Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Also Gemeinschaftspraxis ist schon mal Quatsch, wenn überhaupt dann praxisgemeinschaft.... Aber bei zwei unterschiedlichen Berufsfeldern????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo allerseits, ich möchte mich selbständig machen, und eine Hebamme mit ins Boot holen da die Räumlichkeiten, die ich erwäge zu mieten, Recht groß und dementsprechend teuer sind. Ich (und auch die hebi) wollten es so machen das ich Hauptmieter bin und sie zur Untermiete. Jetzt hat der Vermieter mit seinem Steuerberater geredet und der hat ihm eingeredet das sie auch mit im Mietvertrag drin stehen muss weil wir ja dann eine Gemeinschaftspraxis und somit eine GbR sind. Kann dazu jemand was sagen?
Also Gemeinschaftspraxis ist schon mal Quatsch, wenn überhaupt dann praxisgemeinschaft.... Aber bei zwei unterschiedlichen Berufsfeldern????
(1) Dein Vermieter muss nicht darauf bestehen das ihr als zwei Hauptmieter auftretet, kann das aber verlangen (insbesondere wenn dir die Räume eigentlich zu groß sind). Tut er das nicht solltest du darauf achten, die Erlaubnis zur Untervermietung in den Vertrag zu schreiben. Das Recht solltest du dir ohnehin, wenn irgendwie möglich, sichern.
(2) Wenn ihr eine Berufsausübungsgemeinschaft (=Gemeinschaftspraxis; alle Beteiligten treten als eine wirtschaftliche Person auf) eingehen wollt macht das Sinn das auch so zu fixieren. Wesentlich weniger Scherereien hat man, IMHO, mit einer Praxisgemeinschaft (alle Beteiligten handeln wirtschaftlich auf eigene Kappe).
(3) eine GbR entsteht durch euren Zusammenschluss ohnehin, außer ihr wählt eine andere Gesellschaftsform.
(4) Der StB des Vermieters hat sicherlich nur das Beste für den Vermieter im Sinn, aber da mische ich mich jetzt mal nicht ein ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...das elend komplizierte Feld der möglichen Konstrukte - lezten Endes geht es darum, eine für alle Beteiligten ansprechende Lösung zu finden ;)
(1) Dein Vermieter muss nicht darauf bestehen das ihr als zwei Hauptmieter auftretet, kann das aber verlangen (insbesondere wenn dir die Räume eigentlich zu groß sind). Tut er das nicht solltest du darauf achten, die Erlaubnis zur Untervermietung in den Vertrag zu schreiben. Das Recht solltest du dir ohnehin, wenn irgendwie möglich, sichern.
(2) Wenn ihr eine Berufsausübungsgemeinschaft (=Gemeinschaftspraxis; alle Beteiligten treten als eine wirtschaftliche Person auf) eingehen wollt macht das Sinn das auch so zu fixieren. Wesentlich weniger Scherereien hat man, IMHO, mit einer Praxisgemeinschaft (alle Beteiligten handeln wirtschaftlich auf eigene Kappe).
(3) eine GbR entsteht durch euren Zusammenschluss ohnehin, außer ihr wählt eine andere Gesellschaftsform.
(4) Der StB des Vermieters hat sicherlich nur das Beste für den Vermieter im Sinn, aber da mische ich mich jetzt mal nicht ein ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hab mit der aok telefoniert, und die Dame meinte nur das wir außer wc und Rezeption keine Räume gemeinsam nutzen dürfen
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Tempelritter schrieb:
Nach dem Rahmenverträgen kann man nicht einmal das WC und die Rezeption gemeinsam nutzen. Die Aussage der AOK hast schriftlich bekommen? Was sagen die anderen Kassen dazu?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein nix schriftlich, hab bisher nur mit der aok telefoniert. Ich soll da aber am Montag nochmal anrufen, die haben am Freitag (wenn ich richtig verstanden habe mit allen kk) eine große Konferenz. Dort möchte sie dies ab klären, da sie diese Konstellation Physiotherapie und Hebamme noch nicht kennt.
2 Praxisausstattung Physiotherapeuten/Krankengymnasten
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Vers. Heilmittelerbringer geht immer, alles andere ist sehr von der Kulanz der Kassen abhängig. Deshalb alle Kassen fragen die in deinem Bundesland die Zulassung erteilen.
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Tempelritter schrieb:
Das ist der Knackpunkt:
2 Praxisausstattung Physiotherapeuten/Krankengymnasten
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Vers. Heilmittelerbringer geht immer, alles andere ist sehr von der Kulanz der Kassen abhängig. Deshalb alle Kassen fragen die in deinem Bundesland die Zulassung erteilen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja dann werde ich wohl besser mal mit allen kk in Kontakt treten. Und Hebammen sind doch auch Heilmittelerbringer
Ja dann werde ich wohl besser mal mit allen kk in Kontakt treten. Und Hebammen sind doch auch Heilmittelerbringer
sind sie nicht, PT-Ergo-Logo-Podo-sHP geht immer, alles andere ist problematisch ob eine Zulassung erteilt wird.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.12.16 19:15:
Ja dann werde ich wohl besser mal mit allen kk in Kontakt treten. Und Hebammen sind doch auch Heilmittelerbringer
sind sie nicht, PT-Ergo-Logo-Podo-sHP geht immer, alles andere ist problematisch ob eine Zulassung erteilt wird.
