Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
ich habe vor Jahren den Fehler gemacht mich für die PKV überzeugen zu lassen. Bin 37 Jahre gibt es ein Hintertürchen wieder in die gesetzliche zu kommen ohne gleich die Praxis zu schliessen oder zu verkaufen?
Bitte keine Belehrungen, hab schon genug gerade an allem zu knabbern.
Danke Ina :astonished:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe vor Jahren den Fehler gemacht mich für die PKV überzeugen zu lassen. Bin 37 Jahre gibt es ein Hintertürchen wieder in die gesetzliche zu kommen ohne gleich die Praxis zu schliessen oder zu verkaufen?
Bitte keine Belehrungen, hab schon genug gerade an allem zu knabbern.
Danke Ina :astonished:
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lexa schumanski schrieb:
Gibt es sicher Steuerberater fragen.
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Xela schrieb:
Am besten ist es, wenn Sie sich die GKV Ihres Vertrauens suchen. Die haben damit den ganzen Tag zu tun und werden Ihnen zeigen, wie es geht.
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Die gleiche Gedanke hatte ich auch, habe ausgerechnet, die PKV bleibt mit Abstand günstiger als freiwillig in GKV (ich bin 51, seit 40 Lj. in PKV)
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L.M. schrieb:
Übernimmt ein Nicht-Physio die Praxis, ist Gewerbesteuer fällig. Ist nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich hoch. Du sparst zwar an Krankenversicherung, wenn überhaupt (zahlst du heute wirklich mehr als 15% deinen Einkommen?), hast dafür mehr Ausgaben in Rente/versch.Steuer etc.. Ist vom Gewinn abhängig, muss man ausrechnen.
Die gleiche Gedanke hatte ich auch, habe ausgerechnet, die PKV bleibt mit Abstand günstiger als freiwillig in GKV (ich bin 51, seit 40 Lj. in PKV)
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morpheus-06 schrieb:
später, wenn man Rente bezieht kann sich das schon rechnen. Da können die PKV Beiträge locker über 1.000€ liegen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mal angenommen mein Mann (nicht Physio) nimmt die Praxis auf seinen Namen, ich werde mit einem geringen Gehalt die Leitende Angestellte... der Praxis. dann ja?
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BeCz schrieb:
ich bin pkv versichert und bin 31 j. und kann bis 55 in die gesetzliche zurückkehren!
Ein anderer Weg geht bei Behinderungen über das Schwerbehindertenrecht ab GbB 30.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 06.02.14 10:21]
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hgb schrieb:
unter der Vers. Pflichtgrenze ~3.900€ - und ein bißchen marktgerecht, sonst fliegt es als Mißbrauch auf.
Ein anderer Weg geht bei Behinderungen über das Schwerbehindertenrecht ab GbB 30.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 06.02.14 10:21]
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don schrieb:
Wie bitte soll das gehen?
> ich bin pkv versichert und bin 31 j. und kann bis 55 in die
> gesetzliche zurückkehren!
schreibst du uns auch wie das geht?
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morpheus-06 schrieb:
BeCz schrieb:
> ich bin pkv versichert und bin 31 j. und kann bis 55 in die
> gesetzliche zurückkehren!
schreibst du uns auch wie das geht?
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Klauslogo schrieb:
...jaaaa als Angestellter unter der Beitragsbemessungsgrenze...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und wie soll das gehen????
> Ein anderer Weg geht bei Behinderungen über das
> Schwerbehindertenrecht ab GbB 30.
könntest du mir den bittekurz schildern.
VG Udo
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Udo schrieb:
hgb schrieb:
> Ein anderer Weg geht bei Behinderungen über das
> Schwerbehindertenrecht ab GbB 30.
könntest du mir den bittekurz schildern.
VG Udo
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idefix- schrieb:
ja aber dein Mann muß dann Umsatzsteuer zahlen. Ist ein reines Rechenbeispiel
Leistungen auf Vo bleiben umsatzsteuerfrei.
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morpheus-06 schrieb:
warum Umsatzsteuer?
Leistungen auf Vo bleiben umsatzsteuerfrei.
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die neue schrieb:
die Gewerbesteuer etc. ist aber nur für 1 Jahr fällig. Danach geht die Praxis wieder an den ehemaligen Besitzer über :blush:
[bearbeitet am 07.02.14 22:27]
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L.M. schrieb:
Kein Umsatz- sondern Gewerbesteuer. Übernimmt man später wieder die Praxis, um Gewerbesteuer zu vermeiden,wie Morpheus-06 schreibt, ist man nicht mehr als Angestellte 50/50 versichert, sondern zahlt man volle 14,6% des Einkommens bis max. 650 Euro monatlich (od. 690, weiß nicht genau). Unterschied in der Versorgung zwischen PKV und GKV brauche ich nicht zu erklären, besonders für Selbstständige ist es wichtig. Als Privatversicherte kriege ich den Termin schneller, bleibe nicht so lange im Warteraum, selbst den Termin für die OP im Krankenhaus habe ich bestimmt. Es kann natürlich sein, dass die Ärzte sich auch kollegial verhalten im Fall Physio, aber die Versicherung spielt bestimmt eine Rolle... Für später bleibt immer noch Basis-Tarif möglich, der nicht schlechter ist als GKV.
