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suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Weiß jemand , was die Allianz für KG und MT erstattet ?
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Kitane schrieb:
Wir haben im Moment mit unseren PP Probleme, weil sie meinen,dass wir zu teuer sind. Wir halten aber an unseren Preisen und an der HV fest.
Weiß jemand , was die Allianz für KG und MT erstattet ?
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FFGG schrieb:
Soll der Vertragskunde bei der Allianz erfragen. es gibt dort ca. 25 Tarife + Altverträge
in der heutigen Zeit ,wo man bald 26€ für MT GKV bekommt, muss man nicht mehr mit PP diskutieren... einfach auf Widersehen sagen
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therapeutin schrieb:
habe Pat. von der Allianz die schon seit Jahren über 36 € für MT erhalten,aber auch welche auf Beihilfe...je nach Vertrag halt... :wink:
in der heutigen Zeit ,wo man bald 26€ für MT GKV bekommt, muss man nicht mehr mit PP diskutieren... einfach auf Widersehen sagen
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Problem beschreiben
ali schrieb:
kommt auf den Vertrag an denke ich, bisher bei deren Kunden uns keine Probleme bekannt, einige aktuelle dabei...
Er bekommt nach Auskunft seiner KV die Positionen "KG" und "MT" zu einem Preis erstattet, der sogar UNTER jeglichem GKV-Satz liegt!!! Habe gerade heute mal mit denen telefoniert......um dem 86jährigen Patienten etwas zur Seite zu stehen......hab wenig Hoffnung, dass die da künftig kulanter abrechnen.
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Minza schrieb:
Es kommt ja auch auf den Tarif an. Wenn du "Aldi" Tarif zahlst, kannst du keine "Edeka" Erstattung erwarten.
Wir hatten mal einen jungen Mann mit F20, der wurde von seinen Eltern in einem absoluten Spartarif versichert.
Die PKV übernahm damals 7€ unter GKV Satz (damals 48€) und mit 47€ Zuzahlung zu unseren Privatpreisen.
Was soll man da machen?
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302er schrieb:
Das ist selbstverständlich eine Frage der tarifwahl - wie schon mehrfach geschrieben.
Wir hatten mal einen jungen Mann mit F20, der wurde von seinen Eltern in einem absoluten Spartarif versichert.
Die PKV übernahm damals 7€ unter GKV Satz (damals 48€) und mit 47€ Zuzahlung zu unseren Privatpreisen.
Was soll man da machen?
Grund für die Kürzung bei uns ist immer „über den ortsüblichen Höchstbetrag“.
Nach kurzer Erklärung verstehen die meisten, dass wir nicht zu hoch sind, sondern die Allianz nur den Therapeuten den schwarzen Peter zuschiebt.
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dän schrieb:
Die älteren Allianz-Patienten (über 75) haben grad fast alle die Erstattung bei Tarif 769 für KG 27,00€, KMT 18,60€, Fango 27,00€.
Grund für die Kürzung bei uns ist immer „über den ortsüblichen Höchstbetrag“.
Nach kurzer Erklärung verstehen die meisten, dass wir nicht zu hoch sind, sondern die Allianz nur den Therapeuten den schwarzen Peter zuschiebt.
Mir liegt ein Schreiben der Allianz an ihn vor, in dem er folgende Erstattung genannt bekommt:
KG 17,48€ und MT 21,13€ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die bislang einzige Auskunft, die ich von der Allianz bekommen habe, wie die auf diese Preise kommen, war, dass sie da die GOÄ heranziehen. Nämlich für KG die GO-Ziffer 506 [Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Massage(n) ] und für MT die GOÄ-Ziffern 507 [ Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Massage(n) ] sowie 523 [ Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage) ]
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Manuel1510 schrieb:
Unser "Allianz-Patient" ist 86 Jahre alt und hat ganz sicher einen alten Tarif, der ihn monatlich (nach eigenen Anghaben) ~700 € kostet [also kein "Aldi-Tarif"].
Mir liegt ein Schreiben der Allianz an ihn vor, in dem er folgende Erstattung genannt bekommt:
KG 17,48€ und MT 21,13€ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die bislang einzige Auskunft, die ich von der Allianz bekommen habe, wie die auf diese Preise kommen, war, dass sie da die GOÄ heranziehen. Nämlich für KG die GO-Ziffer 506 [Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Massage(n) ] und für MT die GOÄ-Ziffern 507 [ Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung einschließlich der erforderlichen Massage(n) ] sowie 523 [ Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage) ]
A) der Tarif wirklich eher im "Aldi-Tarif" sein oder
B) der Selbstbehalt extrem hoch sein
Wir haben u.a. Ärzte mit über 70 Jahren, die monatlich knapp an die 1000 € zahlen und trotzdem noch 2000 € Selbstbehalt im Jahr haben.
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dän schrieb:
Wenn ich mit 86 Jahren nur um die 700€ monatlich für die PKV zahlen würde, müsste
A) der Tarif wirklich eher im "Aldi-Tarif" sein oder
B) der Selbstbehalt extrem hoch sein
Wir haben u.a. Ärzte mit über 70 Jahren, die monatlich knapp an die 1000 € zahlen und trotzdem noch 2000 € Selbstbehalt im Jahr haben.
Verträge mit GOÄ -Erstattung oder sogar darunter bis zum kompletten Ausschluss von Heilmitteln gibt es, bei Altverträgen jedoch kaum vorstellbar. Gibt Gerichtsurteile, dass das "einfach so" nicht geht.
Dein Pat soll sich -nach Prüfung seines Vertages - unbedingt wehren, wenn einfacher Widerspruch nicht reicht, dann Anwalt oder manchmal hilft auch diese Stelle: OMBUDSMANN - Private Kranken- und Pflegeversicherung ~ Startseite
Hab immer wieder echten Zorn gegen diese menschenverachtenden Ausbeuter.
