Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
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Ansprüche an unsere Therapie und
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bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Mir kam neulich ein Video von RA Benjamin Alt (Justitiar des VPT) in die Hände, wo er erläuterte, dass die PKV sich über ein sogenanntes "Durchgriffsrecht" Honorare von den Praxen direkt zurückholen können, wenn z.B. der Therapeut MT abgegeben hat, aber dafür nicht den passen Beruf hat.
Konkret ging es um einen Masseur, der zwar MT kann und darin vor 20 Jahren ausgebildet wurde, aber heute das nun nicht mehr abgeben/abrechnen darf, da die MT nur noch den Physios zugeschrieben wird.
Meine Frage: Gibt es dieses "Durchgriffsrecht" der PKV wirklich? Wenn ja, wo steht das im welchem Gesetz/Urteil? Normalerweise war das doch so, dass die PKV bei der Erstattung an den Patienten dann "mauerte" (auch nicht schön natürlich), aber der wird wohl neuerdings umgangen und die PKV können angeblich Ansprüche direkt an den Praxisinhaber stellen...
Danke und LG Uli
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Zu dem Thema:
Naja das ein Masseur MT nicht kann ergibt sich aus der Ausbildungsordnung.
Interessant wird jetzt die Beantwortung der Frage sein ob ein Masseur durch erfolgreiche Teilnahme an einem MT Kurs in die Lage versetzt wird MT regelrecht abzugeben.
Ein Gegenargument könnte sein:
Der MT Kurs ist für Physiotherapeuten gedacht, welche MT bereits während ihrer Schulzeit hatten. Da der Masseur diese MT-Schulzeit nicht hatte ist der Kurs alleine nicht ausreichend.
Zum Thema Durchgriffsrecht der PKV:
Kann durchaus sein, dass sich sowas aus dem Patientenrechtegesetz ergibt. Ein Patient hat ja mehr Rechte als ein normaler Kunde. Fände ich allerdings sehr befremdlich.
Zum Thema Bestandsschutz:
Der Bestandsschutz für den vor 20 Jahren regulär erworbenen MT Abschluss kann durchaus einkassiert werden, wenn gesagt wird, dass die Patientengesundheit mehr zählt.
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Halbtitan schrieb:
@UliBulli Poste mal das Video von ihm - viele sind ja öffentlich.
Zu dem Thema:
Naja das ein Masseur MT nicht kann ergibt sich aus der Ausbildungsordnung.
Interessant wird jetzt die Beantwortung der Frage sein ob ein Masseur durch erfolgreiche Teilnahme an einem MT Kurs in die Lage versetzt wird MT regelrecht abzugeben.
Ein Gegenargument könnte sein:
Der MT Kurs ist für Physiotherapeuten gedacht, welche MT bereits während ihrer Schulzeit hatten. Da der Masseur diese MT-Schulzeit nicht hatte ist der Kurs alleine nicht ausreichend.
Zum Thema Durchgriffsrecht der PKV:
Kann durchaus sein, dass sich sowas aus dem Patientenrechtegesetz ergibt. Ein Patient hat ja mehr Rechte als ein normaler Kunde. Fände ich allerdings sehr befremdlich.
Zum Thema Bestandsschutz:
Der Bestandsschutz für den vor 20 Jahren regulär erworbenen MT Abschluss kann durchaus einkassiert werden, wenn gesagt wird, dass die Patientengesundheit mehr zählt.
Ja, das Patientenrechtegesetz - da kann etwas mit sein, aber ich werde mal RA Alt direkt anfragen...
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UliBulli schrieb:
@Halbtitan
Ja, das Patientenrechtegesetz - da kann etwas mit sein, aber ich werde mal RA Alt direkt anfragen...
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UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Mir kam neulich ein Video von RA Benjamin Alt (Justitiar des VPT) in die Hände, wo er erläuterte, dass die PKV sich über ein sogenanntes "Durchgriffsrecht" Honorare von den Praxen direkt zurückholen können, wenn z.B. der Therapeut MT abgegeben hat, aber dafür nicht den passen Beruf hat.
Konkret ging es um einen Masseur, der zwar MT kann und darin vor 20 Jahren ausgebildet wurde, aber heute das nun nicht mehr abgeben/abrechnen darf, da die MT nur noch den Physios zugeschrieben wird.
Meine Frage: Gibt es dieses "Durchgriffsrecht" der PKV wirklich? Wenn ja, wo steht das im welchem Gesetz/Urteil? Normalerweise war das doch so, dass die PKV bei der Erstattung an den Patienten dann "mauerte" (auch nicht schön natürlich), aber der wird wohl neuerdings umgangen und die PKV können angeblich Ansprüche direkt an den Praxisinhaber stellen...
Danke und LG Uli
Warum schreibst du nicht einfach RA Alt und fragst direkt bei der Quelle an?
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UliBulli schrieb:
Stimmt, gute Idee, werde ich machen. LG, Uli
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Dann berichte anschließend mal wie sich das nun verhält.
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MikeL schrieb:
Mich wundert viel mehr, dass es tatsächlich noch Masseure gibt, die sich nicht zum Physio nachqualifiziert haben!
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holger302 schrieb:
@MikeL Hat mit der Frage nichts zu tun.
Naja, einige Masseure (wie auch ich) sind über die vielen Jahre/Jahrzehnte so gut ausgebildet worden (MT, Cyriax, PNF, MTT usw.), dass sie es zum einen fachlich "nicht einsehen" und benötigen, zum anderen kostet es ja auch viel Geld diese "Umschulung"... und wir haben ja den "first contact", was an sich etwas Gutes ist... ;-)
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UliBulli schrieb:
@MikeL
Naja, einige Masseure (wie auch ich) sind über die vielen Jahre/Jahrzehnte so gut ausgebildet worden (MT, Cyriax, PNF, MTT usw.), dass sie es zum einen fachlich "nicht einsehen" und benötigen, zum anderen kostet es ja auch viel Geld diese "Umschulung"... und wir haben ja den "first contact", was an sich etwas Gutes ist... ;-)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UliBulli Rein theoretisch könnte ich mir vorstellen, dass es so etwas geben kann. Im deutschen Rechtssystem ist nichts unmöglich. joy
Warum schreibst du nicht einfach RA Alt und fragst direkt bei der Quelle an?
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