[bearbeitet am 07.02.14 22:27]
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therapeutin schrieb:
du musst wieder angestellt sein,die firma am partner abgeben und leitender sein
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Leni C. schrieb:
Das geht definitiv ( bis zur Altersgrenze 55 Jahre, dannach auch nicht mehr ) nur über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, sonst keine Chance zurück in die GKV zu kommen. Habe es selber versucht und mich von GKVen beraten lassen.
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Simon1904 schrieb:
Oder in den Basistarif der Pkv wechseln wenn es Dir um zu hohe Beiträge geht. Aber wird wohl die Leistung sehr bescheiden sein. Aber kenn mich da nicht so im Detail aus und macht sicher jede Pkv anders.
Wichtig: Meine Altersrückstellungen wurden zugunsten Zusatzversicherungen berechnet. Also für Zusatzversicherungen für stat. Aufenthalte, Brille, Zähne und HP. Die PKV hat mir das Angebot gemacht. So auch das Angebot, gegen ein Entgelt die Möglichkeit aufrechtzuhalten, ohne Gesundheitsprüfung innerhalb 4 Jahre zurück zur PKV zu kehren.
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Ein Tag " GKV- Pflicht " reicht ( das mit dem einen Jahr usw. stimmt nicht mehr ), sodann freiwillige GKV, wenn also wieder Selbstständigkeit besteht.
Die freiwillige GKV ergibt sich nach GKV- Pflichtigkeit im Automatismus.
Vor einiger Zeit musste die freiwillige GKV- Mitgliedschaft ausdrücklich beantragt werden. Dies hat sich geändert- es ergibt sich die freiwillige GKV per Gesetz. Es müsste ausdrücklich abgelehnt werden+ zzgl. anderer KV- Schutz nachgewiesen werden. ( § 188 SGB V )
Die AN- Eigenschaft bedeutet grundsätzlich allerdings auch, dass DR- Pflichtigkeit beginnt.
allgemein:
- die fachliche Leitung usw. ist nicht erforderlich ( hat damit nichts zu tun )
- im übrigen bedeutet die Zulassung als solches nicht Selbstständigkeit per Automatismus ; bedeutet es ja ausdrücklich genau eben nicht, auch wenn die Selbstständigkeit die Regel sein dürfte ( muss man sehr deutlich gedanklich trennen um diesem folgen zu können )
- um letzteres zu verstehen sind Grundlagen des Leistungserbringerzulassungsrechtes unbedingt erforderlich
[bearbeitet am 05.02.14 21:59]
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webpt schrieb:
... Du musst ein Jahr angestellt sein und kannst ab dem 01. Arbeitstag in die gesetzl. KK. ...
Ein Tag " GKV- Pflicht " reicht ( das mit dem einen Jahr usw. stimmt nicht mehr ), sodann freiwillige GKV, wenn also wieder Selbstständigkeit besteht.
Die freiwillige GKV ergibt sich nach GKV- Pflichtigkeit im Automatismus.
Vor einiger Zeit musste die freiwillige GKV- Mitgliedschaft ausdrücklich beantragt werden. Dies hat sich geändert- es ergibt sich die freiwillige GKV per Gesetz. Es müsste ausdrücklich abgelehnt werden+ zzgl. anderer KV- Schutz nachgewiesen werden. ( § 188 SGB V )
Die AN- Eigenschaft bedeutet grundsätzlich allerdings auch, dass DR- Pflichtigkeit beginnt.
allgemein:
- die fachliche Leitung usw. ist nicht erforderlich ( hat damit nichts zu tun )
- im übrigen bedeutet die Zulassung als solches nicht Selbstständigkeit per Automatismus ; bedeutet es ja ausdrücklich genau eben nicht, auch wenn die Selbstständigkeit die Regel sein dürfte ( muss man sehr deutlich gedanklich trennen um diesem folgen zu können )
- um letzteres zu verstehen sind Grundlagen des Leistungserbringerzulassungsrechtes unbedingt erforderlich
[bearbeitet am 05.02.14 21:59]
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britta109 schrieb:
Ich bin den Weg aus der PKV in die gesetzl. KK gegangen. Du musst ein Jahr angestellt sein und kannst ab dem 01. Arbeitstag in die gesetzl. KK. Es reicht u. U. ein Minijob.
Wichtig: Meine Altersrückstellungen wurden zugunsten Zusatzversicherungen berechnet. Also für Zusatzversicherungen für stat. Aufenthalte, Brille, Zähne und HP. Die PKV hat mir das Angebot gemacht. So auch das Angebot, gegen ein Entgelt die Möglichkeit aufrechtzuhalten, ohne Gesundheitsprüfung innerhalb 4 Jahre zurück zur PKV zu kehren.
Du kannst auch raus, wenn Du mind. ein Jahr im Ausland bist.
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, und du ausdrücklich beneinst, dass die ARGE Deine PKV Beiträge für Dich weiter zahlen soll, bist Du auch direkt draussen. Ob und wie lange Du danach als Angestellter arbeiten musst, weiss ich nicht.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
Du kannst auch raus, wenn Du mind. ein Jahr im Ausland bist.
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, und du ausdrücklich beneinst, dass die ARGE Deine PKV Beiträge für Dich weiter zahlen soll, bist Du auch direkt draussen. Ob und wie lange Du danach als Angestellter arbeiten musst, weiss ich nicht.
VlG
Monika
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