Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
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Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Darf ich meinen Patienten eine physiotherapeutische Befundaufnahme ( mit allem was dazugehört, Anamnese , Funktionsuntersuchung usw. ) in Rechnung stellen, wenn der Patient ohne ärztliche Verordnung zu mit kommt?
Basierend auf der Befundung möchte ich den Patienten zur Haltungskorrektur mit einem Kinesio-Tape bzw mit einer funktionellen Einlage versorgen. Probleme oder Beschwerden werden nicht behandelt. Es geht mir rein um die Befundung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin kein sektoraler bzw Vollheilpraktiker.
Darf ich meinen Patienten eine physiotherapeutische Befundaufnahme ( mit allem was dazugehört, Anamnese , Funktionsuntersuchung usw. ) in Rechnung stellen, wenn der Patient ohne ärztliche Verordnung zu mit kommt?
Basierend auf der Befundung möchte ich den Patienten zur Haltungskorrektur mit einem Kinesio-Tape bzw mit einer funktionellen Einlage versorgen. Probleme oder Beschwerden werden nicht behandelt. Es geht mir rein um die Befundung
Wenn dann aus deinem nichterlaubten "physiotherapeutischen" Befund noch eine nicht-PT- Behandlung erfolgt, würde ich die Finger davon lassen. Wer haftet dann bei Unverträglichkeit (Tapeallergie zb)? Und auf welcher Grundlage wurde das dann angebracht??
Laß den Pat. mit VO kommen, dann kannst du befunden und 6x behandeln. Einlage kannste ja im Nebensatz empfehlen, Pat. besorgt sie selber.
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kvet schrieb:
Was für eine Strafe ist denn zu erwarten, wenn ich es trotzdem mache?
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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dän schrieb:
Heilpraktikergesetz Paragraph 5:
Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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kvet schrieb:
Total schwachsinnige, unnötige Reglementierung!
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dän schrieb:
Der sHP für PT ist kein Hexenwerk. Den kann man wirklich gut machen und ist dann auf der sicheren Seite und hat zudem viele Vorteile.
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kvet schrieb:
Wenn die Ärzte 100% Diagnosen erstellen würden, käme ich damit klar. Heute hatte ich die Diagnose "Gehbeschwerden"!
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dän schrieb:
Wir haben zur Zeit auch nur Syndrome aller Art :hushed:...
Natürlich sind diese Regeln hinderlich und tlw. frustrierend. Aber rechtlich sicher nur so wie oben alle schrieben. Willst du mehr tun, wirst du auch für mehr haften (müssen)...
Tapes lege ich immer (außerhalb meiner Tätigkeit) als Privatperson einer anderen befreundeten Privatperson an, also nach Feierabend und nicht als Physio. Quasi von Laie zu Laie. Das könnte dann ebensogut der Partner nach google-Videoanleitung tun. :kissing_closed_eyes:
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Neuling schrieb:
:sunglasses:Dann laß dich bei seinem Verein für xxx Stunden/Woche oder Monat als Physio einstellen, lege die dort erforderlichen Tätigkeiten im Arbeitsvertrag fest und kläre das haftungsrechtliche aus diesem Anstellungsverhältnis mit deinem Anwalt.
Natürlich sind diese Regeln hinderlich und tlw. frustrierend. Aber rechtlich sicher nur so wie oben alle schrieben. Willst du mehr tun, wirst du auch für mehr haften (müssen)...
Tapes lege ich immer (außerhalb meiner Tätigkeit) als Privatperson einer anderen befreundeten Privatperson an, also nach Feierabend und nicht als Physio. Quasi von Laie zu Laie. Das könnte dann ebensogut der Partner nach google-Videoanleitung tun. :kissing_closed_eyes:
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Neuling schrieb:
Das darfst du nur als HP!! Ohne VO darfst du den Pat. nicht mal zu Testzwecken (Muskeltests zB) anfassen! Auch nicht privat.
Wenn dann aus deinem nichterlaubten "physiotherapeutischen" Befund noch eine nicht-PT- Behandlung erfolgt, würde ich die Finger davon lassen. Wer haftet dann bei Unverträglichkeit (Tapeallergie zb)? Und auf welcher Grundlage wurde das dann angebracht??
Laß den Pat. mit VO kommen, dann kannst du befunden und 6x behandeln. Einlage kannste ja im Nebensatz empfehlen, Pat. besorgt sie selber.
Ist einen Patienten befunden wirklich schon ausüben der Heilkunde? Ich stelle beim physiotherapeutischen Befund doch keine Diagnose. Ich dachte erst die Therapie wäre das.
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Und diese Diagnose übernimmt man von Jemanden, der Diagnostizieren darf (Arzt, HP, sHP, usw.)
Und auf der Grundlage dieser Diagnose erstellt man dann den Physiotherapeutischen Befund.
Und auf der Grundlage des Physiotherapeutischen Befundes plant man dann seine Therapie (wenn man dazu die Freigabe eines Arztes, HPs, usw. hat.)
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Halbtitan schrieb:
Zu einem Physiotherapeutischen Befund gehört eine Diagnose.