Ich hab mit der aok telefoniert, und die Dame meinte nur das wir außer wc und Rezeption keine Räume gemeinsam nutzen dürfen
Da hast du wohl eine Falschaussage bekommen...
Eine Kasse kann sehr wohl zustimmen, da steht nichts davon im RV, ausser gewerbliche Trennung...und für die räumliche Trennung, lässt sich ein Praxisplaner/Innenarchitekt schon was einfallen. Was bei uns gegangen ist, rechtlich sicher, geht auch anderswo.
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.12.16 14:24:
Ich hab mit der aok telefoniert, und die Dame meinte nur das wir außer wc und Rezeption keine Räume gemeinsam nutzen dürfen
Da hast du wohl eine Falschaussage bekommen...
Eine Kasse kann sehr wohl zustimmen, da steht nichts davon im RV, ausser gewerbliche Trennung...und für die räumliche Trennung, lässt sich ein Praxisplaner/Innenarchitekt schon was einfallen. Was bei uns gegangen ist, rechtlich sicher, geht auch anderswo.
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Tempelritter schrieb:
das geht nach den Einrichtungsrichtlinien nicht, die Räume der Hebamme müssen komplett getrennt sein oder du kannst nur nach deinen Praxisöffnungszeiten untervermieten.
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Hallo allerseits, ich möchte mal den aktuellen Stand darlegen. Zum einen sind Hebammen auch heilberufler! Habe mich intensiv darüber erkundigt. Da gab es in den vergangenen Jahren auch ein Gerichtsurteil. Zum anderen hab ich jetzt von allen Kassen das OK. Der Beruf Hebamme steht halt nur nicht im RV weil es diese Konstellation so gut wie noch nie gab. Jedenfalls bei uns in Thüringen werden wir die ersten sein :sunglasses:
Na also, siehst du, geht doch... :thumbsdown:
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.12.16 16:44:
Hallo allerseits, ich möchte mal den aktuellen Stand darlegen. Zum einen sind Hebammen auch heilberufler! Habe mich intensiv darüber erkundigt. Da gab es in den vergangenen Jahren auch ein Gerichtsurteil. Zum anderen hab ich jetzt von allen Kassen das OK. Der Beruf Hebamme steht halt nur nicht im RV weil es diese Konstellation so gut wie noch nie gab. Jedenfalls bei uns in Thüringen werden wir die ersten sein :sunglasses:
Na also, siehst du, geht doch... :thumbsdown:
Gruß, A.
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Alyte schrieb:
Wir waren vor Euch da! (Jetzt aber nicht mehr)
Gruß, A.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo allerseits, ich möchte mal den aktuellen Stand darlegen. Zum einen sind Hebammen auch heilberufler! Habe mich intensiv darüber erkundigt. Da gab es in den vergangenen Jahren auch ein Gerichtsurteil. Zum anderen hab ich jetzt von allen Kassen das OK. Der Beruf Hebamme steht halt nur nicht im RV weil es diese Konstellation so gut wie noch nie gab. Jedenfalls bei uns in Thüringen werden wir die ersten sein :sunglasses:
Einen schönen Sonntagabend noch
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Jetzt hab ich nur noch ein Problem, kann ich die hebi nur als Untermieter nehmen ohne einen Gesellschaftsvertrag zu machen? Kennt sich da jemand aus?
Einen schönen Sonntagabend noch
Einen Gesellschaftsvertrag braucht ihr nicht unbedingt (Verträge macht man in guten für schlechte Zeiten...);
dann setzt du "nur" einen Untermietvertrag auf. Beachte: Ihr seid gewerblich tätig, d.h. alles was du aus dem Mietrecht zu wissen glaubst betrifft euch nicht -- die Grenzen für die Vereinbarungen setzen die guten Sitten :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.12.16 16:47:
Jetzt hab ich nur noch ein Problem, kann ich die hebi nur als Untermieter nehmen ohne einen Gesellschaftsvertrag zu machen? Kennt sich da jemand aus?
Einen schönen Sonntagabend noch
Einen Gesellschaftsvertrag braucht ihr nicht unbedingt (Verträge macht man in guten für schlechte Zeiten...);
dann setzt du "nur" einen Untermietvertrag auf. Beachte: Ihr seid gewerblich tätig, d.h. alles was du aus dem Mietrecht zu wissen glaubst betrifft euch nicht -- die Grenzen für die Vereinbarungen setzen die guten Sitten :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Jetzt hab ich nur noch ein Problem, kann ich die hebi nur als Untermieter nehmen ohne einen Gesellschaftsvertrag zu machen? Kennt sich da jemand aus?
Einen schönen Sonntagabend noch
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