Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
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.
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• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
ich plane eine kleine Physio-Praxis mit 4 Räumen und dementsprechender Zulassung.
Die Frage die ich mir aufgrund der engen Verhältnissen stelle:
Benötige ich für die Zulassung zwingend eine getrennte Toilette für Patienten und Personal?
Oder reicht 1 WC für die gesamte Praxis?
Vielen Dank.
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SpoPhy schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich plane eine kleine Physio-Praxis mit 4 Räumen und dementsprechender Zulassung.
Die Frage die ich mir aufgrund der engen Verhältnissen stelle:
Benötige ich für die Zulassung zwingend eine getrennte Toilette für Patienten und Personal?
Oder reicht 1 WC für die gesamte Praxis?
Vielen Dank.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Die Auskunft gibt dir dein Landratsamt. Hier gibt es je nach Anzahl der Personen, oder Neubau oder Nutzung Vorschriften.
stefan 302
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Helmut Fromberger schrieb:
Und diese Forderung der BG hat durchaus ihren Sinn.
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Tempelritter schrieb:
und die Baubehörde nicht vergessen, die können aufgrund der Landesbauordnung weitere Auflagen wie ein Behinderten-WC machen.
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Kitane schrieb:
Wir haben sogar 3 WC's worüber ich sehr froh bin. Eine für Pat. Eine für die weibl. MA und eine für die männlichen MA mit Urinal. Auf der Damentoilette haben wir Deo stehen, Haarbürste , und was eine Frau noch so benötigt. Ich würde für nichts in der Welt auf die Patiententoilette gehen wollen.
Wer also seine Betriebsräume in einem Gebäude gemäß LBO hat, der dürfte da keine Probleme bekommen.
Von der jeweiligen LBO abweichende Bestimmungen findest Du in der Regel in sogenannten Sonderbauten, da wird man aber im Normalfall nach Bauabnahme auch keine Probleme mehr bekommen.
Bei nachträglich eingeforderten Veränderungen sollte man sich schnellstens mit seinem Vermieter oder wenn man selber der Bauherr ist mit seinem Architekten kurzschliessen.
Auf die jeweiligen Arbeitsstättenverordnungen geht die LBO auch nicht ein. Das ist erstens Unternehmerpflicht und sollte schon im Vorfeld geklärt werden, und bei genügend Sorgfalt scheiden solche Räumlichkeiten bei der Standortwahl ohne sofort aus. Klar ist es nicht verwunderlich dass es Probleme gibt wenn ich die ganzen Postings bezgl. Betriebsräume hier so lesen darf.
Selbstredend, tut man gut daran jeweils getrennte Toiletten zu haben.
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Helmut Fromberger schrieb:
Oh, Moment. Die LBO, je nach Bundesland unterschiedlich, gilt im wesentlichen für die Gebäudeklassen I bis IV, da steht in Punkto Toiletten lediglich dass jede Nutzungseinheit eine WC haben muss und dass das ausreichend belüftet sein muss.
Wer also seine Betriebsräume in einem Gebäude gemäß LBO hat, der dürfte da keine Probleme bekommen.
Von der jeweiligen LBO abweichende Bestimmungen findest Du in der Regel in sogenannten Sonderbauten, da wird man aber im Normalfall nach Bauabnahme auch keine Probleme mehr bekommen.
Bei nachträglich eingeforderten Veränderungen sollte man sich schnellstens mit seinem Vermieter oder wenn man selber der Bauherr ist mit seinem Architekten kurzschliessen.
Auf die jeweiligen Arbeitsstättenverordnungen geht die LBO auch nicht ein. Das ist erstens Unternehmerpflicht und sollte schon im Vorfeld geklärt werden, und bei genügend Sorgfalt scheiden solche Räumlichkeiten bei der Standortwahl ohne sofort aus. Klar ist es nicht verwunderlich dass es Probleme gibt wenn ich die ganzen Postings bezgl. Betriebsräume hier so lesen darf.
Selbstredend, tut man gut daran jeweils getrennte Toiletten zu haben.
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Tempelritter schrieb:
die Landesbauordnungen regeln auch die barrierefreie Gestaltung von med. Einrichtungen, dazu gehört ein behindertengerechtes WC und andere Dinge. Wir wissen nicht was für eine Nutzung für die oben genannten Räume eingetragen ist und ob nicht ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss. Dann kommt die Baubehörde ins Spiel.
Aber @Kitane: Verstehe jetzt nicht, warum du auf die Trennung Pat.-WC und MA-WC so großen Wert legst?
Interessiert mich einfach persönlich, weil ich es so gar nicht verstehe?
Es gibt unter den Pat solche und solche, und unter den MA solche und solche, was die im WC treiben, weiß man nie, und es ist doch auf allen öffentlichen Toiletten so dass man Klinken anfassen muss etc?
Interessiert mich echt, warum ein MA-WC (auch für die Behörden?) so wichtig ist?