Und diese Diagnose übernimmt man von Jemanden, der Diagnostizieren darf (Arzt, HP, sHP, usw.)
Und auf der Grundlage dieser Diagnose erstellt man dann den Physiotherapeutischen Befund.
Und auf der Grundlage des Physiotherapeutischen Befundes plant man dann seine Therapie (wenn man dazu die Freigabe eines Arztes, HPs, usw. hat.)
Dies ist bei einer Arztausbildung eher gegeben als bei der PT- Ausbildung.
Den sHp in die Grundausbildung zu integrieren ist sinnvoll.
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Philipp Morlock schrieb:
Das sichergestellt werden kann, das Jemand der gesundheitlich Betroffene betreut, sich lange und mit mindestniveau entsprechend gebildet hat und geprüft wurde, halte ich für wichtig.
Dies ist bei einer Arztausbildung eher gegeben als bei der PT- Ausbildung.
Den sHp in die Grundausbildung zu integrieren ist sinnvoll.
Meine Ausgangsfrage war vielleicht nicht so klar formuliert. Es geht um "Gesunde" ohne gesundheitliche Probleme , die in die Praxis kommen und Leistungen (Tapes, Einlagen, Übungsprogramme, usw. ) zur Haltungskorrektur/Verbesserung wollen. Um den Kunden gezielt etwas zu empfehlen muss ich denjenigen zumindest per Sichtbefund begutachten.
Darf ich diese Zeit , zusätzlich zum erstellen eines Programms, Anlegen eines Tapes oder Verkauf einer Einlage zur Haltungsverbesserung berechnen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich halte auch für richtig , wie oben geschrieben, dass jemand, der gesundheitlich Betroffene/Erkrankte betreut entsprechend dem Heilpraktikergesetzt geprüft wird , um ohne Verordnung zu therapieren.
Meine Ausgangsfrage war vielleicht nicht so klar formuliert. Es geht um "Gesunde" ohne gesundheitliche Probleme , die in die Praxis kommen und Leistungen (Tapes, Einlagen, Übungsprogramme, usw. ) zur Haltungskorrektur/Verbesserung wollen. Um den Kunden gezielt etwas zu empfehlen muss ich denjenigen zumindest per Sichtbefund begutachten.
Darf ich diese Zeit , zusätzlich zum erstellen eines Programms, Anlegen eines Tapes oder Verkauf einer Einlage zur Haltungsverbesserung berechnen?
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Klonkrieger schrieb:
Warum denn nicht? Du erbringst eine Leistung an einen Selbstzahler der freiwillig und ohne ernste Erkrankung zu dir kommt. Und wer hat denn noch nie den typischen "kannste mal draufschauen"- Kunden gehabt dem mal der Nacken zwickt oder der eine gute Übung für seinen Rücken gezeigt haben möchte? Und falls du siehst es ist doch mehr als der "Kunde" selber meint, kannst du immer noch ablehnen und ihn mit der Bitte um eine VO zum Arzt schicken.
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Herbert schrieb:
Bleibt dann noch das Problem der steuerlichen Einstufung. Keine VO, dann gewerblich!
Ich halte auch für richtig , wie oben geschrieben, dass jemand, der gesundheitlich Betroffene/Erkrankte betreut entsprechend dem Heilpraktikergesetzt geprüft wird , um ohne Verordnung zu therapieren.
Meine Ausgangsfrage war vielleicht nicht so klar formuliert. Es geht um "Gesunde" ohne gesundheitliche Probleme , die in die Praxis kommen und Leistungen (Tapes, Einlagen, Übungsprogramme, usw. ) zur Haltungskorrektur/Verbesserung wollen. Um den Kunden gezielt etwas zu empfehlen muss ich denjenigen zumindest per Sichtbefund begutachten.
Darf ich diese Zeit , zusätzlich zum erstellen eines Programms, Anlegen eines Tapes oder Verkauf einer Einlage zur Haltungsverbesserung berechnen?
Du hast als Physiotherapeut ohne Arzt, HP etc. zu sein nicht die Kompetenz zu sagen ob er gesund ist! Du hast maximal die Kompetenz zu sagen, dass er nicht gesund ist.
Daraus ergibt sich, dass du als Physiotherapeut nicht ohne Verordnung tätig werden darfst.
Allerdings darfst du in einer anderen Rolle sehr wohl tätig werden. Nämlich als Wellnessmensch oder Trainermensch.
Willst du Jemanden also sowas in Rechnung stellen, so geht das nur als ,,Nicht-Physio".
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Halbtitan schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.3.20 10:30:
Ich halte auch für richtig , wie oben geschrieben, dass jemand, der gesundheitlich Betroffene/Erkrankte betreut entsprechend dem Heilpraktikergesetzt geprüft wird , um ohne Verordnung zu therapieren.
Meine Ausgangsfrage war vielleicht nicht so klar formuliert. Es geht um "Gesunde" ohne gesundheitliche Probleme , die in die Praxis kommen und Leistungen (Tapes, Einlagen, Übungsprogramme, usw. ) zur Haltungskorrektur/Verbesserung wollen. Um den Kunden gezielt etwas zu empfehlen muss ich denjenigen zumindest per Sichtbefund begutachten.
