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ich möchte mich für Privatkassen und Selbstzahler selbständig machen. Habe gelesen, dass ich dafür eine Physio-Erlaubnis
benötige, wenn ich auch ohne ärztliche Verordnung behandeln möchte.
Kann mir jemand sagen ob das so ist? Wo ich diese Erlaubnis beantragen muss? Gibt es dazu Formulare?
Gruss
Michaela
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coshiva schrieb:
Hallo,
ich möchte mich für Privatkassen und Selbstzahler selbständig machen. Habe gelesen, dass ich dafür eine Physio-Erlaubnis
benötige, wenn ich auch ohne ärztliche Verordnung behandeln möchte.
Kann mir jemand sagen ob das so ist? Wo ich diese Erlaubnis beantragen muss? Gibt es dazu Formulare?
Gruss
Michaela
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coshiva schrieb:
Da hab ich angerufen, die sagten mir sie kennen das nicht :unamused:
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Tempelritter schrieb:
die Erlaubnis bekommst du beim Gesundheitsamt das für deinen Wohnort zuständig ist.
Dein Gesundheitsamt kann dir mitteilen wann und wo entsprechende Überprüfungen durchgeführt werden können.
Bestehst du diese darfst du auch "Patienten" ohne VO behandeln und untersuchen.
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Eberhard schrieb:
Was ist eine Physioerlaubnis? Diesen Begriff habe ich noch nie gehört.
Diese Urkunde kann man erlangen, wenn man das Examen erfolgreich absolviert. :yum:
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ist bestimmt die Urkunde gemeint, die die Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut erlaubt.
Diese Urkunde kann man erlangen, wenn man das Examen erfolgreich absolviert. :yum:
LG
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Dennis Kraus schrieb:
Du sprichst von dem HP beschränkt auf das Gebiet Physiotherapie. Auch sektoraler HP oder HP(PT) genannt.
Dein Gesundheitsamt kann dir mitteilen wann und wo entsprechende Überprüfungen durchgeführt werden können.
Bestehst du diese darfst du auch "Patienten" ohne VO behandeln und untersuchen.
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chris217 schrieb:
das ist seine Signatur... :hushed:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das ist die Signatur.
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coshiva schrieb:
Was soll die Bemerkung mit der Intelligenz?
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