?
wenn du wesentlich mehr hast, wirds versteuert und wenn sich die versteuerung nicht lohnt, dann brichst du z.b. im november alles ab und wartest bis zum nächsten jahr :unamused:
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hgb wird bestimmt bezahlt, damit er das forum hier unterhält :thumbsdown:
@ winnie wofür willst du überhaupt im januar wissen, wieviel du bis dezember an nebenleistungen erwirbst?
wenn du wesentlich mehr hast, wirds versteuert und wenn sich die versteuerung nicht lohnt, dann brichst du z.b. im november alles ab und wartest bis zum nächsten jahr :unamused:
zu 1.
> entweder das :thumbsdown:, oder er war in seinem vorigen Leben Lehrer.
Sein obiger "Rat" an AT : "m. A. n. solltest Du sofort schließen und Dich zunächst über die Bedingungen informieren, unter denen Du arbeiten willst" ist ja wirklich amüsant.
HGB ist vermutlich mit allem nur denkbaren Wissen geboren und hat demzufolge nie etwas dazu gelernt.
Wie genial wäre es, wenn man die Karriere startet mit dem Wissen, welches man am Ende des Berufsleben hat.
Wissen kann u.a. auch dadurch entstehen, dass man Fehler macht - und daraus lernt.
Aus Angst vor Fehlern gar nicht erst anzufangen, ist natürlich auch eine Option - was alles wäre der Menschheit unter dem Gesichtspunkt "erspart" geblieben.
zu 2.
> um zu wissen, ob meine Rechnungen USt ausweisen müssen. Es sei denn, ich möchte die Grenze grundsätzlich nicht überschreiten.
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WinnieE schrieb:
Alex Moro schrieb am 30.10.19 22:04:
hgb wird bestimmt bezahlt, damit er das forum hier unterhält :thumbsdown:
@ winnie wofür willst du überhaupt im januar wissen, wieviel du bis dezember an nebenleistungen erwirbst?
wenn du wesentlich mehr hast, wirds versteuert und wenn sich die versteuerung nicht lohnt, dann brichst du z.b. im november alles ab und wartest bis zum nächsten jahr :unamused:
zu 1.
> entweder das :thumbsdown:, oder er war in seinem vorigen Leben Lehrer.
Sein obiger "Rat" an AT : "m. A. n. solltest Du sofort schließen und Dich zunächst über die Bedingungen informieren, unter denen Du arbeiten willst" ist ja wirklich amüsant.
HGB ist vermutlich mit allem nur denkbaren Wissen geboren und hat demzufolge nie etwas dazu gelernt.
Wie genial wäre es, wenn man die Karriere startet mit dem Wissen, welches man am Ende des Berufsleben hat.
Wissen kann u.a. auch dadurch entstehen, dass man Fehler macht - und daraus lernt.
Aus Angst vor Fehlern gar nicht erst anzufangen, ist natürlich auch eine Option - was alles wäre der Menschheit unter dem Gesichtspunkt "erspart" geblieben.
zu 2.
> um zu wissen, ob meine Rechnungen USt ausweisen müssen. Es sei denn, ich möchte die Grenze grundsätzlich nicht überschreiten.
Einfach mal lesen, bevor man derart unqualifiziert über Mitforianer Urteile fällt. hgb dürfte Ihnen gegenüber einige Jahrzehnte an Vorsprung haben und gilt in jeder Weise als honoriges Mitglied dieser Gemeinde.
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/gewerbepflichtige-einnahmen-durch-fm/16/177907/178176#msg-178176
Edit: Rechtschreibung
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Xela schrieb:
@WinnieE @Alex Moro
Einfach mal lesen, bevor man derart unqualifiziert über Mitforianer Urteile fällt. hgb dürfte Ihnen gegenüber einige Jahrzehnte an Vorsprung haben und gilt in jeder Weise als honoriges Mitglied dieser Gemeinde.
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/gewerbepflichtige-einnahmen-durch-fm/16/177907/178176#msg-178176
Edit: Rechtschreibung
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Papa Alpaka schrieb:
...wenn ich euch gerade so lese stelle ich mir die Frage ob dieser Zweig der Realität wirklich für den Produktivbetrieb gedacht war?
