physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Taunus

Wenn Du Deinen Beruf liebst und von
ständiger 20 Minutentaktung
genervt bist, dann bist Du bei
Physio Aktiv Königstein genau
richtig. Für unsere
alteingesessenen aber modern
ausgestattete Praxis in Königstein
im Taunus suchen wir ab sofort oder
später eine Verstärkung in Voll-
oder Teilzeit.
Wir, das sind 4 Therapeuten und ein
kaufmännisch/administrativer
Mitarbeiter und arbeiten seit 20
Jahren auf Augenhöhe zusammen.

Weil Deine Arbeit wertvoll ist,
bieten wir Dir:

Attraktives Geh...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Praxis in eigenem Gebäude

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Praxis in eigenem Gebäude
Es gibt 11 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Mandy L.
10.05.2025 16:49
Hallo, ich bin am Verzweifeln. Ich würde auf unserem Grundstück gerne eine kleine Praxis in Form eines kleinen Bungalows bauen - nicht sns Wohnhaus, sondern die „unbewohnte Ecke“. Das Problem ist, dass dies für Freiberufler wohl nicht zulässig sei. Die Praxis muss sich in einem Gebäude MIT Wohnräumen befinden (laut Baugesetzen), aber natürlich streng getrennt von Privaträumen (Heilmittelzulassung). Jetzt meine Frage: kennt jemand eine Praxis, bei der es keinen Wohnraum direkt daneben/darüber gibt??
1

Gefällt mir

Hallo, ich bin am Verzweifeln. Ich würde auf unserem Grundstück gerne eine kleine Praxis in Form eines kleinen Bungalows bauen - nicht sns Wohnhaus, sondern die „unbewohnte Ecke“. Das Problem ist, dass dies für Freiberufler wohl nicht zulässig sei. Die Praxis muss sich in einem Gebäude MIT Wohnräumen befinden (laut Baugesetzen), aber natürlich streng getrennt von Privaträumen (Heilmittelzulassung). Jetzt meine Frage: kennt jemand eine Praxis, bei der es keinen Wohnraum direkt daneben/darüber gibt??
Gefällt mir
Alle 10 Kommentare ansehen
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
10.05.2025 17:45
@Mandy L. Ganz viele (verschiedene) Praxen und Kanzleien sogar. Unsere Praxis befindet sich auch in einem Objekt (das uns auch gehört) ohne Wohnmöglichkeit. Dazu besitze ich privat 2 Objekte (in 2 Bundesländern) wo ausschließlich mehrere Freiberufler mit ihre Praxen drin sind.

Daher scheint mir das sehr weit hergeholt. Von welchem Bundesland sprichst du?
1

Gefällt mir

[mention]Mandy L.[/mention] Ganz viele (verschiedene) Praxen und Kanzleien sogar. Unsere Praxis befindet sich auch in einem Objekt (das uns auch gehört) ohne Wohnmöglichkeit. Dazu besitze ich privat 2 Objekte (in 2 Bundesländern) wo ausschließlich mehrere Freiberufler mit ihre Praxen drin sind. Daher scheint mir das sehr weit hergeholt. Von welchem Bundesland sprichst du?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Mandy L. Ganz viele (verschiedene) Praxen und Kanzleien sogar. Unsere Praxis befindet sich auch in einem Objekt (das uns auch gehört) ohne Wohnmöglichkeit. Dazu besitze ich privat 2 Objekte (in 2 Bundesländern) wo ausschließlich mehrere Freiberufler mit ihre Praxen drin sind.

Daher scheint mir das sehr weit hergeholt. Von welchem Bundesland sprichst du?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Mandy L.
10.05.2025 22:29
Ich bin in Bayern. Unser Grundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet, wo eine freiberufliche Tätigkeit wohl nur in angebauten Räumen, nicht in separaten Gebäuden stattfinden darf.
Hast du also Einzelgebäude in einem allgemeinen Wohngebiet oder in einem Gebiet anderer Zuordnung?
1

Gefällt mir

Ich bin in Bayern. Unser Grundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet, wo eine freiberufliche Tätigkeit wohl nur in angebauten Räumen, nicht in separaten Gebäuden stattfinden darf. Hast du also Einzelgebäude in einem allgemeinen Wohngebiet oder in einem Gebiet anderer Zuordnung?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Mandy L. schrieb:

Ich bin in Bayern. Unser Grundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet, wo eine freiberufliche Tätigkeit wohl nur in angebauten Räumen, nicht in separaten Gebäuden stattfinden darf.
Hast du also Einzelgebäude in einem allgemeinen Wohngebiet oder in einem Gebiet anderer Zuordnung?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
10.05.2025 22:36
@Mandy L. Sowohl als auch. Allerdings reden wir hier von NRW und NS. In Bayern ticken die Uhren bekanntlich anders. Du wirdst dich dann wohl an einem Fachanwalt für Baurecht wenden müssen um dein Anliegen geklärt zu bekommen.
1

