Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
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med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
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Vielen Dank
[bearbeitet am 17.12.13 20:43]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo miteinander....ist es richtig, dass eine Pause ab 6hrs. Arbeitszeit an einen Angestellten bezahlt wird?
Vielen Dank
[bearbeitet am 17.12.13 20:43]
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susanne845 schrieb:
Piloh - Fachwissen zum Thema Finanzen
Diese Pausen stehen Ihnen zu - Arbeitsrecht.org
Pausen: Diese Pausenzeiten und Ruhezeiten stehen Ihren Mitarbeitern zu - BWR-Media
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SGBV schrieb:
Ab 6 h Arbeitszeit steht dem Angestellten eine Pause zwingend zu, die wird aber nicht bezahlt (zählt nicht zur Arbeitszeit).
Diese Pausen stehen Ihnen zu - Arbeitsrecht.org
Pausen: Diese Pausenzeiten und Ruhezeiten stehen Ihren Mitarbeitern zu - BWR-Media
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ab 6 h muss der AN eine Pause erhalten. Diese wird selbstverständlich nicht bezahlt, aus welchem Grund auch?
Gruß Britt
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rudibam schrieb:
Hoffentlich hatte sich der AN nicht verletzt. Alles andere sind Betriebskosten oder man hat Elekrtogeräte versichert.
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Klauslogo schrieb:
Also ich kenne keine Versicherung, die Schäden durch Mitarbeiter bezahlt :unamused: .
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canna41 schrieb:
Hallo rudibam. Dem Arbeitnehmer ist nichts passiert, dennoch würde ich so etwas nie wieder machen. Wäre etwas passiert hätte sofort die Berufsgenossenschaft nachgehakt. Bloss die würden im Extremfall sicherlich kein Schmerzensgeld bezahlen. Wenn man dann für getroffene Absprachen keine Zeugen hat ist der Arbeitgeber immer der Dumme. Ich selbst habe früher einmal als Arzthelferin gearbeitet mit einer 2stündigen Mittagspause, die selbstverständlich auch nicht bezahlt wurde und hatte regelmäßig erst um 18.30 Uhr Feierabend teilweise noch später. Wochenenddienste waren selbstverständlich. Wenn also Arbeitnehmer in der Regel spätestens zwischen 17.00 - 18.00 Uhr Feierabend haben sind sie immer noch gut bedient. Du hast recht dass es Elektronikversicherungen gibt. Wußte ich zu dem Zeitpunkt aucht nicht. Sind aber meist unbezahlbar. Für alle anderen Schäden des Arbeitsnehmers haftet jedoch der Arbeitgeber. Ich kann also alllen AG nur raten schriftlich die Pausen festzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch eingehalten werden.
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canna41 schrieb:
Hallo. Nach spätestens 6 Stunden steht Deinen Arbeitnehmer eine Pause zu und diese muss er zwingend nehmen. Ich würde mich an Deiner Stelle nicht darauf einlassen wenn der AN vorschlägt diese nicht zu nehmen um früher nach Hause zu können. Passiert Deinem Arbeitnehmer dann etwas und es kommt zu Streitigkeiten hast Du ganz schlechte Karten. Habe selbst schon so etwas erlebt. AN wollte Mittagspause durchmachen obwohl dann die Praxis gereinigt wurde und rutschte in der Anmeldung aus und trat in den PC. Ich bin auf dem Schaden sitzen geblieben. Die Pausen werden selbstverständlich nicht bezahlt.
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