Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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ich habe einen angestellten Physio, der eine Osteo Ausbildung und eine Prüfung als HP ablegt hat.
Kann ich diesen Therapeuten auch als HP in meiner Physiopraxis anstellen damit er osteopathisch behandeln kann oder muss dafür ein separates Unternehmen gegründet werden?
Wenn ja, kann ich eine Osteopraxis eröffnen mit ihm als Angestellte, so dass er die Patienten behandelt, ich aber der Inhaber bin. Ich selbst habe keinen HP.
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Auch müssen separate Räume vorgehalten werden, die unabhängig von der abgenommenen Physiopraxis agieren können, Überschneidungen im Wartebereich, Verwaltungsbereich, Aufenthalt und Toiletten dürfen sein. Oder die HP Tätigkeit muss ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der Physiopraxis stattfinden.
Das Thema ist sehr komplex, da sich unterschiedliche Berufe mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen überschneiden. Die erste Anlaufadresse für mich wäre der Berufsverband, die zweite der Steuerberater.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Du kannst jeden Beruf anstellen, wirst aber potentiell in die Gefahr geraten dass das Finanzamt Dir die Freiberuflichkeit abspricht und Du dann die Gewerblichkeit annimmt und Du dann mit allen Deinen Einkünften anders besteuert wirst (Stichwort Gewerbesteuer, Stichwort persönlicher Stempel und Aufsicht). Anders wird es, wenn Du einen unabhängiege GmbH gründest mit dem HP als Angestelltem . Dann unterliegt nur die GmbH der Gewerbesteuer, die Einnahmen aus der Freiberuflichkeit werden nicht tangiert.
Auch müssen separate Räume vorgehalten werden, die unabhängig von der abgenommenen Physiopraxis agieren können, Überschneidungen im Wartebereich, Verwaltungsbereich, Aufenthalt und Toiletten dürfen sein. Oder die HP Tätigkeit muss ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der Physiopraxis stattfinden.
Das Thema ist sehr komplex, da sich unterschiedliche Berufe mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen überschneiden. Die erste Anlaufadresse für mich wäre der Berufsverband, die zweite der Steuerberater.
Viele Grüße
Monika
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Supermann schrieb:
Hatte mir dazu auch schon Gedanken gemacht. Dachte daran eventuell die Praxisräume an einen Heilpraktiker zu vermieten ?
Das mit dem Angestellten ist schwierig, da der HP ja eigentlich eigenständig arbeiten darf, und im Steuergesetz ja auch Umsatzsteuer befreit ist. Wenn du als Angestellter Pt auch alles eigenständig durchführst, dh der HP nicht den Befund durchführt und die behandlungsstrategie angibt und regelmäßig kontrolliert, dann bist auch eigenständig und es kommt zur Gewerbesteuerpflicht. Wie der Kollege oben beschrieben hat.
Në Möglichkeit wäre auch ne Gbr....
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Katarina Nemesszeghyova schrieb:
Wichtig ist, dass die Räume klar gekennzeichnet sind als HP oder PT . Der Patient muss erkennen können, wo er reingeht.
Das mit dem Angestellten ist schwierig, da der HP ja eigentlich eigenständig arbeiten darf, und im Steuergesetz ja auch Umsatzsteuer befreit ist. Wenn du als Angestellter Pt auch alles eigenständig durchführst, dh der HP nicht den Befund durchführt und die behandlungsstrategie angibt und regelmäßig kontrolliert, dann bist auch eigenständig und es kommt zur Gewerbesteuerpflicht. Wie der Kollege oben beschrieben hat.
Në Möglichkeit wäre auch ne Gbr....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe einen angestellten Physio, der eine Osteo Ausbildung und eine Prüfung als HP ablegt hat.
Kann ich diesen Therapeuten auch als HP in meiner Physiopraxis anstellen damit er osteopathisch behandeln kann oder muss dafür ein separates Unternehmen gegründet werden?
Wenn ja, kann ich eine Osteopraxis eröffnen mit ihm als Angestellte, so dass er die Patienten behandelt, ich aber der Inhaber bin. Ich selbst habe keinen HP.
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