Gefällt mir

[mention]Mandy L.[/mention] Sowohl als auch. Allerdings reden wir hier von NRW und NS. In Bayern ticken die Uhren bekanntlich anders. Du wirdst dich dann wohl an einem Fachanwalt für Baurecht wenden müssen um dein Anliegen geklärt zu bekommen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Mandy L. Sowohl als auch. Allerdings reden wir hier von NRW und NS. In Bayern ticken die Uhren bekanntlich anders. Du wirdst dich dann wohl an einem Fachanwalt für Baurecht wenden müssen um dein Anliegen geklärt zu bekommen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Mandy L.
11.05.2025 21:29
Danke dir für deine Infos!!
1

Gefällt mir

• Sonne19
Danke dir für deine Infos!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Mandy L. schrieb:

Danke dir für deine Infos!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jens Uhlhorn
12.05.2025 15:12
Das kann an dem Bebauungsplan der jeweiligen Region liegen. In meiner Wohngegend wäre reines Gewerbe ohne Wohnung unzulässig.
Zulässig wäre Kleingewerbe mit wenig Autoverkehr mit Wohnbebauung. (Podologie, Friseur, Anwalt)

Sollte der Bebauungsplan eine reines Gewerbe nicht hergeben, hättest Du dann eine Chance, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert.
Der bezieht sich aber meistens auf eine ganze Region und nicht auf eine Straße oder "Ecke".
Das muss die örtliche Politik entscheiden und ist keine Behördenangelegenheit. (Gemeinderat o.ä.)
1

Gefällt mir

• Weathergirl
Das kann an dem Bebauungsplan der jeweiligen Region liegen. In meiner Wohngegend wäre reines Gewerbe ohne Wohnung unzulässig. Zulässig wäre Kleingewerbe mit wenig Autoverkehr mit Wohnbebauung. (Podologie, Friseur, Anwalt) Sollte der Bebauungsplan eine reines Gewerbe nicht hergeben, hättest Du dann eine Chance, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert. Der bezieht sich aber meistens auf eine ganze Region und nicht auf eine Straße oder "Ecke". Das muss die örtliche Politik entscheiden und ist keine Behördenangelegenheit. (Gemeinderat o.ä.)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jens Uhlhorn schrieb:

Das kann an dem Bebauungsplan der jeweiligen Region liegen. In meiner Wohngegend wäre reines Gewerbe ohne Wohnung unzulässig.
Zulässig wäre Kleingewerbe mit wenig Autoverkehr mit Wohnbebauung. (Podologie, Friseur, Anwalt)

Sollte der Bebauungsplan eine reines Gewerbe nicht hergeben, hättest Du dann eine Chance, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan ändert.
Der bezieht sich aber meistens auf eine ganze Region und nicht auf eine Straße oder "Ecke".
Das muss die örtliche Politik entscheiden und ist keine Behördenangelegenheit. (Gemeinderat o.ä.)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
13.05.2025 12:58
@Mandy L.
Nach meiner Kenntnis ist in Bayern in einem allgemeinen bzw. reinem Wohngebiet eine freiberufliche oder auch gewerbliche Tätigkeit nur zulässig, wenn die genutzte Immobilie überwiegend Wohnzwecken dient und die ausgeübte Tätigkeit das umgebende Wohnumfeld nicht allzusehr stört bzw. Beeinträchtigungen führt (Lärm, andere Emissionen, Verkehr, Parken, etc.). Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du mal in den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen schaust und Dich bei der Bauaufsichtsbehörde (Gemeinde, Stadt, Landkreisverwaltung) erkundigst.
1

Gefällt mir

• Kalle1
[mention]Mandy L.[/mention] Nach meiner Kenntnis ist in Bayern in einem allgemeinen bzw. reinem Wohngebiet eine freiberufliche oder auch gewerbliche Tätigkeit nur zulässig, wenn die genutzte Immobilie [b]überwiegend[/b] Wohnzwecken dient und die ausgeübte Tätigkeit das umgebende Wohnumfeld nicht allzusehr stört bzw. Beeinträchtigungen führt (Lärm, andere Emissionen, Verkehr, Parken, etc.). Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du mal in den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen schaust und Dich bei der Bauaufsichtsbehörde (Gemeinde, Stadt, Landkreisverwaltung) erkundigst.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

@Mandy L.
Nach meiner Kenntnis ist in Bayern in einem allgemeinen bzw. reinem Wohngebiet eine freiberufliche oder auch gewerbliche Tätigkeit nur zulässig, wenn die genutzte Immobilie überwiegend Wohnzwecken dient und die ausgeübte Tätigkeit das umgebende Wohnumfeld nicht allzusehr stört bzw. Beeinträchtigungen führt (Lärm, andere Emissionen, Verkehr, Parken, etc.). Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du mal in den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen schaust und Dich bei der Bauaufsichtsbehörde (Gemeinde, Stadt, Landkreisverwaltung) erkundigst.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
UliBulli
16.05.2025 15:00
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars! Das steht in § 13 BauNVO, demnach dürfen "Räume" eines Wohnhauses (maximal 50%) für freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden. Das ermöglicht den Freiberuflern in reinen und allgemeinen Wohngebieten die Berufsausübung.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Hallo Lars! Das steht in § 13 BauNVO, demnach dürfen "Räume" eines Wohnhauses (maximal 50%) für freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden. Das ermöglicht den Freiberuflern in reinen und allgemeinen Wohngebieten die Berufsausübung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



