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Bin nunzum erstenmal in der Situation , ein Rezept ändern zu lassen.
Wie macht ihr das?
Per fax?
und schreibt ihr da noch vorher auf extra Blatt , um was es sich handelt?
ich habe neue Praxis und hab das noch nie gemacht.
Danke aber schonmal.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen
Bin nunzum erstenmal in der Situation , ein Rezept ändern zu lassen.
Wie macht ihr das?
Per fax?
und schreibt ihr da noch vorher auf extra Blatt , um was es sich handelt?
ich habe neue Praxis und hab das noch nie gemacht.
Danke aber schonmal.
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mbone schrieb:
Rezepte die geändert werden müssen nimmt der Patient mit und lässt sie ändern.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...na ja, bevor die Änderung zurückgefaxt wird sollte der Arztstempel und seine Unterschrift mit drauf...sonst wird das nix... :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ansonsten schicke ich die Patienten und/oder Angehörigen auch mit der Bitte um Änderung zum Arzt zurück. Habe da die kleinen Zettel vom B..er-Shop, die man mit der gewünschten Änderung an das Rezept heftet.
Bisher hatte ich nie Probleme, ...auch wenn erst seit 3 Jahren PI :blush:
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SiegesgöttinXX schrieb:
Habe das letzte Woche zum ersten Mal gemacht,...kurzes Anschreiben mit zu ändernder Verordnung an den Arzt gefaxt...10 Minuten später war es geändert mit Unterschrift, Stempel und Datum!!! zurück...unglaublich :wink: aber sehr wahrscheinlich nicht die Regel. Nun, es handelte sich auch nur um das Kreuz "Folgeverordnung" statt "Erstverordnung".
Ansonsten schicke ich die Patienten und/oder Angehörigen auch mit der Bitte um Änderung zum Arzt zurück. Habe da die kleinen Zettel vom B..er-Shop, die man mit der gewünschten Änderung an das Rezept heftet.
Bisher hatte ich nie Probleme, ...auch wenn erst seit 3 Jahren PI :blush:
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Meggi89 schrieb:
Gab bei uns noch nie Probleme. Kurzer Anruf bei der Arzthelferin mit Erklärung warum, dann ein " ich legs dann gerade kommentarlos aufs Fax" und gut is.
Sonst ändere ich jedes Rezept per Fax oder der Patient selber wenn er zum Arzt muss.
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Kukdiehe schrieb:
Mach ich auch immer. Schick das Rezept mit Beiblatt was alles geändert werden muss hin und schreib noch mit Stempel und Unterschrift versehen mit dazu und nach einer Woche Faxen die mir das meistens zurück. Hatte es bis jetzt nur bei einer Klinik in einer Abteilung das Problem, das selbst wenn ich vorher anrufe und bitte um Faxrücksendung es nie geklappt hat, das ich auch eins zurück bekomme. ???? Fahre jedes mal raus. Was ärgerlich ist, da jedes Rezept falsch ausgestellt ist.
Sonst ändere ich jedes Rezept per Fax oder der Patient selber wenn er zum Arzt muss.
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katrin 207 schrieb:
Ich hätte in dem Zusammenhang mal eine weitere Frage. Wird denn die Änderung per Fax von allen Krankenkassen so anerkannt?? Nicht, dass es zur Absetzung kommt...? Was habt Ihr damit für Erfahrungen?!
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morpheus-06 schrieb:
Nicht von allen. Sicher ist es nur wenn es im RV wie z.B bei der AOK BW steht oder in irgendeiner Checkliste aufgeführt ist.
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katrin 207 schrieb:
Ok,danke für die Info. Werde dann mal im RV nachlesen.
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therapeutin schrieb:
ja fax...kopie von der Vorderseite Rezept und daneben schreib ich was geändert werden muss und das sie es zurückfaxen sollen...ganz easy
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Anilu87 schrieb:
Per Fax ist es wesentlich entspannter. Ein netten Spruch drunter was geändert werden soll oder vorher bei den Schwestern anrufen. Gab noch nie Probleme. Sollte der Patient natürlich nochmal zum Arzt gehen, kann er das Rezept auch gleich ändern lassen.
Ich habe gelesen, dass die KV zum Anfang des Jahres ein Paper rausgegeben hat, in der "empfohlen" wurde Änderungen, die die Abrechnungsfähigkeit eines Rezeptes beeinflussen nicht mehr auf dem Rezept vorzunehmen, sondern das betreffende Rezept gleich neu auszudrucken....
Ich weiß allerdings nicht mehr genau den Wortlaut und wo es stand....
LG, Sandra
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morpheus-06 schrieb:
Wenn juckt was die KV schreibt? Hier zählen nur unsere RV.
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Sandy86 schrieb:
Wo war es nur, ich finde es gerade nicht.
Ich habe gelesen, dass die KV zum Anfang des Jahres ein Paper rausgegeben hat, in der "empfohlen" wurde Änderungen, die die Abrechnungsfähigkeit eines Rezeptes beeinflussen nicht mehr auf dem Rezept vorzunehmen, sondern das betreffende Rezept gleich neu auszudrucken....
Ich weiß allerdings nicht mehr genau den Wortlaut und wo es stand....
LG, Sandra
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