Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Kitane schrieb:
Habe einen PP gehabt, der über die Rechnugsstellung verstorben ist keine Angehörigen. Rechnung im August geschrieben, Nachlassverwalter hat alles einem Anwalt übergeben, nun Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Anwalt hat mich angeschrieben, soll meine Forderungen nochmal stellen, wie sieht es mit Verzugszinsen aus??? Hat jemand damit Erfahrung gemacht??
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ali schrieb:
kannste machen, ob Du es kriegst....
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, solltest Du froh für jeden Prozenzpunkt Deiner Forderung sein, der Dir bezahlt wird!
mfg hgb :blush:
-> Insolvenzverwaltung: Dir könnte es nutzen wenn du ausdrücklich darauf hinweist das dein Anspruch evt. durch die PKV des Verstorbenen gedeckt ist; Nachlass-/Insolvenzverwalter sollten solche Quellen nutzen um möglichst vielen Forderungen gerecht zu werden. Die Zahlung der PKV wäre zweckgebunden (Erstattung deines Honorars), wenn die PKV sich nicht quer stellt könntest du gut davonkommen. Wenn die vielen Konjunktive nicht wären hörte sich das nach einem guten Plan an ;)
...und ansonsten: Siehe hgb
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Kitane schrieb:
Das Geld ist von der Kasse bezahlt worden das weiß ich definitiv, weil ich mit einem Ma telefoniert habe.
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Papa Alpaka schrieb:
-> Verzugszinsen: Versuch's, und dann klag sie vom PP ein. Solche Forderungen werden im Insolvenzverfahren nachrangig berücksichtigt da sie nach Eintritt der Insolvenz entstanden... ;)
-> Insolvenzverwaltung: Dir könnte es nutzen wenn du ausdrücklich darauf hinweist das dein Anspruch evt. durch die PKV des Verstorbenen gedeckt ist; Nachlass-/Insolvenzverwalter sollten solche Quellen nutzen um möglichst vielen Forderungen gerecht zu werden. Die Zahlung der PKV wäre zweckgebunden (Erstattung deines Honorars), wenn die PKV sich nicht quer stellt könntest du gut davonkommen. Wenn die vielen Konjunktive nicht wären hörte sich das nach einem guten Plan an ;)
...und ansonsten: Siehe hgb
In diesem Fall sagt das Verfahren nichts über die Vermögensverhältnisse aus.
Insofern melde Deine Forderungen an und google nach der Höhe der Verzugszinsen seit dem entsprechenden Zeitpunkt.
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Den Rang der Zinsen hat papa Alpak korrekt angegeben, der Hinweis auf die Zahlungspflicht der Versicherung war sehr gut.
Trotzdem darf Kitane froh sein, wenn sie Ihr Geld vollständig erhält. Ein Insolvenzverwalter hat mit seinen Gebühren im Verfahren Vorrang vor den Forderungen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
ich habe nicht geschrieben, dass Kitane ihre Forderung nicht anmelden soll und habe auch nichts davon geschrieben, auf Zinsen zu verzichten.
Den Rang der Zinsen hat papa Alpak korrekt angegeben, der Hinweis auf die Zahlungspflicht der Versicherung war sehr gut.
Trotzdem darf Kitane froh sein, wenn sie Ihr Geld vollständig erhält. Ein Insolvenzverwalter hat mit seinen Gebühren im Verfahren Vorrang vor den Forderungen.
mfg hgb :wink:
Ggfs haben die Vorredner recht, mit dem Verwalter sprechen, dass die Erstattungen der PKV für deine Forderung verwendet werden, da die PKV nicht zahlen darf, und das Geld wissentlich zweckentfremdet wird. Ist de facto Schadensersatz und damit mit dem Schaden (Kosten der Gesundheit) zu verrechnen.
Im besten Fall bekommst du alles, im schlechtesten Fall nix...also brav alle Ansprüche stellen und das ganze insgeheim Abschreiben...
Dann freust Du dich, wenn doch GEld kommt
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TheStonie schrieb:
Verzichten sollte man auf gar nichts...allerdings werden die Zinsen nur als Nebenforderung zur Tabelle angemeldet, werden also Nachrangig behandelt
Ggfs haben die Vorredner recht, mit dem Verwalter sprechen, dass die Erstattungen der PKV für deine Forderung verwendet werden, da die PKV nicht zahlen darf, und das Geld wissentlich zweckentfremdet wird. Ist de facto Schadensersatz und damit mit dem Schaden (Kosten der Gesundheit) zu verrechnen.
Im besten Fall bekommst du alles, im schlechtesten Fall nix...also brav alle Ansprüche stellen und das ganze insgeheim Abschreiben...
Dann freust Du dich, wenn doch GEld kommt
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ich sehe das anders als hgb und Papa Alpaka. Stirbt ein Mensch und hat keinen Erben aber noch Verbindlichkeiten, wird das Insolvenzverfahren standardmäßig eröffnet. Damit wird dann durch eine öffentlich bestellte Person ein Finanzstatus erstellt und allen Gläubigern eine Frist eingeräumt, sich zu melden. Tun sie das nicht, steht zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Masse fest, die dann entweder der Staatskasse oder dem ermittelten Neffen 17.Grades zufällt.
In diesem Fall sagt das Verfahren nichts über die Vermögensverhältnisse aus.
Insofern melde Deine Forderungen an und google nach der Höhe der Verzugszinsen seit dem entsprechenden Zeitpunkt.
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