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lichtdurchflutete Behandlungsräume
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wo bekomme ich denn verbindliche Informationen darüber was zu beachten ist, wenn der PI kein Therapeut ist?
Er braucht natürlich einen fachlichen Leiter, aber vor allem ist das doch steuerrechtlich ein Thema, weil er dann seine Einnahmen versteuern muss (Umsatzsteuer), oder?
LG Peg
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PeggySueParker schrieb:
Hallo in die Runde,
wo bekomme ich denn verbindliche Informationen darüber was zu beachten ist, wenn der PI kein Therapeut ist?
Er braucht natürlich einen fachlichen Leiter, aber vor allem ist das doch steuerrechtlich ein Thema, weil er dann seine Einnahmen versteuern muss (Umsatzsteuer), oder?
LG Peg
Allerdings fällt Gewerbesteuer ab der Freigrenze an, die im städtischen Raum nicht unerheblich ist. Außerdem Zwangsmitgliedschaft in der IHK, deren Gebühren ebenfalls gewinnabhängig sind.
Verbindlich: Finanzamt und/oder Steuerberater.
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o.s. schrieb:
Die MwSt.-Regelung (0%, 7%, 19%, Kleinunternehmerregelung) ist unabhängig davon, ob PI als Freiberufler tätig ist oder „normaler Gewerbetreibender“.
Allerdings fällt Gewerbesteuer ab der Freigrenze an, die im städtischen Raum nicht unerheblich ist. Außerdem Zwangsmitgliedschaft in der IHK, deren Gebühren ebenfalls gewinnabhängig sind.
Verbindlich: Finanzamt und/oder Steuerberater.
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PeggySueParker schrieb:
ich meine damit, der Therapeut bleibt auch noch Inhaber, arbeitet aber für eine Zeit lang nicht mehr mit und der Branchenfremde übernimmt die Praxisleitung (mit einem angestellten fachl. Leiter). wie wäre es dann mit Steuern?
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Helmut Fromberger schrieb:
Ist doch egal. alle Leistungen die als Heilmittel abgegeben werden sind ohnehin MwSt Frei.
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PeggySueParker schrieb:
wie ist das, wenn es zwei PIs gibt, einer Therapeut, der andere nicht (branchenfremd). Und der eine (Therapeut) möchte sich aber aus dem Geschäft zurück ziehen...
Wenn du nur Behandlungen mit Rezept machst brauchst du keine Umsatzsteuer bezahlen.
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weiß56 schrieb:
Am besten über den Steuerberater, weil jemand Artfremdes in der Praxis Gewerbesteuer zahlen muss, was sich dann wieder auf die Einkommensteuer auswirkt die dann weniger ist.
Wenn du nur Behandlungen mit Rezept machst brauchst du keine Umsatzsteuer bezahlen.
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Sorry, aber was geht das den AN an??? Die Zulassung hat er offenbar über eine FL ... Alles andere klärt der PI mit seinem StB und nicht mit dem Angestellten.
Wir reden hier von Physiotherapeuten. Wir können ohne Kenntnis der Betriebs- und Nebenkosten oder Absetzungen unser umsatzabhängiges Bruttogehalt kalkulieren...
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Papa Alpaka schrieb:
C. DBO schrieb am 13.5.19 21:52:
Sorry, aber was geht das den AN an??? Die Zulassung hat er offenbar über eine FL ... Alles andere klärt der PI mit seinem StB und nicht mit dem Angestellten.
Wir reden hier von Physiotherapeuten. Wir können ohne Kenntnis der Betriebs- und Nebenkosten oder Absetzungen unser umsatzabhängiges Bruttogehalt kalkulieren...
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C. DBO schrieb:
Das verstehe ich jetzt nicht, muss es vielleicht auch nicht :wink: Aber auch andere HME können ihren Umsatz errechnen. Und auch ein mögliches entsprechendes Gehalt als Verhandlungsgrundlage anvisieren. Das Gehalt kalkuliert dennoch der AG und insofern erkenne ich nicht die Notwendigkeit, in die Belange des AG/PI einzugreifen, ob nun Therapeut oder nicht :unamused:
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C. DBO schrieb:
Sorry, aber was geht das den AN an??? Die Zulassung hat er offenbar über eine FL ... Alles andere klärt der PI mit seinem StB und nicht mit dem Angestellten.
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