UliBulli schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars! Das steht in § 13 BauNVO, demnach dürfen "Räume" eines Wohnhauses (maximal 50%) für freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden. Das ermöglicht den Freiberuflern in reinen und allgemeinen Wohngebieten die Berufsausübung.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
16.05.2025 16:07
@UliBulli Das ist richtig, jedoch hier nicht gefragt. Es geht um ein reines "Gewerbegebäude" ohne An-/Einbindung am/in einem Wohngebäude.
1

Gefällt mir

[mention]UliBulli[/mention] Das ist richtig, jedoch hier nicht gefragt. Es geht um ein reines "Gewerbegebäude" ohne An-/Einbindung am/in einem Wohngebäude.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@UliBulli Das ist richtig, jedoch hier nicht gefragt. Es geht um ein reines "Gewerbegebäude" ohne An-/Einbindung am/in einem Wohngebäude.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
UliBulli
16.05.2025 19:28
@Lars van Ravenzwaaij
Ich sags mal so: § 13 BauNVO kann Dir das als Therapeut nicht verwehrt werden, d.h. wenn Mandy z.B. ein Bungalow baut und die Hälfte davon als Wohnen die andere als Praxis nutzt (50/50) sollte das genehmigungsfähig sein. Bei reinem Gewerbe ist in der Tat erst einmal nachzufragen, ob es einen Bebauungsplan gibt - dieser kann relativ genau vorgeben, was als Gewerbe (wenn überhaupt) dort erlaubt ist.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ich sags mal so: § 13 BauNVO kann Dir das als Therapeut nicht verwehrt werden, d.h. wenn Mandy z.B. ein Bungalow baut und die Hälfte davon als Wohnen die andere als Praxis nutzt (50/50) sollte das genehmigungsfähig sein. Bei reinem Gewerbe ist in der Tat erst einmal nachzufragen, ob es einen Bebauungsplan gibt - dieser kann relativ genau vorgeben, was als Gewerbe (wenn überhaupt) dort erlaubt ist.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



UliBulli schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Ich sags mal so: § 13 BauNVO kann Dir das als Therapeut nicht verwehrt werden, d.h. wenn Mandy z.B. ein Bungalow baut und die Hälfte davon als Wohnen die andere als Praxis nutzt (50/50) sollte das genehmigungsfähig sein. Bei reinem Gewerbe ist in der Tat erst einmal nachzufragen, ob es einen Bebauungsplan gibt - dieser kann relativ genau vorgeben, was als Gewerbe (wenn überhaupt) dort erlaubt ist.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
16.05.2025 22:17
@UliBulli Bitte lese den Ursprungsbeitrag nochmal richtig. Es soll ein separates Gebäude ohne (!) Wohnanbindung werden. Genau das ist es Problem der Fragestellerin. Daher hilft ihr den Paragraphen überhaupt nicht. Vielmehr ist das wohl eher der Grund warum sie keine Baugenehmigung bekommt.
1

Gefällt mir

• Leni C.
[mention]UliBulli[/mention] Bitte lese den Ursprungsbeitrag nochmal richtig. Es soll ein separates Gebäude ohne (!) Wohnanbindung werden. Genau das ist es Problem der Fragestellerin. Daher hilft ihr den Paragraphen überhaupt nicht. Vielmehr ist das wohl eher der Grund warum sie keine Baugenehmigung bekommt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@UliBulli Bitte lese den Ursprungsbeitrag nochmal richtig. Es soll ein separates Gebäude ohne (!) Wohnanbindung werden. Genau das ist es Problem der Fragestellerin. Daher hilft ihr den Paragraphen überhaupt nicht. Vielmehr ist das wohl eher der Grund warum sie keine Baugenehmigung bekommt.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Mandy L. schrieb:

Hallo, ich bin am Verzweifeln. Ich würde auf unserem Grundstück gerne eine kleine Praxis in Form eines kleinen Bungalows bauen - nicht sns Wohnhaus, sondern die „unbewohnte Ecke“. Das Problem ist, dass dies für Freiberufler wohl nicht zulässig sei. Die Praxis muss sich in einem Gebäude MIT Wohnräumen befinden (laut Baugesetzen), aber natürlich streng getrennt von Privaträumen (Heilmittelzulassung). Jetzt meine Frage: kennt jemand eine Praxis, bei der es keinen Wohnraum direkt daneben/darüber gibt??



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Praxis in eigenem Gebäude

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns