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Kassenzulassungsweiterdelegierung an Angestellte in einem anderem Berufsbild?
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Problem beschreiben
Luciana schrieb:
Kann ich Masseur u.med.Bademeister einstellen,der Leistungen der physikalischen Therapie erbringt und diese mit der KK abrechnen?
Kassenzulassungsweiterdelegierung an Angestellte in einem anderem Berufsbild?
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Luciana schrieb:
danke.heisst das alle Leistungen,die ein Masseur lt.Leistungskatalog erbringen darf darf über eine PhysioVO durch ihn erbracht und abgerechnet werden(ET/WT/WP/Hydro/Beweg.übungen ;)/KMT/LD-mit Zerti und eingereicht-bewilligt)?nach Meldung und Absegnung durch Kassen?
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Eberhard schrieb:
Natürlich darfst du alle seine physikotherapeutischen Leistungen abrechnen. Du hast sogar den Vorteil, dass der Masseur alle seine in seiner Grundausbildung erlernten Therapieformen, wie Massagen, Bewegungsübungen, Wärme- und Kältebehandlungen, Elektrotherapie, Extensionen usw. ohne ärztliche Verordnungen im Selbstzahlerbereich abgeben darf. Überhaupt werden deshalb wieder mehr Masseure eingestellt. Manuelle Lymphdrainagen wenn vorhanden, müssen allerdings als Zertifikatsleistungen bei den Krankenkassen angemeldet werden.
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Luciana schrieb:
danke für die AW.Ich gehe davon aus KG und MT nat.nicht auch mit FoBi MT,ist das richtig?LG
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Eberhard schrieb:
Ein Masseur darf keine MT-Ausbildung bzw. Prüfung machen. Natürlich darf er auch keine KG abgeben.
Ein Masseur darf keine MT-Ausbildung bzw. Prüfung machen. Natürlich darf er auch keine KG abgeben.
Stimmt so nicht ganz! Wenn das Ausbildungsinstitut dies zulässt, kann ein Masseur natürlich auch eine MT-Ausbildung machen und auch die Prüfung ablegen - so wie früher eben...
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UliBulli schrieb:
Eberhard schrieb am 6.10.14 18:19:
Ein Masseur darf keine MT-Ausbildung bzw. Prüfung machen. Natürlich darf er auch keine KG abgeben.
Stimmt so nicht ganz! Wenn das Ausbildungsinstitut dies zulässt, kann ein Masseur natürlich auch eine MT-Ausbildung machen und auch die Prüfung ablegen - so wie früher eben...
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weiß56 schrieb:
Als Physiotherapiepraxis kannst du keine Bewegungsübungen für den Masseur abrechnen, kannst du nur in einer Massgepraxis.Guck mal in die Preislisten.Das hat was mit der 1 oder 2 am Anfang der Positionsnummern zu tun.Erkundige dich am besten vorher bei der KK.Nicht das du das hinterher nicht bezahlt bekommst
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Eberhard schrieb:
Also meines Wissens darf ein Masseur keine MT-Ausbildung machen. Vor vielen Jahren gab es in BW eine handvoll Masseure, die die die Prüfung machen konnten. Das hat seiner Zeit Hans Hartogh durchgesetzt. Heute bekommt ein Masseur zur ML keine Zulasung mehr, leider (bin selbst Masseur).
LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 295/03 - Streit um die Berec... - TK-Lex
Ich finde den Ansatz interessant, dass auch mit der Berufsfreiheit (Grundgesetz) argumeniert wird und auch mit der Tatsache, dass Masseure u.a. in der Palpation sogar oft besser sind als die Physios...
Denn sind wir mal ehrlich: Es gibt keine "logischen" Gründe, warum zwei so ähnliche Berufe nicht gleich behandlet werden, wenn es darum geht eine erlernte Technik abzurechnen. Es sind ja nicht ein Friseur und ein Kfz-Mechaniker, dier hier um die Abrechnung konkurrieren, sondern zwei nahezu gleiche Berufsbilder, die nach der absolvierten Fortbildung über das gleiche Know-How (nämlich MT) verfügen.
Das Sozialgericht sah das auch so und gab dem Masseur Recht.
