Naja, zumindest ganz nah dran.
RHEIN PHYSIO sucht eine/einen
Physiotherapeut/in (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit zur Unterstützung
des Praxisteams.
Du liebst, was du tust – und das
spüren auch deine Patienten. Du
berätst, fragst nach und
entwickelst Behandlungskonzepte,
wobei du immer den Menschen in den
Mittelpunkt stellst.
Bei RHEIN PHYSIO haben wir
eigentlich alles: Wunderschöne
Praxisräume mit Blick auf den
Bonner Rhein, die neueste
Ausstattung, topmoderne und
funktionierende Har...
RHEIN PHYSIO sucht eine/einen
Physiotherapeut/in (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit zur Unterstützung
des Praxisteams.
Du liebst, was du tust – und das
spüren auch deine Patienten. Du
berätst, fragst nach und
entwickelst Behandlungskonzepte,
wobei du immer den Menschen in den
Mittelpunkt stellst.
Bei RHEIN PHYSIO haben wir
eigentlich alles: Wunderschöne
Praxisräume mit Blick auf den
Bonner Rhein, die neueste
Ausstattung, topmoderne und
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Weiss jemand, ob man von der Rentenversicherung befreit ist, wenn man den sektoralen Heilpraktiker hat und mit Heilpraktikergebührenverzeichnis abrechnet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Weiss jemand, ob man von der Rentenversicherung befreit ist, wenn man den sektoralen Heilpraktiker hat und mit Heilpraktikergebührenverzeichnis abrechnet?
Jeder Heilpraktiker ist von der RV befreit, ABER das gilt nur für die Tätigkeit als HP nicht für die Tätigkeit als PT!
Beispiel:
Du bist PT und sekt. HPPT und übst beides als Beruf aus. Sprich: eine Praxis als PT (Privatrezepte oder auch Kassenrezepte wenn Zulassung), zweite Praxis sekt HPPT (Privatzahler ohne Rezept).
Dann bist Du in der ersten Praxistätigkeit RV pflichtig un in der zweiten nicht.
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Bernie schrieb:
"Weiss jemand, ob man von der Rentenversicherung befreit ist, wenn man den sektoralen Heilpraktiker"
Jeder Heilpraktiker ist von der RV befreit, ABER das gilt nur für die Tätigkeit als HP nicht für die Tätigkeit als PT!
Beispiel:
Du bist PT und sekt. HPPT und übst beides als Beruf aus. Sprich: eine Praxis als PT (Privatrezepte oder auch Kassenrezepte wenn Zulassung), zweite Praxis sekt HPPT (Privatzahler ohne Rezept).
Dann bist Du in der ersten Praxistätigkeit RV pflichtig un in der zweiten nicht.
grüße!
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Moebus schrieb:
soweit mir bekannt ist, kann man sich befreien lassen, wenn weniger als 50% der einnahmen über PT - kann über HPPT oder auch präventionsbehandlungen/wellness etc. sein (diese "gewerblichen einnahmen" wiederum sind umsatzsteuerfrei bis 17.500 im jahr).
grüße!
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