Danke!
:wink: LG
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limone schrieb:
Gut ausgestattete und ordentliche WCs find ich toll!
Aber @Kitane: Verstehe jetzt nicht, warum du auf die Trennung Pat.-WC und MA-WC so großen Wert legst?
Interessiert mich einfach persönlich, weil ich es so gar nicht verstehe?
Es gibt unter den Pat solche und solche, und unter den MA solche und solche, was die im WC treiben, weiß man nie, und es ist doch auf allen öffentlichen Toiletten so dass man Klinken anfassen muss etc?
Interessiert mich echt, warum ein MA-WC (auch für die Behörden?) so wichtig ist?
Danke!
:wink: LG
Oh, Moment. Die LBO, je nach Bundesland unterschiedlich, gilt im wesentlichen für die Gebäudeklassen I bis IV, da steht in Punkto Toiletten lediglich dass jede Nutzungseinheit eine WC haben muss und dass das ausreichend belüftet sein muss.
Wer also seine Betriebsräume in einem Gebäude gemäß LBO hat, der dürfte da keine Probleme bekommen.
Von der jeweiligen LBO abweichende Bestimmungen findest Du in der Regel in sogenannten Sonderbauten, da wird man aber im Normalfall nach Bauabnahme auch keine Probleme mehr bekommen.
Bei nachträglich eingeforderten Veränderungen sollte man sich schnellstens mit seinem Vermieter oder wenn man selber der Bauherr ist mit seinem Architekten kurzschliessen.
Auf die jeweiligen Arbeitsstättenverordnungen geht die LBO auch nicht ein. Das ist erstens Unternehmerpflicht und sollte schon im Vorfeld geklärt werden, und bei genügend Sorgfalt scheiden solche Räumlichkeiten bei der Standortwahl ohne sofort aus. Klar ist es nicht verwunderlich dass es Probleme gibt wenn ich die ganzen Postings bezgl. Betriebsräume hier so lesen darf.
Selbstredend, tut man gut daran jeweils getrennte Toiletten zu haben.
"Arbeitsstättenverordnungen geht die LBO auch nicht ein. Das ist erstens Unternehmerpflicht"
...eben, deshalb so wie ich geschrieben habe, zum Landratsamt, Arbeitsstättenverordnung einsehen, dann mit dem Vermieter sprechen, der nachträgliche Einbau, wenn erforderlich, sollte die Pflicht des Vermieters sein.
Wenn die Räume nämlich mal verlassen werden, wäre es unsinnig die Toiletten wieder herausreißen zu müssen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Helmut Fromberger schrieb am 18.8.15 09:00:
Oh, Moment. Die LBO, je nach Bundesland unterschiedlich, gilt im wesentlichen für die Gebäudeklassen I bis IV, da steht in Punkto Toiletten lediglich dass jede Nutzungseinheit eine WC haben muss und dass das ausreichend belüftet sein muss.
Wer also seine Betriebsräume in einem Gebäude gemäß LBO hat, der dürfte da keine Probleme bekommen.
Von der jeweiligen LBO abweichende Bestimmungen findest Du in der Regel in sogenannten Sonderbauten, da wird man aber im Normalfall nach Bauabnahme auch keine Probleme mehr bekommen.
Bei nachträglich eingeforderten Veränderungen sollte man sich schnellstens mit seinem Vermieter oder wenn man selber der Bauherr ist mit seinem Architekten kurzschliessen.
Auf die jeweiligen Arbeitsstättenverordnungen geht die LBO auch nicht ein. Das ist erstens Unternehmerpflicht und sollte schon im Vorfeld geklärt werden, und bei genügend Sorgfalt scheiden solche Räumlichkeiten bei der Standortwahl ohne sofort aus. Klar ist es nicht verwunderlich dass es Probleme gibt wenn ich die ganzen Postings bezgl. Betriebsräume hier so lesen darf.
Selbstredend, tut man gut daran jeweils getrennte Toiletten zu haben.
"Arbeitsstättenverordnungen geht die LBO auch nicht ein. Das ist erstens Unternehmerpflicht"
...eben, deshalb so wie ich geschrieben habe, zum Landratsamt, Arbeitsstättenverordnung einsehen, dann mit dem Vermieter sprechen, der nachträgliche Einbau, wenn erforderlich, sollte die Pflicht des Vermieters sein.
Wenn die Räume nämlich mal verlassen werden, wäre es unsinnig die Toiletten wieder herausreißen zu müssen.
stefan 302
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Bojo schrieb:
Für die Zulassung hätte bei uns 1 WC gereicht, aber die BG wollte 2 WC (getrennt für Patienten und Angestellten) haben
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Helmut Fromberger schrieb:
Du hast, ich wollte mir als künftiger Unternehmer mit allen Pflichten, die Arbeitsstättenrichtlinien genau anschauen, geringfügig falsch geschrieben... :)
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