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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Weiss jemand, ob man von der Rentenversicherung befreit ist, wenn man den sektoralen Heilpraktiker hat und mit Heilpraktikergebührenverzeichnis abrechnet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Weiss jemand, ob man von der Rentenversicherung befreit ist, wenn man den sektoralen Heilpraktiker hat und mit Heilpraktikergebührenverzeichnis abrechnet?
Jeder Heilpraktiker ist von der RV befreit, ABER das gilt nur für die Tätigkeit als HP nicht für die Tätigkeit als PT!
Beispiel:
Du bist PT und sekt. HPPT und übst beides als Beruf aus. Sprich: eine Praxis als PT (Privatrezepte oder auch Kassenrezepte wenn Zulassung), zweite Praxis sekt HPPT (Privatzahler ohne Rezept).
Dann bist Du in der ersten Praxistätigkeit RV pflichtig un in der zweiten nicht.
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Bernie schrieb:
"Weiss jemand, ob man von der Rentenversicherung befreit ist, wenn man den sektoralen Heilpraktiker"
Jeder Heilpraktiker ist von der RV befreit, ABER das gilt nur für die Tätigkeit als HP nicht für die Tätigkeit als PT!
Beispiel:
Du bist PT und sekt. HPPT und übst beides als Beruf aus. Sprich: eine Praxis als PT (Privatrezepte oder auch Kassenrezepte wenn Zulassung), zweite Praxis sekt HPPT (Privatzahler ohne Rezept).
Dann bist Du in der ersten Praxistätigkeit RV pflichtig un in der zweiten nicht.
grüße!
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Moebus schrieb:
soweit mir bekannt ist, kann man sich befreien lassen, wenn weniger als 50% der einnahmen über PT - kann über HPPT oder auch präventionsbehandlungen/wellness etc. sein (diese "gewerblichen einnahmen" wiederum sind umsatzsteuerfrei bis 17.500 im jahr).
grüße!
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