Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams und suchen
wir für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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ich habe mal zwei fragen:
ich habe eine physioherapeutin vollzeit angestellt, diese hat auch die osteopathie abgeschlossen. zur zeit hat sie noch nicht den hp (im märz hat sie prüfung), d.h. im moment macht sie osteopathie nur auf ärztliche verordnung.
ich selbst habe weder osteo noch hp.
1) wir kann ich ihr die osteobhdlg vergüten? sie nimmt 80 euro pro bhdlg., wie kann ich das zusätzlich zum gehalt vergüten? hat zufällig jemand dieselbe situation?
2) wenn sie den hp hat, gibt es die möglichkeit, das sie als physio bei mit angestellt bleibt und als osteo auf selbstständiger basis
meine räume anmietet?
danke im vorraus.
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daniela317 schrieb:
hallo,
ich habe mal zwei fragen:
ich habe eine physioherapeutin vollzeit angestellt, diese hat auch die osteopathie abgeschlossen. zur zeit hat sie noch nicht den hp (im märz hat sie prüfung), d.h. im moment macht sie osteopathie nur auf ärztliche verordnung.
ich selbst habe weder osteo noch hp.
1) wir kann ich ihr die osteobhdlg vergüten? sie nimmt 80 euro pro bhdlg., wie kann ich das zusätzlich zum gehalt vergüten? hat zufällig jemand dieselbe situation?
2) wenn sie den hp hat, gibt es die möglichkeit, das sie als physio bei mit angestellt bleibt und als osteo auf selbstständiger basis
meine räume anmietet?
danke im vorraus.
Die ist doch bei Dir angestellt, macht die das nebenbei?
Fragen über Fragen.....
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn Sie 80 Euro verlangt, wer kriegt die 80 Euro dann?
Die ist doch bei Dir angestellt, macht die das nebenbei?
Fragen über Fragen.....
Die Höhe kann man kalkulieren indem man den Stundenlohn + alle Zusatzkosen (Abgaben, anteilig Praxiskosten, Urlaub etc.) ausrechnet. Nehmen wir mal rund 30€ an.
Die Osteopathie bringt 80€. Überschuß rund 50€. Man könnte hiervon 40-50% also 20-25€ pro Osteopathiebehandlung, als Extrabonus zum Gehalt auszahlen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn man einen Angestellten zusätzlich zum Gehalt Extrazahlungen anbieten möchte, bietet sich ein Provisionsmodell an, wo man eine feste Summe pro Behandlung bzw. einen prozentualen Anteil auszahlt. Dieser unterliegt natürlich allen üblichen Abgaben so dass i.d.R. nur rund 50% davon beim Mitarbeiter ankommen.
Die Höhe kann man kalkulieren indem man den Stundenlohn + alle Zusatzkosen (Abgaben, anteilig Praxiskosten, Urlaub etc.) ausrechnet. Nehmen wir mal rund 30€ an.
Die Osteopathie bringt 80€. Überschuß rund 50€. Man könnte hiervon 40-50% also 20-25€ pro Osteopathiebehandlung, als Extrabonus zum Gehalt auszahlen. Gruß S.
grundsätzlich nimmt sie als osteo in der stunde ja mehr für die praxis ein, als als physio mit drei pat. die stunde. da ich aber ja aber vorher ja nicht weiß wieviel osteo bhdlg. sie im monat so hat, kann ich ja auch nicht mal pauschal das gehalt erhöhen.....schwierig :angry:
wie machen das denn andere praxisbesitzer, die osteos angestellt haben?
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daniela317 schrieb:
@helmut: bisher war es erst zweimal der fall, da ich das auch bewusst nicht bewerbe, solange sie nicht den hp hat. d.h. das geld habe ich vorerst einmal ganz normal eingenommen. die zwei osteopathie behandlg. hat sie in ihren üs gemacht.
grundsätzlich nimmt sie als osteo in der stunde ja mehr für die praxis ein, als als physio mit drei pat. die stunde. da ich aber ja aber vorher ja nicht weiß wieviel osteo bhdlg. sie im monat so hat, kann ich ja auch nicht mal pauschal das gehalt erhöhen.....schwierig :angry:
wie machen das denn andere praxisbesitzer, die osteos angestellt haben?
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