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UliBulli schrieb:
Hier hat ein Masseur schon 2006 durchgesetzt, dass MT auch von Masseuren über die GKV abrechenbar ist:
LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 295/03 - Streit um die Berec... - TK-Lex
Ich finde den Ansatz interessant, dass auch mit der Berufsfreiheit (Grundgesetz) argumeniert wird und auch mit der Tatsache, dass Masseure u.a. in der Palpation sogar oft besser sind als die Physios...
Denn sind wir mal ehrlich: Es gibt keine "logischen" Gründe, warum zwei so ähnliche Berufe nicht gleich behandlet werden, wenn es darum geht eine erlernte Technik abzurechnen. Es sind ja nicht ein Friseur und ein Kfz-Mechaniker, dier hier um die Abrechnung konkurrieren, sondern zwei nahezu gleiche Berufsbilder, die nach der absolvierten Fortbildung über das gleiche Know-How (nämlich MT) verfügen.
Das Sozialgericht sah das auch so und gab dem Masseur Recht.
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Eberhard schrieb:
Na ja, dann soll es mir recht sein!
Da ich Teilselbständig auch noch in eigener Praxis als HPP arbeite war es für mich hilfreich zu hören und jetzt mehr und mehr zu erkennen,dass diese Kiste im Angestellten Sein ne schiefe Kiste ist ,ich es auch schon ahnte und ich in meiner Beantragung Kassenzulassung einfach so vorgehe,wie ichs ansich weiss,Berufsbildentsprechend.
Danke
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Luciana schrieb:
Danke für die vielen Hinweise,die sehr hilfreich waren.Hiesige Kassenverträge definieren die leistungserbringung entsprechend dem Berufsbild und damit kann der Masseur wie gehabt KMT,ET,US,...doch eben nicht MT o.gar KG,was in der Praxis wo ich angestellt arbeite leider seit mehr als 20 Jahren anderst durchzugehen scheint,die Termispalte des Masseurs voller als meine als Physio KG/MT praktizierend mit höherem Gehalt wies jetzt scheint und die PI seit über einem Jahr krank ohne Vertretung u.s.w.Ich bin erst seit kürzerer Zeit dort und mir wird echt schlecht bei dem Gemauschle zumal im Newsletter der Art.erschien "4 J.Haft für eine Pflegedienstleiterin..."Zu guter letzt soll die Praxis geschlossen werden u.der Masseur sie neu eröffnen uns Therapeuten halten,scheint ein echter Witz zu sein und die Patn.schwören seit Jahren auf diesen Therapeuten.Ich habe keine Ahnung wie ich ab Montag Pat.einterminiere die mit einer KG VO kommen und nur bei ihm behandelt werden wollen.Ich plediere für öffentliche Therapeutenaushänge mit Foto,Name und Quali.
Da ich Teilselbständig auch noch in eigener Praxis als HPP arbeite war es für mich hilfreich zu hören und jetzt mehr und mehr zu erkennen,dass diese Kiste im Angestellten Sein ne schiefe Kiste ist ,ich es auch schon ahnte und ich in meiner Beantragung Kassenzulassung einfach so vorgehe,wie ichs ansich weiss,Berufsbildentsprechend.
Danke
Eine erneute Zulassung würde mutmaßlich nicht erteilt werden.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wenn der Masseur seit 20 Jahren dort MT macht, kann es durchaus sein, dass es dafür eine Zulassung gibt.
Eine erneute Zulassung würde mutmaßlich nicht erteilt werden.
Damals war es als Masseur möglich, heute ist es nicht mehr möglich es gibt nur noch den Bestandsschutz.
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Fuzziguzzi schrieb:
1990 war ich Masseur und habe damals meine MT-Prüfung gemacht und meine Zulassung erhalten und habe vor meiner Physioprüfung 1995 schon MT abgerechnet.
Damals war es als Masseur möglich, heute ist es nicht mehr möglich es gibt nur noch den Bestandsschutz.
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Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Wenn du der PT bist mit Zulassung, darfst du selbstverständlich einen Masseur einstellen, der Massage und ggfs. MLD macht. Brauchst du keine extra Zulassung. Nur bei MLD musst du das entsprechend melden
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