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Alex Moro schrieb:
hgb wird bestimmt bezahlt, damit er das forum hier unterhält :thumbsdown:
@ winnie wofür willst du überhaupt im januar wissen, wieviel du bis dezember an nebenleistungen erwirbst?
wenn du wesentlich mehr hast, wirds versteuert und wenn sich die versteuerung nicht lohnt, dann brichst du z.b. im november alles ab und wartest bis zum nächsten jahr :unamused:
Vor kurzem wollte ein Kassenpatient von mir behandelt werden. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass dies mit einem Kassenrezept....
Wer.hindert Dich eigentlich dran, auf das GKV Rezept hin zu behandeln und ne Privatrechnung zu stellen....
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Vor kurzem wollte ein Kassenpatient von mir behandelt werden. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass dies mit einem Kassenrezept....
Wer.hindert Dich eigentlich dran, auf das GKV Rezept hin zu behandeln und ne Privatrechnung zu stellen....
Ohne Zulassung darf man das nicht annehmen.
Kräht wahrscheinlich kein Hahn danach.
Spätestens, wenn der Pat versucht, die VO seiner Kasse einzureichen, kommt es zwar raus, passieren wird wahrscheinlich nix.
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RoFo schrieb:
ali schrieb am 31.10.19 09:23:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.10.19
Vor kurzem wollte ein Kassenpatient von mir behandelt werden. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass dies mit einem Kassenrezept....
Wer.hindert Dich eigentlich dran, auf das GKV Rezept hin zu behandeln und ne Privatrechnung zu stellen....
Ohne Zulassung darf man das nicht annehmen.
Kräht wahrscheinlich kein Hahn danach.
Spätestens, wenn der Pat versucht, die VO seiner Kasse einzureichen, kommt es zwar raus, passieren wird wahrscheinlich nix.
oh mein Gott!!
Ohne Zulassung darf ich nicht abrechnen. Mit einer VO auf GKV Formular kann ich privat mit dem Pat. abrechnen, dazu gehört der Hinweis, daß die Kasse nicht erstattet! Damit (VO) ist der HP / Arzt-Vorbehalt erledigt.
Das Leben könnte so einfach sein. Aber als alter PT-Lehrer kommt man nie zur Ruhe. Ob die Akademisierung gegen solche Lücken im Wissen schützen wird??
BWL und Management müssen Mediziner inzwischen im Zusatzstudium erlernen, wenn sie Karriere machen wollen.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
@RoFo,
oh mein Gott!!
Ohne Zulassung darf ich nicht abrechnen. Mit einer VO auf GKV Formular kann ich privat mit dem Pat. abrechnen, dazu gehört der Hinweis, daß die Kasse nicht erstattet! Damit (VO) ist der HP / Arzt-Vorbehalt erledigt.
Das Leben könnte so einfach sein. Aber als alter PT-Lehrer kommt man nie zur Ruhe. Ob die Akademisierung gegen solche Lücken im Wissen schützen wird??
BWL und Management müssen Mediziner inzwischen im Zusatzstudium erlernen, wenn sie Karriere machen wollen.
mfg hgb :sunglasses:
@RoFo,
oh mein Gott!!
......
Es reicht völlig aus, wenn du bei RoFo bleibst. Musst mich nicht anbeten!
Zum Rest äußere ich mich nicht, du weißt ja sowieso alles viel besser :smile:
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RoFo schrieb:
hgb schrieb am 31.10.19 11:36:
@RoFo,
oh mein Gott!!
......
Es reicht völlig aus, wenn du bei RoFo bleibst. Musst mich nicht anbeten!
Zum Rest äußere ich mich nicht, du weißt ja sowieso alles viel besser :smile:
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.10.19
Vor kurzem wollte ein Kassenpatient von mir behandelt werden. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass dies mit einem Kassenrezept....
Wer.hindert Dich eigentlich dran, auf das GKV Rezept hin zu behandeln und ne Privatrechnung zu stellen....
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eim schrieb:
Wenn man sich SELBSTSTÄNDIG macht dann sollte man sich auch vorher darüber informieren was man darf und was nicht !!!!!! :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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