Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
einen Physiotherapeuten (w/m/d)
für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (bevorzugt Montag,
Mittwoch, Freitag) vorerst
befristet bis 31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergoth...
20h Angestellten-Verhältnis, das schriftliche Einverständnis zur selbständigen Nebentätigkeit habe ich bereits.
Der eigene Therapieraum im Haus ist am entstehen, Antrag auf Nutzungsänderung läuft, BG ist angemeldet, Berufshaftpflicht auch...
Hier nun meine Fragen:
1)-Gelte ich als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende, wenn ich Physio-VO für Privatpatienten, Yoga (einzeln, in der Gruppe in angemieteter Räumlichkeit) und Wellness anbiete? Zur Info: Ich habe von meinem Steuerberater die Info bekommen, dass das keinen Unterschied mache, so lange ich unter der 24 500€-Marke bleibe.
2) Getrennte Buchführung ja/nein?
3) Brauche ich zwingend den sektoralen HP Phys? Wenn ja, welche Vorteile verschafft er mir außer ohne VO zu behandeln und strengere Auflagen beim Bau-& Gesundheitsamt?
4) Muss ich mich bei der IHK anmelden?
Vielen Dank für euer Schwarmwissen im Voraus.
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schlöps schrieb:
Ich möchte mich nebenberuflich selbständig machen - hier der Plan:
20h Angestellten-Verhältnis, das schriftliche Einverständnis zur selbständigen Nebentätigkeit habe ich bereits.
Der eigene Therapieraum im Haus ist am entstehen, Antrag auf Nutzungsänderung läuft, BG ist angemeldet, Berufshaftpflicht auch...
Hier nun meine Fragen:
1)-Gelte ich als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende, wenn ich Physio-VO für Privatpatienten, Yoga (einzeln, in der Gruppe in angemieteter Räumlichkeit) und Wellness anbiete? Zur Info: Ich habe von meinem Steuerberater die Info bekommen, dass das keinen Unterschied mache, so lange ich unter der 24 500€-Marke bleibe.
2) Getrennte Buchführung ja/nein?
3) Brauche ich zwingend den sektoralen HP Phys? Wenn ja, welche Vorteile verschafft er mir außer ohne VO zu behandeln und strengere Auflagen beim Bau-& Gesundheitsamt?
4) Muss ich mich bei der IHK anmelden?
Vielen Dank für euer Schwarmwissen im Voraus.
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Inche schrieb:
Yoga gibt es nicht auf Verordnung weder vom Hp,sktHp oder Arzt oder sonst wie.Du kannst versuchen über die Zpp Präventionskurse anmelden dann gibt es einen Zuschuss von der KK.Ansonsten einfach als Privatkurse evtl noch über die VHS anbieten
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