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Susulo schrieb:
Was die Allianz ihrem Versicherten in einem Schreiben mitteilt und was de facto im Vertrag steht sind für gewöhnlich 2 Paar Schuhe. Die PKV geht davon aus, dass jemand mit 86 zu dämlich und zu schwach ist, sich zu wehren und deshalb werden diese Dinge ständig probiert und vermutlich zu 80% erfolgreich (gefühlte Zahl).
Verträge mit GOÄ -Erstattung oder sogar darunter bis zum kompletten Ausschluss von Heilmitteln gibt es, bei Altverträgen jedoch kaum vorstellbar. Gibt Gerichtsurteile, dass das "einfach so" nicht geht.
Dein Pat soll sich -nach Prüfung seines Vertages - unbedingt wehren, wenn einfacher Widerspruch nicht reicht, dann Anwalt oder manchmal hilft auch diese Stelle: OMBUDSMANN - Private Kranken- und Pflegeversicherung ~ Startseite
Hab immer wieder echten Zorn gegen diese menschenverachtenden Ausbeuter.
Ich mache vor der ersten Behandlung einen Honorarvertrag und diesen Betrag müssen die Patienten bezahlen, da gibt es keine Diskussion mehr.
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Fretl schrieb:
Ich gebe meinen Patienten immer den Rat sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zu wenden. Oft hilft der Einspruch.
Ich mache vor der ersten Behandlung einen Honorarvertrag und diesen Betrag müssen die Patienten bezahlen, da gibt es keine Diskussion mehr.
Was die Allianz ihrem Versicherten in einem Schreiben mitteilt und was de facto im Vertrag steht sind für gewöhnlich 2 Paar Schuhe. Die PKV geht davon aus, dass jemand mit 86 zu dämlich und zu schwach ist, sich zu wehren und deshalb werden diese Dinge ständig probiert und vermutlich zu 80% erfolgreich (gefühlte Zahl).
Verträge mit GOÄ -Erstattung oder sogar darunter bis zum kompletten Ausschluss von Heilmitteln gibt es, bei Altverträgen jedoch kaum vorstellbar. Gibt Gerichtsurteile, dass das "einfach so" nicht geht.
Dein Pat soll sich -nach Prüfung seines Vertages - unbedingt wehren, wenn einfacher Widerspruch nicht reicht, dann Anwalt oder manchmal hilft auch diese Stelle:
Hab immer wieder echten Zorn gegen diese menschenverachtenden Ausbeuter.
Stimmt!
Das ist dann auch eine der wenigen Situationen, wo ich auch schon mal eine Stunde Freizeit investiere, um den Patienten (im Rahmen meiner Möglichkeiten) zu unterstützen...…………
Das Urteil im Bezug auf das nachträgliche “Einschleusen“ von neuen Preis-/Heilmittelverzeichnissen war dieses hier:
BGH-Urteil vom 12.12.2007 (AZ: IV ZR 130/06 und 144/06)
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VAUPE schrieb:
Susulo schrieb am 8.6.19 12:47:
Was die Allianz ihrem Versicherten in einem Schreiben mitteilt und was de facto im Vertrag steht sind für gewöhnlich 2 Paar Schuhe. Die PKV geht davon aus, dass jemand mit 86 zu dämlich und zu schwach ist, sich zu wehren und deshalb werden diese Dinge ständig probiert und vermutlich zu 80% erfolgreich (gefühlte Zahl).
Verträge mit GOÄ -Erstattung oder sogar darunter bis zum kompletten Ausschluss von Heilmitteln gibt es, bei Altverträgen jedoch kaum vorstellbar. Gibt Gerichtsurteile, dass das "einfach so" nicht geht.
Dein Pat soll sich -nach Prüfung seines Vertages - unbedingt wehren, wenn einfacher Widerspruch nicht reicht, dann Anwalt oder manchmal hilft auch diese Stelle:
Hab immer wieder echten Zorn gegen diese menschenverachtenden Ausbeuter.
Stimmt!
Das ist dann auch eine der wenigen Situationen, wo ich auch schon mal eine Stunde Freizeit investiere, um den Patienten (im Rahmen meiner Möglichkeiten) zu unterstützen...…………
Das Urteil im Bezug auf das nachträgliche “Einschleusen“ von neuen Preis-/Heilmittelverzeichnissen war dieses hier:
BGH-Urteil vom 12.12.2007 (AZ: IV ZR 130/06 und 144/06)
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Manuel1510 schrieb:
Habe gerade einen Privatpatienten der Allianz mit einem offensichtlichen Alt-Tarif.
Er bekommt nach Auskunft seiner KV die Positionen "KG" und "MT" zu einem Preis erstattet, der sogar UNTER jeglichem GKV-Satz liegt!!! Habe gerade heute mal mit denen telefoniert......um dem 86jährigen Patienten etwas zur Seite zu stehen......hab wenig Hoffnung, dass die da künftig kulanter abrechnen.
Wir haben im Moment mit unseren PP Probleme, weil sie meinen,dass wir zu teuer sind. Wir halten aber an unseren Preisen und an der HV fest.
Weiß jemand , was die Allianz für KG und MT erstattet ?
Je nach Vertrag sehr unterschiedlich.
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Tempelritter schrieb:
Kitane schrieb am 19.2.19 15:42:
Wir haben im Moment mit unseren PP Probleme, weil sie meinen,dass wir zu teuer sind. Wir halten aber an unseren Preisen und an der HV fest.
Weiß jemand , was die Allianz für KG und MT erstattet ?
Je nach Vertrag sehr unterschiedlich.
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