Darf ich diese Zeit , zusätzlich zum erstellen eines Programms, Anlegen eines Tapes oder Verkauf einer Einlage zur Haltungsverbesserung berechnen?
Du hast als Physiotherapeut ohne Arzt, HP etc. zu sein nicht die Kompetenz zu sagen ob er gesund ist! Du hast maximal die Kompetenz zu sagen, dass er nicht gesund ist.
Daraus ergibt sich, dass du als Physiotherapeut nicht ohne Verordnung tätig werden darfst.
Allerdings darfst du in einer anderen Rolle sehr wohl tätig werden. Nämlich als Wellnessmensch oder Trainermensch.
Willst du Jemanden also sowas in Rechnung stellen, so geht das nur als ,,Nicht-Physio".
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Klonkrieger schrieb:
Eben. Wellnessleute oder Trainer arbeiten so ähnlich. Will jemand ein Tape dann ist man halt ein Trainer und will er mal was zum Wohlfühlen dann ist man halt ein Wellnessmensch :kissing_closed_eyes:
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Halbtitan schrieb:
Aber du musst dann auch offiziell als Trainer oder Wellnessmensch auftreten.
Aber du musst dann auch offiziell als Trainer oder Wellnessmensch auftreten.
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Klonkrieger schrieb:
Halbtitan schrieb am 4.3.20 09:41: Schon klar.
Aber du musst dann auch offiziell als Trainer oder Wellnessmensch auftreten.
Aber du musst dann auch offiziell als Trainer oder Wellnessmensch auftreten.
Wo steht, dass man als Physio keine Wellnessmassagen machen oder Tapes kleben darf? Das darf immerhin jeder, auch ganz ohne medizinische Ausbildung (siehe auch Thai-Maasagen).
Ebenso darf ich als Physio natürlich auch interessierten Menschen Übungen zeigen und beibringen - solange ich damit keine Erkrankung behandel.
Die Frage von AN ist bereits falsch gestellt: "darf ich einen Patienten...". Ein Patient hat eine Erkrankung, sonst wäre er kein Patient!
Aus "darf ich einem Kunden..." wird etwas ganz anderes! Jeder Hiwi in der Muckibude macht bei seinen Kunden ganz legal Tests auf Muskelkraft. Und natürlich dürfen wir das bei unseren Kunden auch. Das heißt dann nicht "physiotherapeutscher Befund, sondern "Messung Muskelkraft und Beweglichkeit", die mit XX Euro dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Achtung: Umsatzsteuer! Achtung: verschiedene Konten! Patienten und Kunden müssen sauber getrennt werden.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Halbtitan schrieb am 4.3.20 09:41:
Aber du musst dann auch offiziell als Trainer oder Wellnessmensch auftreten.
Wo steht, dass man als Physio keine Wellnessmassagen machen oder Tapes kleben darf? Das darf immerhin jeder, auch ganz ohne medizinische Ausbildung (siehe auch Thai-Maasagen).
Ebenso darf ich als Physio natürlich auch interessierten Menschen Übungen zeigen und beibringen - solange ich damit keine Erkrankung behandel.
Die Frage von AN ist bereits falsch gestellt: "darf ich einen Patienten...". Ein Patient hat eine Erkrankung, sonst wäre er kein Patient!
Aus "darf ich einem Kunden..." wird etwas ganz anderes! Jeder Hiwi in der Muckibude macht bei seinen Kunden ganz legal Tests auf Muskelkraft. Und natürlich dürfen wir das bei unseren Kunden auch. Das heißt dann nicht "physiotherapeutscher Befund, sondern "Messung Muskelkraft und Beweglichkeit", die mit XX Euro dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Achtung: Umsatzsteuer! Achtung: verschiedene Konten! Patienten und Kunden müssen sauber getrennt werden.
Gruß von Monique
[...]
Achtung: Umsatzsteuer! Achtung: verschiedene Konten! Patienten und Kunden müssen sauber getrennt werden.
Gruß von Monique
Im besten Fall das entsprechende (Klein-)gewerbe anmelden.
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stefan232 schrieb:
M0nique schrieb am 4.3.20 17:02:
[...]
Achtung: Umsatzsteuer! Achtung: verschiedene Konten! Patienten und Kunden müssen sauber getrennt werden.
Gruß von Monique
Im besten Fall das entsprechende (Klein-)gewerbe anmelden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann dürfte ich keinem Patienten ein Kinesio Tape anlegen? Außer ich wäre Heilpraktiker?
Ist einen Patienten befunden wirklich schon ausüben der Heilkunde? Ich stelle beim physiotherapeutischen Befund doch keine Diagnose. Ich dachte erst die Therapie wäre das.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
nur als Beispiel. Dürfte ich dann z.B. einem Speerwerfer, der ohne Beschwerden zu mir kommt, den triceps aktivierend mit einem Kinesio Tape versorgen? Wie gesagt keinerlei Beschwerden, der Sportler möchte beim Wettkampf akitvierend den triceps versorgt haben.
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