Physiotherapeut/-in oder
Masseur-med. Bademeister/-in Job in
Hamburg Wandsbek
Du möchtest dich im Team
wohlfühlen und gut bezahlt werden?
Wir bieten:
- Teilzeit 20h, Vollzeit 32h oder
nach Wunsch
- Gehalt bis zu 5000€ (je nach
Qualifikation)
- 31 Tage Urlaub (bei Vollzeit)
- Arbeitstage selbst bestimmen
- Übernahme der Kosten für
externe Fortbildungen
- mehr Verdienst nach einer
fachlichen Fortbildung
- Vergütung für zusätzliche
Tätigkeiten in der Praxis
- interner Austau...
Masseur-med. Bademeister/-in Job in
Hamburg Wandsbek
Du möchtest dich im Team
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Wir bieten:
- Teilzeit 20h, Vollzeit 32h oder
nach Wunsch
- Gehalt bis zu 5000€ (je nach
Qualifikation)
- 31 Tage Urlaub (bei Vollzeit)
- Arbeitstage selbst bestimmen
- Übernahme der Kosten für
externe Fortbildungen
- mehr Verdienst nach einer
fachlichen Fortbildung
- Vergütung für zusätzliche
Tätigkeiten in der Praxis
- interner Austau...
ich habe eine Frage zum Bereich Prävention und Wellness, da ich mich mit diesern Bereich bisher wenig beschäftigt habe.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Darf ich alles, also z.B. Massagen, Hivamat, Hot Stone, Fussreflex, Cranio etc
als Wellness Anwendung anbieten, oder gibt es hier Einschränkungen? Natürlich muss ich es klar als Wellnessanwendung deklarieren.
Wie sieht es hier mit dem Ausschluss von Kontraindikationen aus? Reicht eine ausführliche Anamnese und Dokumentation vor der Anwendung, oder muss ich mich anderweitig absichern, dass ich die gewünsche Wellnessanwendung durchführen darf?
Wie sieht es aus, wenn doch etwas passieren sollte während/ nach der Anwendung? Bin ich hier abgesichert durch eine ausführliche Anamnese? In wie weit kann man mich hier zur Verantwortung ziehen? Z.B. Ein Patient weiss nichts von einer Durchblutungsstörung bzw erwähnt es nicht, wenn ich nach vorliegenden Grunderkrankungen frage und kollabiert bei einer Wärmeanwendung, das ist nur aus der Luft gegriffen. Gibt ja noch 1000 andere Möglichkeiten.
Bitte um Erklärung/ Ratschlägen zur Absicherung.
Vielen dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an Alle,
ich habe eine Frage zum Bereich Prävention und Wellness, da ich mich mit diesern Bereich bisher wenig beschäftigt habe.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Darf ich alles, also z.B. Massagen, Hivamat, Hot Stone, Fussreflex, Cranio etc
als Wellness Anwendung anbieten, oder gibt es hier Einschränkungen? Natürlich muss ich es klar als Wellnessanwendung deklarieren.
Wie sieht es hier mit dem Ausschluss von Kontraindikationen aus? Reicht eine ausführliche Anamnese und Dokumentation vor der Anwendung, oder muss ich mich anderweitig absichern, dass ich die gewünsche Wellnessanwendung durchführen darf?
Wie sieht es aus, wenn doch etwas passieren sollte während/ nach der Anwendung? Bin ich hier abgesichert durch eine ausführliche Anamnese? In wie weit kann man mich hier zur Verantwortung ziehen? Z.B. Ein Patient weiss nichts von einer Durchblutungsstörung bzw erwähnt es nicht, wenn ich nach vorliegenden Grunderkrankungen frage und kollabiert bei einer Wärmeanwendung, das ist nur aus der Luft gegriffen. Gibt ja noch 1000 andere Möglichkeiten.
Bitte um Erklärung/ Ratschlägen zur Absicherung.
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McMiki schrieb:
In einer Welt, wo Kosmetiker Lymphdrainage anbieten, kann es keine geklärte Rechtslage geben....du kannst sogar Osteopathie anbieten, da der Begriff nicht geschützt ist! Am besten den Patienten vorher einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen!
Wellness ist per Definition eine Dienstleistung die keine Krankheiten, Störungen etc. behandelt sondern an prinzipiell gesunden Menschen durchgeführt wird. Das gleiche gilt für primäre Prävention. In diesen Fällen greift das Heilpraktikergesetz nicht da sich hier um "Heilbehandlungen" geht. Bestimmte Heilbehandlungen sind durch die Rechtsprechung ebenfalls als so "ungefährlich" beschrieben worden, dass sie nicht zu den Heilbehandlungen gehören, die nur Arzt oder HP durchführen dürfen. Ein Beispiel ist hier die (Entspannungs-) Massage.
Kippelig wird das ganze immer dann, wenn man Kenntnis von Erkrankungen oder Symptomen bekommt, die ggf. ärztlich abgeklärt werden müssen. Dann muss man sich verantwortungsvoll verhalten und Kunden ggf. auch wegschicken.
Zusammenfassend kann man sagen, dass man grundsätzlich nur Anwendungen einsetzen sollte die im Normalfall bei korrekter Durchführung keinen Schaden anrichten können und das ganze explizit versichert. Eine Anamnese und Aufklärung versteht sich von selbst. Wenn man glaubt eine Diagnostik zu brauchen sollte man den Kunden zum Arzt schicken. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Zunächst braucht man eine Berufshaftpflichtversicherung die die Anwendungen einschließt die man anbieten möchte.
Wellness ist per Definition eine Dienstleistung die keine Krankheiten, Störungen etc. behandelt sondern an prinzipiell gesunden Menschen durchgeführt wird. Das gleiche gilt für primäre Prävention. In diesen Fällen greift das Heilpraktikergesetz nicht da sich hier um "Heilbehandlungen" geht. Bestimmte Heilbehandlungen sind durch die Rechtsprechung ebenfalls als so "ungefährlich" beschrieben worden, dass sie nicht zu den Heilbehandlungen gehören, die nur Arzt oder HP durchführen dürfen. Ein Beispiel ist hier die (Entspannungs-) Massage.
Kippelig wird das ganze immer dann, wenn man Kenntnis von Erkrankungen oder Symptomen bekommt, die ggf. ärztlich abgeklärt werden müssen. Dann muss man sich verantwortungsvoll verhalten und Kunden ggf. auch wegschicken.
Zusammenfassend kann man sagen, dass man grundsätzlich nur Anwendungen einsetzen sollte die im Normalfall bei korrekter Durchführung keinen Schaden anrichten können und das ganze explizit versichert. Eine Anamnese und Aufklärung versteht sich von selbst. Wenn man glaubt eine Diagnostik zu brauchen sollte man den Kunden zum Arzt schicken. Gruß S.
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