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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
20h Angestellten-Verhältnis, das schriftliche Einverständnis zur selbständigen Nebentätigkeit habe ich bereits.
Der eigene Therapieraum im Haus ist am entstehen, Antrag auf Nutzungsänderung läuft, BG ist angemeldet, Berufshaftpflicht auch...
Hier nun meine Fragen:
1)-Gelte ich als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende, wenn ich Physio-VO für Privatpatienten, Yoga (einzeln, in der Gruppe in angemieteter Räumlichkeit) und Wellness anbiete? Zur Info: Ich habe von meinem Steuerberater die Info bekommen, dass das keinen Unterschied mache, so lange ich unter der 24 500€-Marke bleibe.
2) Getrennte Buchführung ja/nein?
3) Brauche ich zwingend den sektoralen HP Phys? Wenn ja, welche Vorteile verschafft er mir außer ohne VO zu behandeln und strengere Auflagen beim Bau-& Gesundheitsamt?
4) Muss ich mich bei der IHK anmelden?
Vielen Dank für euer Schwarmwissen im Voraus.
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schlöps schrieb:
Ich möchte mich nebenberuflich selbständig machen - hier der Plan:
20h Angestellten-Verhältnis, das schriftliche Einverständnis zur selbständigen Nebentätigkeit habe ich bereits.
Der eigene Therapieraum im Haus ist am entstehen, Antrag auf Nutzungsänderung läuft, BG ist angemeldet, Berufshaftpflicht auch...
Hier nun meine Fragen:
1)-Gelte ich als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende, wenn ich Physio-VO für Privatpatienten, Yoga (einzeln, in der Gruppe in angemieteter Räumlichkeit) und Wellness anbiete? Zur Info: Ich habe von meinem Steuerberater die Info bekommen, dass das keinen Unterschied mache, so lange ich unter der 24 500€-Marke bleibe.
2) Getrennte Buchführung ja/nein?
3) Brauche ich zwingend den sektoralen HP Phys? Wenn ja, welche Vorteile verschafft er mir außer ohne VO zu behandeln und strengere Auflagen beim Bau-& Gesundheitsamt?
4) Muss ich mich bei der IHK anmelden?
Vielen Dank für euer Schwarmwissen im Voraus.
2) s.o. (aber da kennen sich andere hier Forum bestimmt besser aus!)
3) zwingend nicht. Wenn Du mit Privatrezepten arbeitest bruchst Du den eh nicht. Aber warum immer in der Abhängigkeit bleiben? Ich empfehle jedem (r) die Erlaubnis des PT-HP zu holen. Dann kansst Du mit und ohne Verordnung arbeiten. Welche strengeren Auflagen meinst Du? Welches BL?
4) Wenn Du ein Gewerbe betreibst bist Du Kraft Gesetzes zur Mitgliedschaft verpflichtet.
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Bernie schrieb:
1) Bin kein Steuerberater. Unabhängig davon würde ich sagen: Yoga und Wellness ist Gewerbe
2) s.o. (aber da kennen sich andere hier Forum bestimmt besser aus!)
3) zwingend nicht. Wenn Du mit Privatrezepten arbeitest bruchst Du den eh nicht. Aber warum immer in der Abhängigkeit bleiben? Ich empfehle jedem (r) die Erlaubnis des PT-HP zu holen. Dann kansst Du mit und ohne Verordnung arbeiten. Welche strengeren Auflagen meinst Du? Welches BL?
4) Wenn Du ein Gewerbe betreibst bist Du Kraft Gesetzes zur Mitgliedschaft verpflichtet.
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